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In Brandenburg an der Havel stiegen die Preise für individuelle Wohnbaugrundstücke im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. In den gewachsenen Siedlungsgebieten der städtischen Lage erfuhren alle Bodenrichtwertzonen eine Steigerung. Der Anstieg liegt hierbei zwischen 9 % und 30 %. Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen liegen nun innerhalb eines Wertebereiches von 22 und 120 €/m². Steigerungen zwischen 9 % und 20 % liegen in den dörflichen Lagen vor. Das Bodenrichtwertniveau hob sich hier auf Beträge zwischen 17 und 60 €/m². In den Wohnparksiedlungen wurden Bodenrichtwerte zwischen 70 und 230 €/m² ausgewiesen. Die Steigerungen im Vergleich zum Vorjahr liegen zwischen 7% und 29 %. Zwei Zonen wurde zum ersten Mal ein Bodenrichtwert zuteil. Dies ist zum einen die Zone „Eichhorstweg“ mit 145 €/m², und zum anderen die Zone „Märchenviertel“ mit 50 €/m². Im Außenbereich von Brandenburg an der Havel liegen die Bodenrichtwerte in kleinen Wohnsiedlungen bei 12 €/m² und erfuhren eine 20 %-ige Erhöhung im Vorjahresvergleich.
Die Bodenrichtwerte für Baulandflächen mit Geschosswohnungsbau liegen aktuell zwischen 50 und 80 €/m².
Besonders hohe Bodenrichtwerte finden sich im Zentrum von Brandenburg an der Havel. Innerhalb der Neustadt in der Nähe des neustädtischen Marktes betragen die Bodenrichtwerte für gemischte Bauflächen bis zu 770 €/m². Entlang der Hauptstraße finden sich Wert bis 560 €/m². Diese hohen Werte nehmen vom Zentrum in die äußeren Stadtbereiche ab, und erreichen das Niveau der oben dargestellten Werte und Kategorien.
Eine Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt jährlich zum Stichtag 31. Dezember. Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel, welcher die Bodenrichtwerte anschließend bis Mitte des Jahres veröffentlicht.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!