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Kaufwert für Bauland 2025, Durchschnitt im Landkreis Ansbach

119€/m²

Gerundet, genau 118,54 €/m² laut amtlicher Statistik, 312 Verkäufe. Kein Bodenrichtwert1

Mehr Kaufwerte: Bayern

Analyse: Kaufwerte für Bauland im Landkreis Ansbach

Baulandpreise 2025: 72 % unter dem Schnitt in Bayern

Der Durchschnitt für ganz Bayern betrug 2025 rund 428 €/m². Seit 2021, dem Beginn der neu konzipierten Statistik, stieg der Durchschnitt im Landkreis Ansbach um 27 Prozent. Im Vergleich zu 2024 ergibt sich dort ein Plus von 8,8 Prozent.

Kaufwerte für Bauland 2025: Landkreis Ansbach auf Platz 79 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten
  • München3.455 €/m²
  • Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen126 €/m²
  • Landkreis Ansbach119 €/m²
  • Landkreis Regen100 €/m²
  • Landkreis Hof42 €/m²

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

Baulandpreise: Platz 79 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten

Auf dem nächsten Platz folgt der Landkreis Regen mit rund 100 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Kaufwerte für Bauland, amtliche Statistik

2025 wurde baureifes Land im Landkreis Ansbach im Durchschnitt für rund 119 €/m² verkauft

Durchschnitt aller Verkäufe, unabhängig von der Lage. Kein Bodenrichtwert.

Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Ansbach, 1995–2025
  • Landkreis Ansbach
  • Bayern
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Ansbach, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Ansbach von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 118,54 €/m² (2025).0100200300400500€/m²199520012007201320192025Neukonzeption 202137,9118,54428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Ansbach, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Ansbach von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 118,54 €/m² (2025).0100200300400500€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 202137,9118,54428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Ansbach, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Ansbach von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 118,54 €/m² (2025).0100200300400500€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 202137,9118,54Landkreis Ansbach428,46Bayern
Als Tabelle anzeigen
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Ansbach, 1995–2025, in €/m²
JahrLandkreis AnsbachBayernVerkäufe Landkreis Ansbach
199537,90111,02176
199644,70107,00162
199747,66107,85197
199859,16116,80202
199948,14115,49226
200052,66138,56258
200150,23128,89374
200249,99129,52225
200346,65194,46433
200450,23218,48247
200553,33221,84324
200650,99233,16200
200757,11250,77190
200855,04227,80184
200941,76207,51211
201059,47223,39251
201146,58206,57306
201251,22225,40244
201350,24223,59377
201457,33234,86395
201551,70235,17469
201664,40261,25548
201760,78315,07510
201860,62313,96506
201968,64301,75543
202069,67348,76521
202193,66395,91266
2022105,99429,58243
2023108,98344,82154
2024108,92380,85222
2025118,54428,46312
  • Bruch der Zeitreihe: Die Statistik wurde zum Berichtsjahr 2021 neu konzipiert.
  • Euro-Werte sind Durchschnitte über alle Verkäufe des Jahres. Bei wenigen Verkäufen können sie von Jahr zu Jahr stark schwanken.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

58 Gemeinden im Landkreis Ansbach

Alle Gemeinden mit Einwohnern. Verlinkt sind Gemeinden mit eigenen Marktdaten.

Alle Gemeinden anzeigen
Gemeinden im Landkreis Ansbach mit Einwohnern
GemeindeEinwohner
Feuchtwangen12.551
Dinkelsbühl12.260
Rothenburg ob der Tauber11.365
Heilsbronn9.692
Herrieden8.295
Neuendettelsau8.138
Wassertrüdingen6.414
Bechhofen6.365
Windsbach6.114
Dietenhofen5.771
Leutershausen5.570
Petersaurach5.000
Lichtenau3.784
Burgoberbach3.754
Sachsen b.Ansbach3.720
Schnelldorf3.567
Wolframs-Eschenbach3.282
Aurach3.104
Lehrberg3.102
Merkendorf3.099
Weihenzell2.980
Schopfloch2.890
Schillingsfürst2.770
Dürrwangen2.534
Weidenbach2.479
Flachslanden2.452
Dentlein a.Forst2.325
Arberg2.233
Colmberg2.134
Langfurth2.042
Dombühl2.014
Wilburgstetten2.013
Neusitz1.978
Ehingen1.940
Wörnitz1.819
Gebsattel1.738
Ornbau1.720
Mitteleschenbach1.679
Mönchsroth1.653
Oberdachstetten1.628
Weiltingen1.404
Geslau1.389
Wieseth1.329
Rügland1.257
Bruckberg1.252
Wittelshofen1.246
Steinsfeld1.235
Insingen1.211
Diebach1.177
Burk1.112
Windelsbach1.071
Buch a.Wald986
Wettringen983
Gerolfingen925
Adelshofen908
Unterschwaningen868
Röckingen754
Ohrenbach558

Nachbarkreise und kreisfreie Städte

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Steckbrief Landkreis Ansbach

Im Landkreis Ansbach ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 4,5 % gestiegen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten im Landkreis Ansbach, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Hebesatz und Mietenstufe gelten je Gemeinde, deshalb nennen wir auch die Spanne der Gemeinden.

Einwohner
187.4872
31.12.2025 · 2011–2021: +4,5 % · seit 2022: +0,6 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
3,43
2024 · 629 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B, Durchschnitt
404 %4
2024 · gewogen, amtliche Statistik · Spanne der Gemeinden 340 bis 550 %
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Mietenstufe
I–II von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Spanne der Gemeinden
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
3,5 %7
Bayern, seit 01.01.1997
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
955
2025 · 1.971 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen

Warum zeigt Borisportal für Landkreis Ansbach keinen Bodenrichtwert?

Die Nutzungsbedingungen des amtlichen Portals in Bayern erlauben es nicht, die Bodenrichtwerte zu übernehmen. Deshalb zeigen wir sie nicht, sondern verlinken das Portal.

Wo bekomme ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal bodenrichtwerte.bayern.de (Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr) oder beim zuständigen Gutachterausschuss. Die Links stehen unter Amtliche Angebote.

Was sind Kaufwerte für Bauland?

Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Kaufpreise für Bauland im ganzen Kreis, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte.

Ist Borisportal die Geoanwendung bodenrichtwerte.bayern.de?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Bayern

Bodenrichtwerte ansehen
bodenrichtwerte.bayern.de (öffnet in einem neuen Tab) · Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Kaufwerte für Bauland: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4 (https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=table&code=61511-01-03-4), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Kreise, Gemeinden und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

So rechnen wir

  • Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Preise für Bauland im ganzen Kreis bzw. Land, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte. Auf der Seite auf ganze Euro gerundet, genau in der Tabelle.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
  • Hebesatz der Grundsteuer B: Der Durchschnitt ist der gewogene Durchschnittshebesatz der amtlichen Statistik, nicht von uns gemittelt. Die Spanne der Gemeinden nennt den kleinsten und den größten Hebesatz im selben Jahr, Auswertung von Borisportal.
  • Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Gemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de