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Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fallen Gebühren nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung des Landes NRW an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 23 und 46 Euro, je nach Umfang der Auskunft, und dem damit verbundenen Aufwand.
Die Bodenrichtwerte der Stadt Wuppertal werden jährlich neu ermittelt. Hierfür zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal. Der entscheidende Stichtag ist hierbei der 01.01. des aktuellen Jahres. Eine Veröffentlichung erfolgt in aller Regel bis zum 15. Februar.
Die gebietstypischen Bodenrichtwerte liegen in Wuppertal, je nach Lage und Nutzungsart des Grundstückes, durchschnittlich zwischen 150 und 390 €/m². Zur Gewerbenutzung ausgewiesene Gebiete liegen im Durchschnitt geringer zwischen 40 und 90 €/m².
Baureifes Land für den individuellen Wohnungsbau verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr eine Preissteigerung der Bodenrichtwerte von 6%. Für den zwei- und mehrgeschossigen Wohnungsbau wurden die Bodenrichtwerte für baureifes Land ab 255 €/m² um 2,3% erhöht. Werte bis 250 €/m² blieben unverändert.
Besonders hohe Bodenrichtwerte finden sich innerhalb von Elberfeld. Entlang der Alte Freiheit nehmen diese einem Wert von 4400 €/m² an. Angrenzende Bodenrichtwertzonen verzeichnen Werte zwischen 600 und 2700 €/m². Ebenfalls hohe Bodenrichtwerte zwischen 850 und 1500 €/m² befinden sich entlang der Werth im Stadtbezirk Barmen.
In Uellendahl-Katernberg, Heckinghausen, Oberbarmen und Vohwinkel bewegen sich die Bodenrichtwerte zwischen 170 und 390 €/m². Cronenberg, Langerfeld-Beyenburg und Ronsdorf befinden sich in einer ähnlichen Preisspanne. In allen Stadtbezirken betragen die Preissteigerungen im Vergleich zum Vorjahr ca. 20 €/m².
Diese Analyse der Bodenrichtwerte und deren Entwicklung in der Stadt Wuppertal umfasst keine Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen, sowie Gewerbe-, Industrie- oder Sondergebiete.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!