Bodenrichtwerte für Krefeld

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Analyse der Grundstückspreise in Krefeld

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.23
Veröffentlicht:
Mar 2023
Aktualisierung:
jährlich
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fallen Gebühren nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung des Landes NRW an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 23 und 46 Euro, je nach Umfang der Auskunft, und dem damit verbundenen Aufwand.

Adresse:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld Friedrichstraße 25 47798 Krefeld
Internet:
Webseite
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Bodenrichtwert ermitteln

In Krefeld werden die Bodenrichtwerte vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt. Da eine neue Ermittlung der Bodenrichtwerte jährlich erfolgt, umfasst ein Ermittlungszeitraum das gesamte Vorjahr.  Die Basis hierfür bildet die vom Gutachterausschuss geführte Kaufpreissammlung. Gültig sind die Bodenrichtwerte für das gesamte, auf den Ermittlungszeitraum folgende, Jahr. Momentan gültig sind die Bodenrichtwerte mit Stichtag zum 01. Januar, welche bis zum Ende des ersten Quartals 2023 veröffentlicht werden.

Das gebietstypische durchschnittliche Bodenrichtwertniveau der Stadt Krefeld liegt für den individuellen Wohnungsbau bei Werten zwischen 300 und 450 €/m². Hierbei ist eine steigende Tendenz zu verzeichnen, welche sich für den gesamten Raum Krefeld auf durchschnittlich ca. 8% beläuft. Mit einer gleichbleibenden Tendenz liegt das Bodenrichtwertniveau für gewerbliche Bauflächen zwischen 45 und 100 €/m². Der Minimalwert dieser Kategorie liegt bei 40 €/m² angrenzend an die Oberbenrader Straße. Die Maximalwertzone mit 230 €/m² liegt an der Ritterstraße an. Dieser Bodenrichtwertzonen sind zum wiederholten Male unverändert geblieben.

Die gebietstypischen Höchstwerte von 540 €/m² für den individuellen Wohnungsbau beschränken sich auf Grundstücke in guten Lagen mit einer typischen Bebauungsart von Ein- und Zweifamilienhäusern. Über einen Wert von 420 €/m² in mittleren Lagen können die Bodenrichtwerte diese Grundstücktyps in mäßigen Lagen auf bis zu 300 €/m² abflachen. Die Bodenrichtwerte für Grundstücke, welche für den Geschosswohnungsbau vorgesehen sind, variieren innerhalb einer Spanne von 410 bis 450 €/m². Diese Werte sind jedoch gebietstypisch und auf einen Einzelfall nicht anwendbar. Analog zur gewerblichen Baufläche gibt es für Bodenrichtwertzonen für den Geschosswohnungsbau im Durchschnitt keine Wertänderung.

Besonders hohe Bodenrichtwerte sind für die mehrgeschossigen Bodenrichtwertzonen der Stadtmitte ausgewiesen. Entlang der Hochstraße bewegen sich diese innerhalb eines vierstelligen Bereiches bis zu 2700 €/m² für misch- oder mehrgeschossige Bauweise Nähe des Neumarktes. Dieser Höchstwert von Krefeld ist, nach dem Wertverlust in 2021, in diesem Jahr unverändert geblieben. Auch die Bodenrichtwertzone an der Petersstraße konnte, nach ihrem Wertverlust in 2021, den Wert von 1000€/m² halten. Die umliegenden Bodenrichtwertzonen der Stadtmitte weisen starke Schwankungen auf. Beispielsweise ist für die an den Höchstwert von 2700 €/m² angrenzende Bodenrichtwertzone mit lediglich 600 €/m² ausgewiesen. Die darauffolgende Bodenrichtwertzone der Königsstraße liegt im Wert mit 1600 €/m² knapp dreimal höher. Im restlichen Innenstadtgebiet von Krefeld liegen die Bodenrichtwertzonen im dreistelligen Bereich und sind im Vorjahresvergleich unverändert geblieben.

Von der Stadtmitte in die äußeren Stadtteile fallen die Bodenrichtwerte deutlich ab und bewegen sich größten Teils innerhalb der gebietstypischen Bodenrichtwertspanne. In den Stadtteilen Fischeln, Bockum, Cracau, Inrath/Kliedbruch, Hüls, Traar oder Verberg werden die gebietstypischen Bodenrichtwerte vereinzelt überschritten, mit Maximalwerten von 860 €/m² um die Wilhelmshofallee und die Richard-Strauss-Straße.

Diese Analyse der Bodenrichtwerte und deren Entwicklung in der Stadt Krefeld umfasst keine Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen, sowie Sondergebiete.

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Hinweis

Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!