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Innerhalb des Bundeslandes Brandenburg sind insgesamt 16 örtliche Gutachterausschüsse für die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zuständig. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte finden regelmäßig auf das Ende eines jeden Jahres statt. Der zu berücksichtigende Stichtag ist in Brandenburg der 31.Dezember. Zum Stichtag 31.12.2019 haben die Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg 6174 Bodenrichtwerte für jegliche Arten von Flächen ermittelt und veröffentlicht.
Eine besonders große Wertspanne weisen die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen auf. In den ländlichen Gemeinden von Brandenburg liegen diese großflächig auf einem Bodenrichtwertniveau bis 25 €/m². In städtischen Gebieten mit Einwohnerzahlen bis 20000 Einwohner können sich die Bodenrichtwerte jedoch punktuell auf Werte bis 100 €/m² belaufen. Ein starker Wertunterschied ist zwischen den ländlichen Bereichen Brandenburgs, und den Gemeinden am Stadtrand von Berlin zu beobachten. Neben Potsdam, mit Bodenrichtwerten bis 1200 €/m², weist insbesondere Kleinmachnow ein überdurchschnittliches Bodenrichtwertniveau auf mit Werten von 820 €/m². Um Berlin liegen die Bodenrichtwerte weitläufig über 100 €/m². In den Bereichen der Landesgrenze zwischen Berlin und Brandenburg lässt sich trotz einer beidseitigen Erhöhung der Bodenrichtwerte eine fortschreitende Angleichung erkennen.
Die Bodenrichtwerte für Gewerbebauland unterscheiden sich in Brandenburg stark nach ihrer Lage. Hohe Werte wurden im Berliner Umland ermittelt. Die Höchstwerte von ca. 500 €/m² wurden für Bereiche von Schönefeld und Kleinmachnow ausgewiesen. Auf einem Werteniveau bis 30 €/m² bewegen sich rund 73% der gesamten Gewerbeflächen von Brandenburg. Ca. 21 % der Bodenrichtwerte erfuhr im Vergleich zum Vorjahr eine Wertsteigerung.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!