Bodenrichtwerte für Hamburg-Altona

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Analyse der Grundstückspreise in Hamburg-Altona

Auf einen Blick
Bundesland:
Hamburg
Stichtag:
31.12.19
Veröffentlicht:
Aktualisierung:
jährlich
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:
  • Mündlich: 25,00 € + 0,24 €/min unter 09001- 880999
  • Schriftlich: 134,00 €, jeder weitere Wert 67,00 €
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückwerte in Hamburg Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Internet:
Webseite
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Bodenrichtwert ermitteln

Im Bezirk Altona werden die Bodenrichtwerte jährlich mit Stichtag zum 31. Dezember ermittelt. Im gesamten Stadtgebiet ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Hamburg zuständig. Eine Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erfolgt meist im Frühjahr des jeweiligen Jahres.

Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erfolgt innerhalb mehrerer Kategorien. Nachfolgend werden die Kategorien Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke mit 600 m² Grundstücksgröße, Geschosswohnungsbau mit ortstypischer Geschossflächenzahl, Bürogrundstücke mit ortstypischer Geschossflächenzahl, eingeschossige Läden sowie Produktion und Logistik betrachtet. Land- und forstwirtschaftliche Flächen werden innerhalb dieser Analyse nicht berücksichtigt.

Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke mit 600 m² Grundstücksgröße

Im Bezirk Altona bewegen sich die Bodenrichtwerte dieser Kategorie in einer Spanne zwischen 412 und 4234 €/m². Der Durchschnitt aller Stadtteilmittelwerte beläuft sich auf ca. 1357 €/m². Bodenrichtwerte im oberen Bereich der Skala, über 4000 €/m², sind für die Flächen der Stadtteile Blankenese und Ottensen beschlossen worden. Im unteren Bodenrichtwertbereich bis 500 €/m² liegen Bereiche der Stadtteile Bahrenfeld, Lurup, Osdorf und Rissen. Über dem durchschnittlichen Bodenrichtwertniveau des Bezirkes liegen die Stadtteile Altona-Nord, Nienstedten, Othmarschen, Sternenschanze sowie die Altstadt. Der am niedrigsten bewertete Stadtteil von Altona ist Lurup mit einer Spanne von 412- 607 €/m².

Geschosswohnungsbau mit ortstypischer Geschossflächenzahl

Der durchschnittliche Bodenrichtwert für den Geschosswohnungsbau liegt in Altona bei 2509 €/m². Die Maximalwerte von 9245 €/m² wurden sowohl für Flächen des Stadtteils Othmarschen als auch des Stadtteils Ottensen ausgewiesen. Der Minimalwert des Bezirkes Altona liegt mit 619 €/m² im Stadtteil Lurup. Bodenrichtwerte unter 1000 €/m² sind des Weiteren in den Stadtteilen Rissen, Osdorf und Bahrenfeld zu finden.

Bürogrundstücke mit ortstypischer Geschossflächenzahl

Mit einem Mittelwert von 889 €/m² liegt Altona in dieser Kategorie über dem Mittelwert des gesamten Stadtgebietes. Die niedrigsten Bodenrichtwertzonen des Bezirkes befinden sich im Stadtteil Bahrenfeld mit 386 €/m². Die Maximalwerte von 4158 €/m² wurden sowohl für den Stadtteil Othmarschen als auch den Stadtteil Ottensen beschlossen. Zusätzlich hoch bewertet wurden Teile der Altona-Altstadt mit 3581 €/m². Die restlichen Stadtteile von Altona erreichen Werte bis maximal 2600 €/m².

Eingeschossige Läden

In Ottensen und der Altona-Altstadt liegen die Flächen mit Maximalwerten von 2900 €/m² in dieser Kategorie. Der Bezirksdurchschnitt beträgt 710 €/m² und liegt somit leicht über dem Hamburger Durchschnitt. Die Minimalwerte des Bezirkes wurden sowohl für Flächen des Stadtteiles Bahrenfeld als auch für Altona-Nord ausgewiesen. Die Minimal- und Maximalwerte ausgenommen bewegen sich die restlichen Stadtteile von Altona in einer Bodenrichtwertspanne zwischen 520 und 2400 €/m².

Produktion und Logistik

Für Flächen mit dieser Nutzungsart bewegen sich die Bodenrichtwerte in Altona zwischen 280 und 420 €/m². Wert im unteren Bereich der Skala wurden für Lurup und Osdorf beschlossen. Der Maximalwert von 420 €/m² wurde für den Stadtteil Sternschanze ermittelt. Der Bezirksdurchschnitt liegt bei 346 €/m².

Städte in Hamburg-Altona

Bezirke in Hamburg-Altona

Andere Städte in Hamburg

Hinweis

Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!