Bodenrichtwerte für Frankfurt (Oder)

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Analyse der Grundstückspreise in Frankfurt (Oder)

Auf einen Blick
Bundesland:
Brandenburg
Stichtag:
31.12.19
Veröffentlicht:
May 2020
Aktualisierung:
jährlich
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:
  • schriftliche amtliche Bodenrichtwertauskunft: 15 € je angefangene Viertelstunde
  • Auszug aus der Bodenrichtwertkarte (PDF-Datei): 20 bis 37 €
  • Auszug aus der Bodenrichtwertkarte (Ausdruck): 20 bis 50 €
Adresse:
Gutachterausschuss im Landkreis Oder-Spree und in der Stadt Frankfurt (Oder) Spreeinsel 1 15848 Beeskow
Internet:
Webseite
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Bodenrichtwert ermitteln

Die Bodenrichtwertezonen in Frankfurt (Oder) werden in vier Bodenpreiskategorien unterteilt. Dies sind die Lagen des inneren Stadtgebietes, die Stadtrandlagen, Ortsteile und Gewerbegebiete. Zu den inneren Stadtgebieten werden Kerngebiete, Mischgebiete sowie allgemeine Wohngebiete zusammengefasst. In den Bodenrichtwertzonen des inneren Stadtgebietes erfuhren die Preise im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderung. Die Höchstwerte liegen für gemischte Bauflächen bei 100 €/m² um die Getraudenkirche. Für die Flächen der Stadtmitte wurde keine Bodenrichtwerte bestimmt, da hier momentan ein Sanierungsgebiet ausgewiesen ist.

Die niedrigsten Bodenrichtwerte der Stadt Frankfurt (Oder) sind in der Nähe des Lilihofes zu finden und betragen 22 €/m². Andere Bodenrichtwertzonen des Stadtgebietes bewegen sich innerhalb dieser Spanne zwischen 22 und 100 €/m². Üblicherweise werden Abstufungen innerhalb dieses Bereiches auf die Lage der jeweiligen Bodenrichtwertzone, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie auf die Distanz zum Stadtzentrum zurückgeführt.

Diese Analyse umfasst keine Ausführungen zu Gewerbegebiete, sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oder-Spree und in der Stadt Frankfurt (Oder) ermittelt jährlich neue Bodenrichtwerte auf Grundlage der Kaufpreissammlung. Eine Veröffentlichung dieser Bodenrichtwerte erfolgt in aller Regel bis Mitte des jeweiligen Jahres. Der entscheidende Stichtag ist der 31. Dezember.

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Hinweis

Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!