Wohnbauflächen
Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen im Kreis Viersen zeigen zum Stichtag 01.01.2025 überwiegend stagnierende Entwicklungen. In den Städten Nettetal, Tönisvorst und Willich verzeichneten die Baulandpreise einen Anstieg um
5%. In der Gemeinde Brüggen, Ortsteil Brüggen, stiegen die Preise ebenfalls um
5%. Die übrigen Kommunen weisen konstante Preisniveaus auf.
Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen im individuellen Wohnungsbau bewegen sich kreisweit zwischen
145 €/m² und
480 €/m², abhängig von Lage und Kommune.
Gemeinde/Stadt |
2025 €/m² |
Veränderung |
Niederkrüchten |
145 - 180 |
0% |
Brüggen |
170 - 290 |
+5% |
Schwalmtal |
145 - 225 |
0% |
Nettetal |
165 - 270 |
+5% |
Grefrath |
160 - 215 |
0% |
Kempen |
320 - 480 |
0% |
St. Hubert/Tönisberg |
180 - 220 |
0% |
Tönisvorst |
160 - 400 |
+5% |
Willich |
245 - 390 |
+5% |
Viersen |
150 - 260 |
0% |
Im Westkreis erhöhte sich der Bodenrichtwert für Ackerland einheitlich auf
8,50 €/m². In den Städten Kempen, Tönisvorst und Willich stiegen die Preise für Ackerflächen auf
10,50 €/m², womit der Wert für den gesamten Ostkreis bei diesem Niveau liegt. Die Stadt Viersen verzeichnet mit
9,00 €/m² konstante Werte. Insgesamt bewegen sich die Ackerpreise zwischen
8,50 €/m² und
10,50 €/m². Der Preis für Grünlandflächen stieg kreisweit um
0,50 €/m² auf
6,00 €/m². Der Richtwert für Waldflächen ohne Aufwuchs beträgt
0,70 €/m².
Gewerbesektor
Die Bodenpreise für gewerbliche Bauflächen verzeichneten im Jahr 2024 kreisweit einen Anstieg um
10%. Die durchschnittlichen beitragsfreien Bodenwerte für Gewerbebauflächen bewegen sich zwischen
45 €/m² und
105 €/m².
Gemeinde/Stadt |
2025 €/m² |
Niederkrüchten |
45 |
Brüggen |
50 - 55 |
Schwalmtal |
55 |
Grefrath |
45 - 50 |
Nettetal |
50 - 65 |
Kempen |
50 - 75 |
Tönisvorst |
65 - 90 |
Willich |
65 - 105 |
Viersen |
75 - 90 |
Für tertiäre Nutzungen gelten unterschiedliche Multiplikatoren der durchschnittlichen Gewerbebaulandwerte: Discount- und Verbrauchermärkte erreichen das
2,5- bis
3-fache des Gewerbebaulandwertes, während Fachhandelsflächen mit dem
1,5- bis
2-fachen bewertet werden.
Kauffälle
Im Jahr 2024 wurden dem Gutachterausschuss insgesamt
2.591 Kauffälle über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Wohnungs- und Teileigentum übersandt. Dies entspricht einem Anstieg um
14% gegenüber dem Vorjahr. Von den übersandten Kauffällen waren circa
24% wegen ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse ungeeignet, sodass
1.971 Kaufverträge auswertbar waren.
Vertragsart |
2023 |
2024 |
Veränderung |
Bebaut |
1.277 |
1.475 |
+16% |
Unbebaut |
342 |
305 |
-11% |
Wohnungseigentum |
612 |
765 |
+25% |
Teileigentum |
33 |
51 |
+55% |
Erbbaurecht/-grundstück |
7 |
0 |
- |
Gesamt |
2.271 |
2.596 |
+14% |
Bei unbebauten Wohnbaugrundstücken blieb die Anzahl der Kaufverträge mit
105 Kauffällen nahezu konstant. Der Flächenumsatz bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen sank um
15% auf
187,8 ha bei gleichbleibendem Geldumsatz. Bei Gewerbebauland verringerte sich die Anzahl der Kauffälle erneut um
9 Fälle auf
16.
