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Orientierung in Rosenheim

Kaufwert für Bauland 2025, Durchschnitt in Rosenheim

882€/m²

Gerundet, genau 882,32 €/m² laut amtlicher Statistik, 23 Verkäufe. Kein Bodenrichtwert1

Mehr Kaufwerte: Bayern

Analyse: Kaufwerte für Bauland in Rosenheim

Baulandpreise 2025: 2,1-mal so hoch wie im Schnitt in Bayern

Zum Vergleich: Bayern kam im selben Jahr auf rund 428 €/m². Im Jahr 2024 lag der Durchschnitt in Rosenheim bei rund 1.171 €/m².

Kaufwerte für Bauland 2025: Rosenheim auf Platz 10 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten
  • München3.455 €/m²
  • Fürth900 €/m²
  • Rosenheim882 €/m²
  • Augsburg870 €/m²
  • Landkreis Hof42 €/m²

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

Baulandpreise: Platz 10 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten

Auf dem nächsten Platz folgt Augsburg mit rund 870 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Kaufwerte für Bauland, amtliche Statistik

2025 wurde baureifes Land in Rosenheim im Durchschnitt für rund 882 €/m² verkauft

Durchschnitt aller Verkäufe, unabhängig von der Lage. Kein Bodenrichtwert.

Kaufwerte für baureifes Land in Rosenheim, 1995–2025
  • Rosenheim
  • Bayern
Kaufwerte für baureifes Land in Rosenheim, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land in Rosenheim von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 882,32 €/m² (2025).05001.0001.500€/m²199520012007201320192025Neukonzeption 2021378,38882,32428,46
Kaufwerte für baureifes Land in Rosenheim, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land in Rosenheim von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 882,32 €/m² (2025).05001.0001.500€/m²19951999200320072011201520192025Neukonzeption 2021378,38882,32Rosenheim428,46Bayern
Kaufwerte für baureifes Land in Rosenheim, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land in Rosenheim von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 882,32 €/m² (2025).05001.0001.500€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 2021378,38882,32Rosenheim428,46Bayern
Als Tabelle anzeigen
Kaufwerte für baureifes Land in Rosenheim, 1995–2025, in €/m²
JahrRosenheimBayernVerkäufe Rosenheim
1995378,38111,028
1996–107,009
1997–107,8511
1998342,86116,8018
1999–115,495
2000–138,562
2001337,47128,895
2002–129,522
2003–194,4636
2004304,49218,4833
2005–221,8450
2006329,89233,1644
2007353,51250,7746
2008363,63227,8039
2009318,23207,5159
2010353,18223,3968
2011386,08206,5753
2012474,18225,4045
2013488,90223,5937
2014488,55234,8641
2015514,76235,1748
2016509,65261,2544
2017749,43315,0740
2018762,00313,9629
2019921,42301,7553
2020–348,7645
20211.192,54395,918
20221.285,97429,588
20231.091,85344,827
20241.170,56380,8510
2025882,32428,4623
  • Bruch der Zeitreihe: Die Statistik wurde zum Berichtsjahr 2021 neu konzipiert.
  • Euro-Werte sind Durchschnitte über alle Verkäufe des Jahres. Bei wenigen Verkäufen können sie von Jahr zu Jahr stark schwanken.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

Marktbericht des Gutachterausschusses

Grundstücksmarkt in Rosenheim

Ausgewählte Zahlen aus dem Marktbericht des Gutachterausschusses, eigene Auswahl und Darstellung.

Reihenhaus oder Doppelhaushälfte, Mittel, 2024
4.560 bis 6.100 €/m² Wohnflächeje nach Baujahr und Wohnfläche
Eigentumswohnung, Weiterverkauf, Mittel, 2025
3.280 bis 6.930 €/m² Wohnflächeje nach Baujahr, Wohnungsgröße und Lage

Quelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Rosenheim · Auswertung Borisportal2

Nachbarkreise und kreisfreie Städte

Größere Städte in der Nähe

Steckbrief Rosenheim

Rosenheim ist von 2011 bis 2021 um 6,7 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
65.8083
31.12.2025 · 2011–2021: +6,7 % · seit 2022: +3,4 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
4,84
2024 · 316 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
520 %5
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
V von VII7
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
3,5 %8
Bayern, seit 01.01.1997
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1.7686
2025 · 37 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder345; Wohngeldverordnung7; Grunderwerbsteuergesetze8 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen

Warum zeigt Borisportal für Rosenheim keinen Bodenrichtwert?

Die Nutzungsbedingungen des amtlichen Portals in Bayern erlauben es nicht, die Bodenrichtwerte zu übernehmen. Deshalb zeigen wir sie nicht, sondern verlinken das Portal.

Wo bekomme ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal bodenrichtwerte.bayern.de (Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr) oder beim zuständigen Gutachterausschuss. Die Links stehen unter Amtliche Angebote.

Was sind Kaufwerte für Bauland?

Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Kaufpreise für Bauland im ganzen Kreis, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte.

Ist Borisportal die Geoanwendung bodenrichtwerte.bayern.de?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Bayern

Bodenrichtwerte ansehen
bodenrichtwerte.bayern.de (öffnet in einem neuen Tab) · Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Kaufwerte für Bauland: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4 (https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=table&code=61511-01-03-4), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Marktberichte der Gutachterausschüsse: Datenquelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Rosenheim, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  9. Quelle 9: Kreise, Gemeinden und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

So rechnen wir

  • Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Preise für Bauland im ganzen Kreis bzw. Land, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte. Auf der Seite auf ganze Euro gerundet, genau in der Tabelle.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de