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Die in Nordrhein-Westfahlen eingerichteten Gutachterausschüsse haben nach den Maßgaben der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte mit Stand vom 01.12.2020 die Bodenrichtwerte bis zum 15. Februar eines jeden Jahres zu ermitteln. Die Bodenrichtwerte beziehen sich dabei auf den 01. Januar des laufenden Jahres. Eine Veröffentlichung der Bodenrichtwerte sollte bis zu 31. März des entsprechenden Jahres erfolgen.
Die höchsten Bodenrichtwerte des Bundeslandes Nordrhein-Westfahlen finden sich in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Bodenrichtwertzonen des Stadtkernes können Werte von bis zu 55000 €/m² erreichen. Mit 30000 €/m² bewertete Bodenrichtwertzonen finden sich in der Innenstadt von Köln. Weitere hoch bewertete Bodenrichtwertzonen finden sich innerhalb von Bonn und Münster. In Bonn liegen die Maximalwerte bei 13000 €/m² und in Münster bei 17600 €/m². Neben dieses vier Städten erreicht keine andere Stadt des Bundeslandes eine Überschreitung der Marke von 10000 €/m². Die Höhe der Bodenrichtwerte mit den Einwohnerzahlen in Verbindung zu bringen, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist, ist in Nordrhein-Westfahlen nichtzutreffend.
Die Spanne der gebietstypischen Bodenrichtwerte ist in Köln und Düsseldorf besonders hoch. Hier belaufen sich die Bodenrichtwerte, je nach Lage, auf Werte zwischen 4000 und 790 €/m². Die gebietstypischen Bodenrichtwerte anderer Städte in Nordrhein-Westfahlen liegen stets unter 1000 €/m². Durchschnittlich liegen die Bodenrichtwerte des Bundeslandes innerhalb einer Spanne zwischen 960 und 160 €/m². Für eine individuelle Wertaussage einer Bodenrichtwertzone muss stets der Einzelfall betrachtet werden. Hierfür sind die gebietstypischen Bodenrichtwerte ungeeignet.
Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim jeweiligen Gutachterausschuss fallen Gebühren nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung des Landes NRW an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 23 und 46 Euro, je nach Umfang der Auskunft, und dem damit verbundenen Aufwand.
Diese Analyse der Bodenrichtwerte und deren Entwicklung in Nordrhein-Westfahlen umfasst keine Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen, sowie Gewerbe-, Industrie- oder Sondergebiete. Des Weiteren beruht die Analyse auf separaten Analysen der sechzehn bevölkerungsreichsten Städte des Bundeslandes Nordrhein-Westfahlen.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!