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Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fallen Gebühren nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung des Landes NRW an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 23 und 46 Euro, je nach Umfang der Auskunft, und dem damit verbundenen Aufwand.
Die Bodenrichtwerte in Hamm werden jährlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Hamm ermittelt. Der entscheidende Stichtag ist hierbei der 01.01. des aktuellen Jahres. Die Werte beziehen sich auf den Auswertungszeitraum vom 01.01. – 31.12. des Vorjahres. Eine Veröffentlichung findet bis spätestens Anfang April des jeweiligen Jahres statt.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!