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Der Preis für eine einfache mündlich und schriftlich Auskunft richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse (GOGut). Eine Berechnung erfolgt nach dem hierfür notwendigen Zeitaufwand. Für eine angefangene halbe Stunde entstehen Gebühren zwischen 30,00 und 55,50 Euro.
In Wilhelmshaven liegt das Bodenwertmaximum bei 750 €/m² für gemischte Bauflächen. Mit diesem Wert belegt ist der Bereich des Bahnhofes und der Nordseepassage, umschlossen von der Bahnhofstraße, Ebertstraße und Virchowstraße. Auf der gengenüberliegenden Straßenseite, entlang der Bahnhofstraße bis zur Grenzstraße liegen die Bodenrichtwerte mit 700 €/m² ebenfalls überdurchschnittlich hoch. Mit zunehmendem Abstand zum Zentrum werden die Bodenrichtwerte gemischter Bauflächen schnell zweistellig. Diesem Trend widersprechen die Bauflächen in direkter Wasserlage entlang des Ems-Jade-Kanales mit ca. 200 €/m², und die Bauflächen vom Bismarckplatz entlang der Bismarckstraße sowie die Flächen um die Gökerstraße. Hier verbleiben die Bodenrichtwerte zwischen ca. 100 €/m² und 120 €/m² dreistellig.
Rein gewerblich genutzte Flächen innerhalb von Gewerbegebieten wurden mit Bodenrichtwerten zwischen 30 €/m² und 13 €/m² belegt.
Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen des individuellen Wohnungsbaus bewegen sich in Wilhelmshaven zwischen 50 €/m² und 180 €/m² je nach Lage. Lagen des oberen Preissegmentes sind hierbei um die Kreuzung von Adalbert- und Peterstraße gelegen, sowie in der Bodenrichtwertzone um die Herbartstraße. Die Bodenrichtwerte des Geschosswohnungsbaus liegen in einer leicht höheren Spanne zwischen 65 €/m² und 200 €/m². Im Vergleich zu Vorjahr haben sich die Bodenrichtwerte zum großen Teil nicht verändert. Lediglich vereinzelte Bodenrichtwertzonen wie beispielsweise das allgemeine Wohngebiet um die Waage- und die Flutstraße stiegen im Wert um 10 €/m².
Für die Erhebung der Bodenrichtwerte in Wilhelmshaven ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Aurich zuständig. Ein Erhebung erfolgt jährlich auf Basis der Verkaufsfälle innerhalb der Region. Der Stichtag ist hierbei der 31. Dezember.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!