Bodenrichtwerte für Pforzheim

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Analyse der Grundstückspreise in Pforzheim

Auf einen Blick
Stichtag:
31.12.18
Veröffentlicht:
May 2019
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Die Gebühr für eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft beläuft sich auf 35 Euro je Flurstück

Adresse:
Gutachterausschuss Pforzheim Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6 75175 Pforzheim
Internet:
Webseite
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Bodenrichtwert ermitteln

Die am höchsten bewertetet Bodenrichtwertzone Pforzheims findet sich entlang der Westlichen Karl-Friedrich-Straße im Bereich von der Schlössle-Galerie bis zum Marktplatz. Hier wird ein Wert von 2600 €/m² ausgewiesen.

Direkt angrenzende an diese Zone finden sich Bodenrichtwerte in Höhe von 850 €/m². Im restlichen Stadtgebiet bewegen sich die Bodenrichtwerte zwischen ca. 200 und 400 €/m². In den Randbereichen der Wartbergsiedlung und Eutingen oder auch in Würm wird dieser Durchschnittswert sogar unterschritten. Vereinzelte Wohngebiete wie beispielsweise das Rotgebiet überschreiten den Durchschnitt mit Werten von 500 €/m².

In den an Pforzheim angrenzenden Gemeinden Büchenbronn, Huchenfeld und Eutingen bewegen sich die Bodenrichtwerte in einem konstanten Bereich zwischen ca. 240 – und 370 €/m².

Diese Analyse der Bodenrichtwerte in Pforzheim und den umliegenden Gemeinden beruht auf Flächen mit den Nutzungsarten Wohnen und Mischnutzung. Sondergebiete, sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen werden innerhalb dieser Analyse nicht berücksichtigt.

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 wurden am 02.05.2019 vom Gutachterausschuss für Grundstückswertermittlungen in Pforzheim ermittelt und anschließend veröffentlicht.

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Hinweis

Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!