Umsatzentwicklung
Der Geldumsatz erreichte im Jahr 2024 insgesamt
787,7 Mio. € und stieg damit um
24% gegenüber dem Vorjahr. Der Flächenumsatz ohne Wohnungs- und Teileigentum sank um
4% auf
419,9 ha.
Kategorie |
2023 Mio. € |
2024 Mio. € |
Veränderung |
Unbebaute Grundstücke (Wohnbau) |
17,6 |
18,1 |
+3% |
Bebaute Grundstücke |
467,2 |
569,1 |
+22% |
Wohnungs- und Teileigentum |
112,1 |
151,2 |
+35% |
Gewerbebauland |
11,2 |
16,0 |
+43% |
Land- und Forstwirtschaft |
17,5 |
17,8 |
+2% |
Gesamt |
632,8 |
787,7 |
+24% |
Im Segment bebaute Grundstücke wurden
1.475 Kaufverträge erfasst, was einem Zuwachs um
16% entspricht. Der Geldumsatz stieg um
22% auf
569,1 Mio. €. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern wurden
1.220 Kaufverträge registriert mit einem Geldumsatz von
395,1 Mio. € und einem Flächenumsatz von
79,3 ha.
Im Marktsegment Mehrfamilienhäuser wechselten
80 Objekte den Eigentümer zu einem Geldumsatz von
43,7 Mio. €. Bei gewerblich genutzten Objekten wurde bei
36 Kaufverträgen ein Geldumsatz von
54,4 Mio. € erzielt.
Liegenschaftszinssätze
Die Liegenschaftszinssätze für verschiedene Gebäudearten wurden aus den Jahrgängen 2023 und 2024 abgeleitet und basieren auf der Auswertung von Kaufpreisen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr.
Gebäudeart |
Liegenschaftszinssatz % |
Anzahl Fälle |
Einfamilienhäuser gesamt |
1,4 |
1.100 |
Einfamilienhäuser freistehend |
1,4 |
419 |
Einfamilienhäuser DHH/REH |
1,5 |
430 |
Einfamilienhäuser Reihenmittelhäuser |
1,6 |
250 |
Zweifamilienhäuser |
1,7 |
81 |
Dreifamilienhäuser |
2,3 |
27 |
Mehrfamilienhäuser |
2,7 |
42 |
Gemischt genutzte Gebäude |
4,5 |
9 |
Der Rohertragsfaktor für Zweifamilienhäuser beträgt
22,5 mit einer Standardabweichung von
6,2 und wurde aus
40 Kauffällen abgeleitet. Für Dreifamilienhäuser liegt der Rohertragsfaktor bei
17,1, für Mehrfamilienhäuser bei
15,5 und für Wohn- und Geschäftshäuser bei
15,6.
Bodenpreisindex
Die langfristige Entwicklung des Bodenpreisindex für Wohnbauflächen im individuellen Wohnungsbau zeigt zum Stichtag 01.01.2025 einen deutlichen Anstieg. Der Index erreicht einen Wert von
146,4 (Basisjahr 2015 = 100), was einer Steigerung um
10,7% gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Jahr |
Indexwert Basis 2015=100 |
Veränderung |
2016 |
100,9 |
+0,9% |
2017 |
103,0 |
+2,1% |
2018 |
104,4 |
+1,4% |
2019 |
108,2 |
+3,6% |
2020 |
114,8 |
+6,1% |
2021 |
120,0 |
+4,5% |
2022 |
125,7 |
+4,8% |
2023 |
131,5 |
+4,6% |
2024 |
132,2 |
+0,5% |
2025 |
146,4 |
+10,7% |