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Kaufwert für Bauland 2025, Durchschnitt im Landkreis Rottal-Inn

128€/m²

Gerundet, genau 127,73 €/m² laut amtlicher Statistik, 143 Verkäufe. Kein Bodenrichtwert1

Mehr Kaufwerte: Bayern

Analyse: Kaufwerte für Bauland im Landkreis Rottal-Inn

70 % unter dem Mittel in Bayern: Kaufwerte für Bauland 2025

In Bayern lag der Durchschnitt im selben Jahr bei rund 428 €/m². Seit 2021, dem ersten Jahr der neu konzipierten Statistik mit rund 90 €/m², stieg der Durchschnitt im Landkreis Rottal-Inn um 41 Prozent. Im Vergleich zu 2024 ergibt sich dort ein Plus von 25 Prozent.

Kaufwerte für Bauland 2025: Landkreis Rottal-Inn auf Platz 76 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten
  • München3.455 €/m²
  • Landkreis Lichtenfels130 €/m²
  • Landkreis Rottal-Inn128 €/m²
  • Landkreis Donau-Ries128 €/m²
  • Landkreis Hof42 €/m²

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

Baulandpreise: Platz 76 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten

Den Platz davor belegt der Landkreis Lichtenfels mit rund 130 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Kaufwerte für Bauland, amtliche Statistik

2025 wurde baureifes Land im Landkreis Rottal-Inn im Durchschnitt für rund 128 €/m² verkauft

Durchschnitt aller Verkäufe, unabhängig von der Lage. Kein Bodenrichtwert.

Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Rottal-Inn, 1995–2025
  • Landkreis Rottal-Inn
  • Bayern
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Rottal-Inn, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Rottal-Inn von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 127,73 €/m² (2025).0100200300400500€/m²199520012007201320192025Neukonzeption 202147,63127,73428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Rottal-Inn, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Rottal-Inn von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 127,73 €/m² (2025).0100200300400500€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 202147,63127,73428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Rottal-Inn, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Rottal-Inn von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 127,73 €/m² (2025).0100200300400500€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 202147,63127,73Landkreis Rottal-Inn428,46Bayern
Als Tabelle anzeigen
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Rottal-Inn, 1995–2025, in €/m²
JahrLandkreis Rottal-InnBayernVerkäufe Landkreis Rottal-Inn
199547,63111,0244
199661,00107,0039
199743,44107,8527
199847,83116,8034
199953,98115,4936
200063,07138,5651
200156,87128,8962
200260,26129,5288
200356,57194,46189
200463,35218,48140
200559,59221,84110
200663,50233,16110
200768,72250,77108
200852,54227,80125
200961,71207,51191
201055,54223,39201
201151,87206,57212
201258,25225,40186
201358,90223,59234
201458,77234,86209
201553,60235,17273
201654,55261,25290
201761,07315,07297
201865,82313,96348
201967,24301,75289
202072,12348,76321
202190,49395,91319
2022113,40429,58189
2023116,89344,82116
2024102,47380,85141
2025127,73428,46143
  • Bruch der Zeitreihe: Die Statistik wurde zum Berichtsjahr 2021 neu konzipiert.
  • Euro-Werte sind Durchschnitte über alle Verkäufe des Jahres. Bei wenigen Verkäufen können sie von Jahr zu Jahr stark schwanken.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

31 Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn

Alle Gemeinden mit Einwohnern. Verlinkt sind Gemeinden mit eigenen Marktdaten.

Alle Gemeinden anzeigen
Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn mit Einwohnern
GemeindeEinwohner
Eggenfelden14.271
Pfarrkirchen12.764
Simbach a.Inn10.261
Arnstorf6.495
Gangkofen6.161
Bad Birnbach5.833
Triftern5.428
Kirchdorf a.Inn5.341
Massing4.067
Falkenberg3.921
Tann3.813
Hebertsfelden3.633
Wurmannsquick3.364
Dietersburg2.985
Roßbach2.920
Postmünster2.419
Johanniskirchen2.324
Julbach2.288
Egglham2.262
Unterdietfurt2.249
Mitterskirchen2.172
Zeilarn2.130
Wittibreut1.940
Schönau1.860
Ering1.839
Bayerbach1.674
Reut1.634
Stubenberg1.438
Malgersdorf1.211
Rimbach942
Geratskirchen858

Nachbarkreise und kreisfreie Städte

Größere Städte in der Nähe

Steckbrief Landkreis Rottal-Inn

Im Landkreis Rottal-Inn ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 4,6 % gestiegen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten im Landkreis Rottal-Inn, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Hebesatz und Mietenstufe gelten je Gemeinde, deshalb nennen wir auch die Spanne der Gemeinden.

Einwohner
120.6382
31.12.2025 · 2011–2021: +4,6 % · seit 2022: +0,6 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
43
2024 · 488 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B, Durchschnitt
346 %4
2024 · gewogen, amtliche Statistik · Spanne der Gemeinden 300 bis 420 %
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Mietenstufe
I–II von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Spanne der Gemeinden
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
3,5 %7
Bayern, seit 01.01.1997
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
945
2025 · 1.281 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen

Warum zeigt Borisportal für Landkreis Rottal-Inn keinen Bodenrichtwert?

Die Nutzungsbedingungen des amtlichen Portals in Bayern erlauben es nicht, die Bodenrichtwerte zu übernehmen. Deshalb zeigen wir sie nicht, sondern verlinken das Portal.

Wo bekomme ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal bodenrichtwerte.bayern.de (Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr) oder beim zuständigen Gutachterausschuss. Die Links stehen unter Amtliche Angebote.

Was sind Kaufwerte für Bauland?

Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Kaufpreise für Bauland im ganzen Kreis, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte.

Ist Borisportal die Geoanwendung bodenrichtwerte.bayern.de?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Bayern

Bodenrichtwerte ansehen
bodenrichtwerte.bayern.de (öffnet in einem neuen Tab) · Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Kaufwerte für Bauland: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4 (https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=table&code=61511-01-03-4), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Kreise, Gemeinden und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

So rechnen wir

  • Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Preise für Bauland im ganzen Kreis bzw. Land, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte. Auf der Seite auf ganze Euro gerundet, genau in der Tabelle.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
  • Hebesatz der Grundsteuer B: Der Durchschnitt ist der gewogene Durchschnittshebesatz der amtlichen Statistik, nicht von uns gemittelt. Die Spanne der Gemeinden nennt den kleinsten und den größten Hebesatz im selben Jahr, Auswertung von Borisportal.
  • Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Gemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de