Die Maximalwerte von Stade sind im Zentrum auf der Schwingeinsel innerhalb des Burggrabens zu finden. Um den Pferdemarkt wurde ein Bodenrichtwert von 900 €/m² für Kerngebietsflächen ausgewiesen. Dieser Höchstwert von Stade ist seit 2012 konstant. Vom Pferdemarkt entlang der Holzstraße sind die angrenzenden Kerngebietsflächen mit einem Bodenrichtwert von 650 €/m² belegt. Ebenfalls hohe Werte finden sich ausgehen des Pferdemarktes entlang der Sattelmacherstraße über die Höckerstraße bis hin zu Fischmarkt. In den drei hier angrenzenden Bodenrichtwertzonen liegt der Wert bei 550 €/m². Die Bodenrichtwerte für gewerbliches Bauland bewegen sich somit in den zentralen und zentrumsnahen Geschäftsgebieten in einem Bereich zwischen 900 €/m² und 440 €/m². In den Randbereichen der Schwingeinsel fallen die Bodenrichtwerte auf ca. 220 €/m² für gemischte Bauflächen ab.
In Stade bewegen sich die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen des individuellen Wohnungsbaus in guten Lagen bei ca. 320 €/m². Über eine Durchschnittswert von 220 €/m² in mittleren Lagen, fallen die Bodenrichtwerte auf ca. 140 €/m² in mäßigen Lagen ab. Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen des Geschosswohnungsbaus liegen leicht über denen des individuellen Wohnungsbaus. In guten Lagen belaufen sich diese Bodenrichtwerte auf 340 €/m². Die mittleren Lagen dieser Flächenkategorie liegen bei ca. 210 €/m². Die Werte in der Klasse „mäßige Lage“ liegt für den Geschosswohnungsbau bei ca. 150 €/m².
Die Bodenrichtwerte für gewerbliches Bauland bewegen sich innerhalb von Gewerbegebieten zwischen 76 €/m² und 30 €/m².
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt jährlich zum 31. Dezember. Der gesetzliche Auftrag zur Ermittlung der Bodenrichtwerte ergibt sich aus § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 21 der niedersächsischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches. Eine Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erfolgt in aller Regel bis zu März des jeweiligen Jahres. Die Festlegung der Bodenrichtwerte in Stade obliegt dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte Otterndorf.
Der Preis für eine einfache mündlich und schriftlich Auskunft richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse (GOGut). Eine Berechnung erfolgt nach dem hierfür notwendigen Zeitaufwand. Für eine angefangene halbe Stunde entstehen Gebühren zwischen 30,00 und 55,50 Euro.