Bodenrichtwerte für Braunschweig

Ermitteln Sie jetzt den Wert Ihres Grundstücks.

Kontaktiere API...
Ermittle Bodenrichtwert...

Wo befindet sich das zu bewertende Grundstück?

Vielen Dank! Ihre Anfrage wurde übermittelt.

Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1b) DSGVO Gebrauch machen, können Sie uns dies per E-Mail an datenschutz@borisportal.de mitteilen.

Bitte entschuldigen Sie, leider gab es beim Versand des Formulars ein Fehler. Gerne können Sie uns auch unter service@immonetzwerk.de kontaktieren.

Bitte machen Sie eine Angabe, bevor Sie auf "Weiter" klicken.

Analyse der Grundstückspreise in Braunschweig

Auf einen Blick
Bundesland:
Niedersachsen
Stichtag:
31.12.20
Veröffentlicht:
Mar 2021
Aktualisierung:
jährlich
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Der Preis für eine einfache mündlich und schriftlich Auskunft richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse (GOGut). Eine Berechnung erfolgt nach dem hierfür notwendigen Zeitaufwand. Für eine angefangene halbe Stunde entstehen Gebühren zwischen 30,00 Euro und 55,50 Euro.

Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig-Wolfsburg Regionaldirektion Braunschweig-Wolfsburg Wilhelmstr. 3 38100 Braunschweig
Internet:
Webseite
Über Borisportal.de erhalten Sie eine Auskunft kostenlos.
Bodenrichtwert ermitteln

Die höchsten Bodenrichtwerte von Braunschweig sind für die gemischten Bauflächen des Zentrums ausgewiesen. Vom Kohlmarkt entlang von Hutfiltern und Damm, wurden für die zentralen Geschäftsgebiete Bodenrichtwerte von 7000 €/m² festgelegt. Ebenfalls mit dem Maximalwert von 7000 €/m²  sind die Bereiche um das Residenzschloss und die Schloss-Arkaden zwischen Ritterbrunnen und Georg-Eckert-Straße belegt. Bodenrichtwerte von 5000 €/m² wurden den Kerngebietsflächen um die Burgpassage zuteil, sowie Werte von 4500 €/m² für die Bodenrichtwertzone um die Kreuzung von Sack und Neue Straße vergeben. Die Bodenrichtwertzonen der Innenstadt unterliegen hierbei einer hohen Diversität. Die drei Bodenrichtwertzonen, die sich am Kohlmarkt schneiden, weißen Differenzen bis zu 5000 €/m² auf. Zwischen Kohlmarkt und Bankplatz ist die angrenzende Bodenwertzone mit 720 €/m² belegt. Entlang der Südstraße flachen die Werte weiter ab auf ca. 550 €/m². Die überregionalen Vergleichswerte der Innenstadt von Braunschweig liegen für die zentralen und zentrumsnahen Geschäftsgebiete somit, je nach Lage, innerhalb einer Spanne zwischen 7000 und 550 €/m².

Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen des individuellen Wohnungsbaus, einer Nutzung für Ein- und Zweifamilienhäuser, liegen in Braunschweig zwischen 660 und ca. 200 €/m². Die Maximalwerte dieser Kategorie wurden in den Randbereichen der Innenstadt um den Petritorwall, den Hohetorwall, den Wilhelmitorwall und um den Gaußbergpark ausgewiesen. Außerhalb der Innenstadt liegen die Maximalwerte dieser Kategorie bei 580 €/m², um das Wohngebiet der Dürerstraße in der Gemarkung Hagen. Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen des Geschosswohnungsbaus liegen leicht über denen des individuellen Wohnungsbaus. Der Höchstwert dieser Flächenkategorie ist mit 670 €/m² in den Bereichen um die Gaußstraße auffindbar.

Bodenrichtwerte innerhalb von Gewerbegebieten wurden zwischen 200 und ca. 25 €/m² ausgewiesen. Ein entscheidender Wertfaktor ist hierbei die Lage.

Die flächendeckende Lagewertermittlung des Bodens obliegt in Braunschweig dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig-Wolfsburg. Eine Ermittlung erfolgt im jährlichen Intervall mit Stichtag zu 31. Dezember. Die Basis für die jeweilige Bewertung bildet die vom Gutachterausschuss geführt Kaufpreissammlung.

Städte in Braunschweig

Bezirke in Braunschweig

Andere Städte in Niedersachsen

Hinweis

Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!