Bodenrichtwerte für Neukirchen/Knüllgebirge 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Neukirchen/Knüllgebirge

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in Neukirchen/Knüllgebirge zeigt eine punktuelle Bewegung: Der Minimalwert stieg von 28 €/m² auf 30 €/m², ein Plus von +7,1%. Maximalwert und Mittelwert blieben mit 70 €/m² beziehungsweise 55 €/m² unverändert.

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 28 30 +7,1%
Maximalwert 70 70
Mittelwert 55 55

Gemischte Bauflächen

Vollständig stabil bleibt dagegen der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen: Zwischen den beiden Stichtagen liegen Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert unverändert bei 20 €/m², 75 €/m² und 35 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 20 20
Maximalwert 75 75
Mittelwert 35 35

Gewerbliche Bauflächen

Etwas nach oben bewegt sich der Bodenrichtwert bei den gewerblichen Bauflächen: Der Minimalwert wuchs von 15 €/m² auf 16 €/m², entsprechend +6,7%, der Mittelwert von 17 €/m² auf 18 €/m², ein Plus von +5,9%. Der Maximalwert blieb bei 18 €/m² konstant.

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 15 16 +6,7%
Maximalwert 18 18
Mittelwert 17 18 +5,9%

Landwirtschaftsflächen

Unangetastet bleibt schließlich der Bodenrichtwert für Landwirtschaftsflächen: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert notieren zu beiden Stichtagen gleichermaßen bei 0,55 €/m², 1,65 €/m² beziehungsweise 1,14 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 0,55 0,55
Maximalwert 1,65 1,65
Mittelwert 1,14 1,14

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Asterode, Christerode, Hauptschwenda, Nausis, Neukirchen, Riebelsdorf, Rückershausen, Seigertshausen, Wincherode

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, des Schwalm-Eder-Kreises und des Werra-Meißner-Kreises Hans-Scholl-Straße 6 34576 Homberg (Efze)
Internet:
Webseite
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