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Orientierung im Landkreis Rhön-Grabfeld

Kaufwert für Bauland 2025, Durchschnitt im Landkreis Rhön-Grabfeld

75€/m²

Gerundet, genau 75,38 €/m² laut amtlicher Statistik, 90 Verkäufe. Kein Bodenrichtwert1

Mehr Kaufwerte: Bayern

Analyse: Kaufwerte für Bauland im Landkreis Rhön-Grabfeld

82 % unter dem Mittel in Bayern: Kaufwerte für Bauland 2025

In Bayern lag der Durchschnitt im selben Jahr bei rund 428 €/m². Seit 2021, dem ersten Jahr der neu konzipierten Statistik mit rund 50 €/m², stieg der Durchschnitt im Landkreis Rhön-Grabfeld um 50 Prozent. Im Vergleich zu 2024 ergibt sich dort ein Plus von 12 Prozent.

Kaufwerte für Bauland 2025: Landkreis Rhön-Grabfeld auf Platz 91 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten
  • München3.455 €/m²
  • Landkreis Bad Kissingen76 €/m²
  • Landkreis Rhön-Grabfeld75 €/m²
  • Landkreis Tirschenreuth65 €/m²
  • Landkreis Hof42 €/m²

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

Baulandpreise: Platz 91 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten

Auf dem nächsten Platz folgt der Landkreis Tirschenreuth mit rund 65 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Kaufwerte für Bauland, amtliche Statistik

2025 wurde baureifes Land im Landkreis Rhön-Grabfeld im Durchschnitt für rund 75 €/m² verkauft

Durchschnitt aller Verkäufe, unabhängig von der Lage. Kein Bodenrichtwert.

Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Rhön-Grabfeld, 1995–2025
  • Landkreis Rhön-Grabfeld
  • Bayern
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Rhön-Grabfeld, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Rhön-Grabfeld von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 75,38 €/m² (2025).0100200300400500€/m²199520012007201320192025Neukonzeption 202126,5775,38428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Rhön-Grabfeld, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Rhön-Grabfeld von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 75,38 €/m² (2025).0100200300400500€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 202126,5775,38428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Rhön-Grabfeld, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Rhön-Grabfeld von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 75,38 €/m² (2025).0100200300400500€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 202126,5775,38Landkreis Rhön-Grabfeld428,46Bayern
Als Tabelle anzeigen
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Rhön-Grabfeld, 1995–2025, in €/m²
JahrLandkreis Rhön-GrabfeldBayernVerkäufe Landkreis Rhön-Grabfeld
199526,57111,02144
199627,89107,00113
199727,56107,85124
199826,55116,80104
199929,76115,49108
200037,67138,5671
200136,03128,89106
2002–129,5296
200327,19194,46117
200424,76218,48110
200532,08221,8488
200630,10233,1670
200728,64250,7763
200823,47227,8097
200932,52207,5194
201029,79223,39117
201121,22206,57149
2012–225,40125
201325,44223,59131
201428,08234,86160
201528,96235,17162
201628,67261,25227
201736,59315,07159
201843,16313,96232
201950,26301,75219
202046,50348,76198
202150,25395,91285
202249,05429,58109
202349,53344,8260
202467,26380,8562
202575,38428,4690
  • Bruch der Zeitreihe: Die Statistik wurde zum Berichtsjahr 2021 neu konzipiert.
  • Euro-Werte sind Durchschnitte über alle Verkäufe des Jahres. Bei wenigen Verkäufen können sie von Jahr zu Jahr stark schwanken.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

37 Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld

Alle Gemeinden mit Einwohnern. Verlinkt sind Gemeinden mit eigenen Marktdaten.

Alle Gemeinden anzeigen
Gemeinden im Landkreis Rhön-Grabfeld mit Einwohnern
GemeindeEinwohner
Bad Neustadt a.d.Saale15.434
Bad Königshofen i.Grabfeld6.034
Mellrichstadt5.530
Bischofsheim i.d.Rhön4.755
Hohenroth3.562
Ostheim v.d.Rhön3.344
Oberelsbach2.647
Sandberg2.329
Salz2.287
Fladungen2.092
Bastheim1.960
Sulzfeld1.751
Burglauer1.730
Niederlauer1.645
Saal a.d.Saale1.559
Wülfershausen a.d.Saale1.533
Hollstadt1.496
Oberstreu1.482
Wollbach1.420
Heustreu1.269
Schönau a.d.Brend1.196
Sulzdorf a.d.Lederhecke1.142
Nordheim v.d.Rhön1.046
Höchheim1.044
Großeibstadt1.036
Stockheim1.025
Strahlungen965
Rödelmaier956
Unsleben955
Großbardorf931
Sondheim v.d.Rhön916
Trappstadt881
Hendungen833
Aubstadt731
Hausen690
Herbstadt614
Willmars555

Nachbarkreise und kreisfreie Städte

Größere Städte in der Nähe

Steckbrief Landkreis Rhön-Grabfeld

Im Landkreis Rhön-Grabfeld ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 1,4 % gesunken

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten im Landkreis Rhön-Grabfeld, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Hebesatz und Mietenstufe gelten je Gemeinde, deshalb nennen wir auch die Spanne der Gemeinden.

Einwohner
78.9022
31.12.2025 · 2011–2021: −1,4 % · seit 2022: stabil
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
63
2024 · 474 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B, Durchschnitt
374 %4
2024 · gewogen, amtliche Statistik · Spanne der Gemeinden 300 bis 450 %
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · alle Gemeinden
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
3,5 %7
Bayern, seit 01.01.1997
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
775
2025 · 1.022 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen

Warum zeigt Borisportal für Landkreis Rhön-Grabfeld keinen Bodenrichtwert?

Die Nutzungsbedingungen des amtlichen Portals in Bayern erlauben es nicht, die Bodenrichtwerte zu übernehmen. Deshalb zeigen wir sie nicht, sondern verlinken das Portal.

Wo bekomme ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal bodenrichtwerte.bayern.de (Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr) oder beim zuständigen Gutachterausschuss. Die Links stehen unter Amtliche Angebote.

Was sind Kaufwerte für Bauland?

Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Kaufpreise für Bauland im ganzen Kreis, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte.

Ist Borisportal die Geoanwendung bodenrichtwerte.bayern.de?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Bayern

Bodenrichtwerte ansehen
bodenrichtwerte.bayern.de (öffnet in einem neuen Tab) · Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Kaufwerte für Bauland: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4 (https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=table&code=61511-01-03-4), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Kreise, Gemeinden und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

So rechnen wir

  • Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Preise für Bauland im ganzen Kreis bzw. Land, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte. Auf der Seite auf ganze Euro gerundet, genau in der Tabelle.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
  • Hebesatz der Grundsteuer B: Der Durchschnitt ist der gewogene Durchschnittshebesatz der amtlichen Statistik, nicht von uns gemittelt. Die Spanne der Gemeinden nennt den kleinsten und den größten Hebesatz im selben Jahr, Auswertung von Borisportal.
  • Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Gemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de