Bodenrichtwert Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 2026 – Jetzt Grundstückswert ermitteln

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Kaufwert für Bauland 2025, Durchschnitt im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

99€/m²

Gerundet, genau 98,58 €/m² laut amtlicher Statistik, 134 Verkäufe. Kein Bodenrichtwert1

Mehr Kaufwerte: Bayern

Analyse: Kaufwerte für Bauland im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Bauland im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 2025 77 % günstiger verkauft als im Schnitt in Bayern

Der Durchschnitt für ganz Bayern betrug 2025 rund 428 €/m². 2021, im ersten Jahr der neu konzipierten Statistik, lag der Durchschnitt im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim bei rund 108 €/m². Gegenüber 2024 sank der Durchschnitt dort um 27 Prozent.

Kaufwerte für Bauland 2025: Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim auf Platz 81 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten
  • München3.455 €/m²
  • Landkreis Regen100 €/m²
  • Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim99 €/m²
  • Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab96 €/m²
  • Landkreis Hof42 €/m²

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

Baulandpreise: Platz 81 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten

Auf dem nächsten Platz folgt der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab mit rund 96 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Kaufwerte für Bauland, amtliche Statistik

2025 wurde baureifes Land im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim im Durchschnitt für rund 99 €/m² verkauft

Durchschnitt aller Verkäufe, unabhängig von der Lage. Kein Bodenrichtwert.

Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, 1995–2025
  • Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
  • Bayern
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 98,58 €/m² (2025).0100200300400500€/m²19952001200720142025Neukonzeption 202168,1898,58428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 98,58 €/m² (2025).0100200300400500€/m²1995199820012004200720112014201720202025Neukonzeption 202168,1898,58428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 98,58 €/m² (2025).0100200300400500€/m²199519971999200120032005200720102012201420162018202020222025Neukonzeption 202168,1898,58428,46
Als Tabelle anzeigen
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, 1995–2025, in €/m²
JahrLandkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad WindsheimBayernVerkäufe Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
199568,18111,02176
199657,93107,00185
199751,50107,85186
199848,49116,80153
199948,82115,49100
200056,59138,56107
2001–128,8918
200263,60129,5261
200363,62194,46253
200462,30218,48180
200563,76221,84132
200672,20233,16129
200760,63250,77135
200869,20227,8094
201073,91223,39158
201164,79206,57132
2012–225,40135
201377,89223,59256
201464,29234,86230
201572,91235,17218
201672,27261,25278
201793,98315,07331
201872,82313,96238
201977,25301,75273
202088,59348,76329
2021108,22395,91406
202287,86429,58155
202396,72344,82110
2024135,42380,85142
202598,58428,46134
  • Bruch der Zeitreihe: Die Statistik wurde zum Berichtsjahr 2021 neu konzipiert.
  • Euro-Werte sind Durchschnitte über alle Verkäufe des Jahres. Bei wenigen Verkäufen können sie von Jahr zu Jahr stark schwanken.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Alle Gemeinden mit Einwohnern. Verlinkt sind Gemeinden mit eigenen Marktdaten.

Alle Gemeinden anzeigen
Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit Einwohnern
GemeindeEinwohner
Neustadt a.d.Aisch13.294
Bad Windsheim12.446
Uffenheim6.431
Emskirchen5.854
Markt Erlbach5.557
Scheinfeld4.583
Diespeck3.724
Burgbernheim3.512
Uehlfeld3.125
Burghaslach2.702
Gerhardshofen2.534
Obernzenn2.462
Sugenheim2.328
Neuhof a.d.Zenn2.181
Ipsheim2.175
Dietersheim2.136
Dachsbach1.815
Markt Bibart1.806
Hagenbüchach1.661
Marktbergel1.637
Münchsteinach1.448
Wilhelmsdorf1.430
Gutenstetten1.324
Trautskirchen1.296
Baudenbach1.251
Markt Nordheim1.145
Langenfeld1.078
Ippesheim1.074
Ergersheim1.054
Oberscheinfeld1.047
Markt Taschendorf1.039
Weigenheim984
Simmershofen952
Illesheim945
Gollhofen883
Gallmersgarten751
Oberickelsheim715
Hemmersheim664

Nachbarkreise und kreisfreie Städte

Größere Städte in der Nähe

Steckbrief Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 4,4 % gestiegen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Hebesatz und Mietenstufe gelten je Gemeinde, deshalb nennen wir auch die Spanne der Gemeinden.

Einwohner
100.7672
31.12.2025 · 2011–2021: +4,4 % · seit 2022: stabil
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
2,13
2024 · 215 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B, Durchschnitt
404 %4
2024 · gewogen, amtliche Statistik · Spanne der Gemeinden 300 bis 650 %
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Mietenstufe
I–II von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Spanne der Gemeinden
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
3,5 %7
Bayern, seit 01.01.1997
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
805
2025 · 1.267 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen

Warum zeigt Borisportal für Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim keinen Bodenrichtwert?

Die Nutzungsbedingungen des amtlichen Portals in Bayern erlauben es nicht, die Bodenrichtwerte zu übernehmen. Deshalb zeigen wir sie nicht, sondern verlinken das Portal.

Wo bekomme ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal bodenrichtwerte.bayern.de (Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr) oder beim zuständigen Gutachterausschuss. Die Links stehen unter Amtliche Angebote.

Was sind Kaufwerte für Bauland?

Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Kaufpreise für Bauland im ganzen Kreis, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte.

Ist Borisportal die Geoanwendung bodenrichtwerte.bayern.de?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Bayern

Bodenrichtwerte ansehen
bodenrichtwerte.bayern.de (öffnet in einem neuen Tab) · Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Kaufwerte für Bauland: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4 (https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=table&code=61511-01-03-4), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Kreise, Gemeinden und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

So rechnen wir

  • Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Preise für Bauland im ganzen Kreis bzw. Land, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte. Auf der Seite auf ganze Euro gerundet, genau in der Tabelle.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
  • Hebesatz der Grundsteuer B: Der Durchschnitt ist der gewogene Durchschnittshebesatz der amtlichen Statistik, nicht von uns gemittelt. Die Spanne der Gemeinden nennt den kleinsten und den größten Hebesatz im selben Jahr, Auswertung von Borisportal.
  • Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Gemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de