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Kaufwert für Bauland 2025, Durchschnitt im Landkreis Mühldorf a.Inn

384€/m²

Gerundet, genau 383,55 €/m² laut amtlicher Statistik, 79 Verkäufe. Kein Bodenrichtwert1

Mehr Kaufwerte: Bayern

Analyse: Kaufwerte für Bauland im Landkreis Mühldorf a.Inn

Bauland im Landkreis Mühldorf a.Inn 42 % teurer verkauft als 2021

Der Durchschnitt im Landkreis Mühldorf a.Inn liegt 10 Prozent unter dem Schnitt in Bayern. 2021, im ersten Jahr der neu konzipierten Statistik, lag der Durchschnitt im Landkreis Mühldorf a.Inn bei rund 270 €/m². Im Vergleich zu 2024 ergibt sich dort ein Plus von 3,9 Prozent.

Kaufwerte für Bauland 2025: Landkreis Mühldorf a.Inn auf Platz 38 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten
  • München3.455 €/m²
  • Landkreis Lindau (Bodensee)388 €/m²
  • Landkreis Mühldorf a.Inn384 €/m²
  • Landkreis Neuburg-Schrobenhausen366 €/m²
  • Landkreis Hof42 €/m²

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Kaufwerte für Bauland, amtliche Statistik

2025 wurde baureifes Land im Landkreis Mühldorf a.Inn im Durchschnitt für rund 384 €/m² verkauft

Durchschnitt aller Verkäufe, unabhängig von der Lage. Kein Bodenrichtwert.

Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Mühldorf a.Inn, 1995–2025
  • Landkreis Mühldorf a.Inn
  • Bayern
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Mühldorf a.Inn, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Mühldorf a.Inn von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 383,55 €/m² (2025).0100200300400500€/m²19952002200820142025Neukonzeption 2021117,52383,55428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Mühldorf a.Inn, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Mühldorf a.Inn von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 383,55 €/m² (2025).0100200300400500€/m²1995199820022005200820112014201720202025Neukonzeption 2021117,52383,55428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Mühldorf a.Inn, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Mühldorf a.Inn von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 383,55 €/m² (2025).0100200300400500€/m²199519972000200220042006200820102012201420162018202020222025Neukonzeption 2021117,52383,55428,46
Als Tabelle anzeigen
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Mühldorf a.Inn, 1995–2025, in €/m²
JahrLandkreis Mühldorf a.InnBayernVerkäufe Landkreis Mühldorf a.Inn
1995117,52111,02103
1996124,79107,0075
1997117,44107,8517
1998104,69116,8016
2000114,53138,56180
2001124,59128,89101
2002117,54129,5278
2003129,62194,4643
2004–218,4859
2005111,91221,8453
200699,64233,16135
2007104,44250,77134
2008101,51227,80124
200998,19207,51136
201094,56223,39182
201190,93206,57211
201294,48225,40223
201392,00223,59249
2014119,67234,86271
2015107,90235,17276
2016115,58261,25258
2017148,13315,07193
2018159,10313,96144
2019179,91301,75169
2020234,65348,76162
2021269,60395,91150
2022197,21429,58134
2023309,90344,8276
2024369,09380,8587
2025383,55428,4679
  • Bruch der Zeitreihe: Die Statistik wurde zum Berichtsjahr 2021 neu konzipiert.
  • Euro-Werte sind Durchschnitte über alle Verkäufe des Jahres. Bei wenigen Verkäufen können sie von Jahr zu Jahr stark schwanken.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

31 Gemeinden im Landkreis Mühldorf a.Inn

Alle Gemeinden mit Einwohnern. Verlinkt sind Gemeinden mit eigenen Marktdaten.

Alle Gemeinden anzeigen
Gemeinden im Landkreis Mühldorf a.Inn mit Einwohnern
GemeindeEinwohner
Waldkraiburg25.737
Mühldorf a.Inn22.503
Ampfing7.234
Haag i.OB6.532
Neumarkt-Sankt Veit6.334
Gars a.Inn4.021
Kraiburg a.Inn4.021
Mettenheim3.689
Schwindegg3.490
Buchbach3.371
Polling3.315
Aschau a.Inn3.245
Heldenstein2.821
Obertaufkirchen2.723
Rechtmehring2.102
Maitenbeth2.067
Unterreit1.768
Oberbergkirchen1.741
Reichertsheim1.721
Niedertaufkirchen1.439
Taufkirchen1.389
Egglkofen1.373
Kirchdorf1.339
Niederbergkirchen1.233
Zangberg1.182
Schönberg1.131
Rattenkirchen1.068
Erharting1.005
Lohkirchen841
Oberneukirchen839
Jettenbach763

Nachbarkreise und kreisfreie Städte

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Steckbrief Landkreis Mühldorf a.Inn

Im Landkreis Mühldorf a.Inn ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 10 % gestiegen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten im Landkreis Mühldorf a.Inn, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Hebesatz und Mietenstufe gelten je Gemeinde, deshalb nennen wir auch die Spanne der Gemeinden.

Einwohner
122.3142
31.12.2025 · 2011–2021: +10 % · seit 2022: +1,7 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
3,73
2024 · 449 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B, Durchschnitt
359 %4
2024 · gewogen, amtliche Statistik · Spanne der Gemeinden 250 bis 420 %
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Mietenstufe
I–III von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Spanne der Gemeinden
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
3,5 %7
Bayern, seit 01.01.1997
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1525
2025 · 805 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen

Warum zeigt Borisportal für Landkreis Mühldorf a.Inn keinen Bodenrichtwert?

Die Nutzungsbedingungen des amtlichen Portals in Bayern erlauben es nicht, die Bodenrichtwerte zu übernehmen. Deshalb zeigen wir sie nicht, sondern verlinken das Portal.

Wo bekomme ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal bodenrichtwerte.bayern.de (Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr) oder beim zuständigen Gutachterausschuss. Die Links stehen unter Amtliche Angebote.

Was sind Kaufwerte für Bauland?

Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Kaufpreise für Bauland im ganzen Kreis, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte.

Ist Borisportal die Geoanwendung bodenrichtwerte.bayern.de?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Bayern

Bodenrichtwerte ansehen
bodenrichtwerte.bayern.de (öffnet in einem neuen Tab) · Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Kaufwerte für Bauland: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4 (https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=table&code=61511-01-03-4), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Kreise, Gemeinden und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

So rechnen wir

  • Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Preise für Bauland im ganzen Kreis bzw. Land, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte. Auf der Seite auf ganze Euro gerundet, genau in der Tabelle.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
  • Hebesatz der Grundsteuer B: Der Durchschnitt ist der gewogene Durchschnittshebesatz der amtlichen Statistik, nicht von uns gemittelt. Die Spanne der Gemeinden nennt den kleinsten und den größten Hebesatz im selben Jahr, Auswertung von Borisportal.
  • Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Gemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de