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Kaufwert für Bauland 2025, Durchschnitt im Landkreis Rosenheim

673€/m²

Gerundet, genau 672,82 €/m² laut amtlicher Statistik, 141 Verkäufe. Kein Bodenrichtwert1

Mehr Kaufwerte: Bayern

Analyse: Kaufwerte für Bauland im Landkreis Rosenheim

Bauland im Landkreis Rosenheim 1,6-mal so teuer verkauft wie im Schnitt in Bayern

Zum Vergleich: Bayern kam im selben Jahr auf rund 428 €/m². 2021, im ersten Jahr der neu konzipierten Statistik, lag der Durchschnitt im Landkreis Rosenheim bei rund 704 €/m². Im Vergleich zu 2024 ergibt sich dort ein Minus von 6,9 Prozent.

Kaufwerte für Bauland 2025: Landkreis Rosenheim auf Platz 21 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten
  • München3.455 €/m²
  • Landkreis Weilheim-Schongau724 €/m²
  • Landkreis Rosenheim673 €/m²
  • Straubing569 €/m²
  • Landkreis Hof42 €/m²

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

Baulandpreise: Platz 21 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten

Auf dem nächsten Platz folgt Straubing mit rund 569 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Kaufwerte für Bauland, amtliche Statistik

2025 wurde baureifes Land im Landkreis Rosenheim im Durchschnitt für rund 673 €/m² verkauft

Durchschnitt aller Verkäufe, unabhängig von der Lage. Kein Bodenrichtwert.

Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Rosenheim, 1995–2025
  • Landkreis Rosenheim
  • Bayern
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Rosenheim, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Rosenheim von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 672,82 €/m² (2025).0200400600800€/m²199520012007201320192025Neukonzeption 2021228,93672,82428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Rosenheim, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Rosenheim von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 672,82 €/m² (2025).0200400600800€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 2021228,93672,82428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Rosenheim, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Rosenheim von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 672,82 €/m² (2025).0200400600800€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 2021228,93672,82Landkreis Rosenheim428,46Bayern
Als Tabelle anzeigen
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Rosenheim, 1995–2025, in €/m²
JahrLandkreis RosenheimBayernVerkäufe Landkreis Rosenheim
1995228,93111,02114
1996242,87107,00133
1997238,76107,85100
1998237,33116,80111
1999222,26115,4981
2000220,99138,56132
2001221,81128,89133
2002209,52129,52178
2003206,37194,46444
2004228,29218,48360
2005225,41221,84428
2006205,81233,16336
2007244,49250,77158
2008212,70227,80338
2009214,95207,51405
2010212,55223,39412
2011238,87206,57379
2012234,69225,40407
2013285,11223,59314
2014298,46234,86331
2015326,55235,17332
2016372,69261,25246
2017438,73315,07294
2018468,95313,96261
2019562,73301,75281
2020547,10348,76284
2021703,96395,91241
2022748,83429,58116
2023755,95344,8287
2024722,88380,85112
2025672,82428,46141
  • Bruch der Zeitreihe: Die Statistik wurde zum Berichtsjahr 2021 neu konzipiert.
  • Euro-Werte sind Durchschnitte über alle Verkäufe des Jahres. Bei wenigen Verkäufen können sie von Jahr zu Jahr stark schwanken.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim

Alle Gemeinden mit Einwohnern. Verlinkt sind Gemeinden mit eigenen Marktdaten.

Alle Gemeinden anzeigen
Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit Einwohnern
GemeindeEinwohner
Kolbermoor19.094
Bad Aibling18.497
Bruckmühl16.735
Wasserburg a.Inn12.375
Raubling11.161
Prien a.Chiemsee10.915
Feldkirchen-Westerham10.742
Stephanskirchen10.558
Bad Feilnbach8.198
Bad Endorf8.117
Großkarolinenfeld7.387
Tuntenhausen7.074
Bernau a.Chiemsee6.855
Brannenburg6.658
Kiefersfelden6.513
Rohrdorf5.853
Riedering5.550
Aschau i.Chiemgau5.471
Schechen5.316
Oberaudorf5.095
Edling4.307
Rott a.Inn4.142
Neubeuern4.131
Pfaffing4.104
Rimsting3.775
Amerang3.739
Eiselfing3.295
Babensham3.122
Vogtareuth3.072
Frasdorf2.993
Soyen2.943
Prutting2.934
Flintsbach a.Inn2.929
Eggstätt2.846
Griesstätt2.823
Samerberg2.798
Halfing2.734
Söchtenau2.672
Nußdorf a.Inn2.562
Albaching1.740
Breitbrunn a.Chiemsee1.453
Schonstett1.426
Ramerberg1.390
Höslwang1.214
Gstadt a.Chiemsee1.157
Chiemsee172

Nachbarkreise und kreisfreie Städte

Größere Städte in der Nähe

Steckbrief Landkreis Rosenheim

Im Landkreis Rosenheim ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 7,4 % gestiegen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten im Landkreis Rosenheim, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Hebesatz und Mietenstufe gelten je Gemeinde, deshalb nennen wir auch die Spanne der Gemeinden.

Einwohner
258.8242
31.12.2025 · 2011–2021: +7,4 % · seit 2022: +1,4 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
4,53
2024 · 1.164 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B, Durchschnitt
326 %4
2024 · gewogen, amtliche Statistik · Spanne der Gemeinden 240 bis 380 %
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Mietenstufe
III–V von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Spanne der Gemeinden
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
3,5 %7
Bayern, seit 01.01.1997
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1805
2025 · 1.439 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen

Warum zeigt Borisportal für Landkreis Rosenheim keinen Bodenrichtwert?

Die Nutzungsbedingungen des amtlichen Portals in Bayern erlauben es nicht, die Bodenrichtwerte zu übernehmen. Deshalb zeigen wir sie nicht, sondern verlinken das Portal.

Wo bekomme ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal bodenrichtwerte.bayern.de (Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr) oder beim zuständigen Gutachterausschuss. Die Links stehen unter Amtliche Angebote.

Was sind Kaufwerte für Bauland?

Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Kaufpreise für Bauland im ganzen Kreis, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte.

Ist Borisportal die Geoanwendung bodenrichtwerte.bayern.de?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Bayern

Bodenrichtwerte ansehen
bodenrichtwerte.bayern.de (öffnet in einem neuen Tab) · Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Kaufwerte für Bauland: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4 (https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=table&code=61511-01-03-4), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Kreise, Gemeinden und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

So rechnen wir

  • Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Preise für Bauland im ganzen Kreis bzw. Land, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte. Auf der Seite auf ganze Euro gerundet, genau in der Tabelle.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
  • Hebesatz der Grundsteuer B: Der Durchschnitt ist der gewogene Durchschnittshebesatz der amtlichen Statistik, nicht von uns gemittelt. Die Spanne der Gemeinden nennt den kleinsten und den größten Hebesatz im selben Jahr, Auswertung von Borisportal.
  • Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Gemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de