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Der Preis für eine einfache mündlich und schriftlich Auskunft richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse (GOGut). Eine Berechnung erfolgt nach dem hierfür notwendigen Zeitaufwand. Für eine angefangene halbe Stunde entstehen Gebühren zwischen 30,00 und 55,50 Euro.
In Nordhorn werden Wohnbauflächen zur überregionalen Vergleichbarkeit nach den Kategorien individueller Wohnungsbau und Geschosswohnungsbau unterschieden. Die Bodenrichtwerte des Geschosswohnungsbaus liegen in guten Lagen bei 335 €/m² entlang der Lingener Straße. In mittleren Wohn- bzw. Grundstückslagen nehmen diese Werte auf bis zu 215 €/m² ab. Für Wohnbauflächen des individuellen Wohnungsbaus liegen die Höchstwerte der guten Lagen bei 215 €/m². Je nach Lageeinteilung kann der Bodenrichtwert auf ca. 80 €/m² in den mäßigen Lagen von Nordhorn abnehmen.
Die höchsten Bodenrichtwerte des Stadtgebietes sind für die zentralen und zentrumsnahen Geschäftsgebiete von Nordhorn ausgewiesen. In guten Lagen belaufen sich die Bodenrichtwerte in dieser Kategorie auf 1800 €/m² in Frontreihe zur Hauptstraße. Dieser Spitzenwert von Nordhorn hat sich seit der Bodenrichtwertfestlegung im Jahr 2014 nicht verändert. In Geschäftslagen mit der Bewertung „mittel“ liegen die Bodenrichtwerte bei unter einem Drittel des Spitzenwertes, bei ca. 500 €m². Diese Flächenart findet sich beispielsweise in der Firnhaberstraße und der Hagenstraße. Für die mäßigen Lagen dieser Kategorie der gewerblichen Bauflächen wurden Minimalwerte von ca. 300 €/m² ausgewiesen. Flächen außerhalb des Zentrums, in Gewerbegebieten, bewegen sich bei Bodenrichtwerten zwischen 20 €/m² und 25 €/m².
Die Ermittlung der Bodenrichtwerte in Nordhorn fällt in die Zuständigkeit des Gutachterausschusses Osnabrück-Meppen. Jedes Jahr werden die Bodenrichtwerte neu ermittelt, mit Stichtag zum 31. Dezember, und ab März des jeweiligen Jahres veröffentlicht.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!