Bodenrichtwerte für Morschen 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Morschen

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Für Wohnbauflächen in Morschen bleibt der Bodenrichtwert zu beiden Stichtagen unangetastet: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen unverändert bei 30 €/m², 55 €/m² beziehungsweise 49 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 30 30
Maximalwert 55 55
Mittelwert 49 49

Gemischte Bauflächen

Ebenso wenig Bewegung ist bei den gemischten Bauflächen zu beobachten. Zwischen 01.01.2024 und 01.01.2026 verharrt der Bodenrichtwert exakt auf seinem Niveau von 22 €/m² im Minimum, 40 €/m² im Maximum und 31 €/m² im Mittel.

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 22 22
Maximalwert 40 40
Mittelwert 31 31

Gewerbliche Bauflächen

Einzig beim Minimalwert bewegt sich der Bodenrichtwert für gewerbliche Bauflächen: Er sank von 20 €/m² auf 18 €/m², ein Rückgang um -10,0%. Maximalwert und Mittelwert blieben jeweils bei 20 €/m² konstant.

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 20 18 -10,0%
Maximalwert 20 20
Mittelwert 20 20

Landwirtschaftsflächen

Nach oben zeigt hingegen der Bodenrichtwert für Landwirtschaftsflächen. Der Maximalwert stieg von 1,30 €/m² auf 1,40 €/m², entsprechend +7,7%, und der Mittelwert erhöhte sich von 0,89 €/m² auf 0,91 €/m², ein Plus von +2,2%. Der Minimalwert blieb bei 0,50 €/m² unverändert.

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 0,50 0,50
Maximalwert 1,30 1,40 +7,7%
Mittelwert 0,89 0,91 +2,2%

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Altmorschen, Binsförth, Eubach, Heina, Konnefeld, Neumorschen und Wichte.

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, des Schwalm-Eder-Kreises und des Werra-Meißner-Kreises Hans-Scholl-Straße 6 34576 Homberg (Efze)
Internet:
Webseite
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