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In den Kategorien Geschosswohnungsbau und Eigenheimgebiete stiegen die Bodenrichtwerte Potsdams durchschnittlich um jeweils 25 %. Die dynamische Preisentwicklung der Vorjahre setzt sich somit fort. Die Bodenrichtwerte des individuellen Wohnungsbaus nehmen in guten und sehr guten Wohnlagen nun Werte bis 800 €/m² an. In mittleren Wohnlagen erreichen die Bodenrichtwerte ein Maximum von 550 €/m². Wohngebiete in stätischer Randlage können Bodenrichtwerte bis 300 €/m² annehmen. Die Preiserhöhungen der Bodenrichtwertzonen des individuellen Wohnungsbaus liegen zwischen 20 und 200 €/m², im Vergleich zum Vorjahr.
Flächen für den Geschosswohnungsbau erfuhren Steigerungen zwischen 50 und 250 €/m², und können in besonders vorteilhaften Lagen Bodenrichtwerte bis 1200 €/m² erreichen. Für mittlere Lagen befinden sich die Bodenrichtwertzonen innerhalb einer Spanne zwischen 400 und 700 €/m². Wohngebiete mit überwiegender Bebauung aus den 60er bis 80er Jahren liegen im Wert etwas über den Richtwerten der mittleren Lagen. Hier finden sich Bodenrichtwerte zwischen 450 und 750 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr erfuhren diese Flächen eine Wertsteigerung zwischen 100 und 150 €/m².
Am höchsten bewertete Bodenrichtwertzonen finden sich für gemischt genutzte Bauflächen in der Innenstadt. Die Bodenrichtwerte können hier 1700 €/m² betragen. Die Höchstwerte von Babelsberg liegen im Vergleich bei 650 €/m². Die Randlagen zur Innenstadt hin erreichen in Potsdam Bodenrichtwerte bis 900€/m². In Babelsberg wurden für die Randlagen Werte bis 520 €/m² ausgewiesen.
Die Bodenrichtwerte innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam wurden durch den Gutachterausschuss zum Stichtag 31.12.2019 ermittelt. Eine Veröffentlichung neuer Bodenrichtwerte für das Jahr 2020 ist bis Mai 2021 zu erwarten.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!