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Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fallen Gebühren nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung des Landes NRW an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 23 und 46 Euro, je nach Umfang der Auskunft, und dem damit verbundenen Aufwand.
Je nach Lage des Grundstücks liegen die gebietstypischen Bodenrichtwerte für Baulandgrundstücke, mit einer vorgesehenen Bebauung für Ein- und Zweifamilienhäuser, in Bottrop zwischen 195 und 370 Euro pro Quadratmeter. Für den Stadtbezirk Kirchhellen wurde eine Spanne von 290 bis 370 Euro pro Quadratmeter ausgewiesen. Gemäß dem aktuellen Grundstücksmarktbericht konnte keine allgemeine Preissteigerung in der Gemarkung Bottrop und in der Gemarkung Kirchhellen festgestellt werden. Gewerbe- und Industriegrundstücke hingegen haben im Vergleich zum Vorjahr größtenteils keinen Anstieg erfahren und haben einen durchschnittlichen Wert zwischen 40 und 140 Euro pro Quadratmeter. Für gewerbliche Bauflächen wurde analog zum individuellen Wohnungsbau keine Wertänderung deklariert.
Sehr hohe Bodenrichtwerte befinden sich in Bottrop Mitte. Entlang der Hochstraße belaufen sich die Spitzenwerte auf bis zu 1810 Euro pro Quadratmeter und sind im Vorjahresvergleich unverändert. Umliegende Bodenrichtwertzonen bewegen sich in einer Spanne von 350 bis 1760 Euro pro Quadratmeter. Die restlichen Bodenrichtwerte in der Innenstadt liegen im Bereich von 300 bis 400 Euro pro Quadratmeter. Nur vereinzelt wird diese Spanne überschritten. Weitere Zonen im vierstelligen Bereich sind in Bottrop nicht vorhanden.
Diese Analyse der Bodenrichtwerte und deren Entwicklung in der Stadt Bottrop umfasst keine Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen.
In der Stadt Bottrop werden die Bodenrichtwerte jährlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt ermittelt. Der entscheidende Stichtag hierbei ist der erste Januar des jeweiligen Jahres, und die Werte beziehen sich auf den Auswertungszeitraum vom ersten Januar bis zum 31. Dezember. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse findet in der Regel im ersten Quartal des jeweiligen Jahres statt.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!