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Kaufwert für Bauland 2025, Durchschnitt im Landkreis Weilheim-Schongau

724€/m²

Gerundet, genau 724,34 €/m² laut amtlicher Statistik, 62 Verkäufe. Kein Bodenrichtwert1

Mehr Kaufwerte: Bayern

Analyse: Kaufwerte für Bauland im Landkreis Weilheim-Schongau

Baulandpreise 2025: 69 % über dem Schnitt in Bayern

In Bayern lag der Durchschnitt im selben Jahr bei rund 428 €/m². Seit 2021, dem Beginn der neu konzipierten Statistik, stieg der Durchschnitt im Landkreis Weilheim-Schongau um 30 Prozent. Gegenüber 2024 stieg der Durchschnitt dort um 20 Prozent.

Kaufwerte für Bauland 2025: Landkreis Weilheim-Schongau auf Platz 20 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten
  • München3.455 €/m²
  • Erlangen731 €/m²
  • Landkreis Weilheim-Schongau724 €/m²
  • Landkreis Rosenheim673 €/m²
  • Landkreis Hof42 €/m²

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

Baulandpreise: Platz 20 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten

In der Rangliste liegt direkt davor Erlangen mit rund 731 €/m², direkt dahinter der Landkreis Rosenheim mit rund 673 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Kaufwerte für Bauland, amtliche Statistik

2025 wurde baureifes Land im Landkreis Weilheim-Schongau im Durchschnitt für rund 724 €/m² verkauft

Durchschnitt aller Verkäufe, unabhängig von der Lage. Kein Bodenrichtwert.

Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Weilheim-Schongau, 1995–2025
  • Landkreis Weilheim-Schongau
  • Bayern
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Weilheim-Schongau, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Weilheim-Schongau von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 724,34 €/m² (2025).02004006008001.000€/m²199520012007201320192025Neukonzeption 2021194,04724,34428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Weilheim-Schongau, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Weilheim-Schongau von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 724,34 €/m² (2025).02004006008001.000€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 2021194,04724,34428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Weilheim-Schongau, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Weilheim-Schongau von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 724,34 €/m² (2025).02004006008001.000€/m²1995199719992001200320052007200920112013201520172019202120232025Neukonzeption 2021194,04724,34428,46
Als Tabelle anzeigen
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Weilheim-Schongau, 1995–2025, in €/m²
JahrLandkreis Weilheim-SchongauBayernVerkäufe Landkreis Weilheim-Schongau
1995194,04111,02128
1996151,89107,00144
1997171,81107,85112
1998166,47116,80188
1999154,92115,49193
2000170,97138,56169
2001160,04128,89133
2002181,52129,52110
2003174,23194,46266
2004189,60218,48191
2005204,62221,84253
2006201,69233,16227
2007180,33250,77177
2008253,83227,80199
2009209,80207,51207
2010192,26223,39236
2011164,78206,57249
2012169,45225,40251
2013194,76223,59206
2014239,77234,86178
2015195,86235,17253
2016195,53261,25255
2017290,60315,07196
2018355,04313,96202
2019439,67301,75310
2020411,33348,76154
2021558,25395,91100
2022924,56429,5874
2023700,25344,8270
2024603,61380,8571
2025724,34428,4662
  • Bruch der Zeitreihe: Die Statistik wurde zum Berichtsjahr 2021 neu konzipiert.
  • Euro-Werte sind Durchschnitte über alle Verkäufe des Jahres. Bei wenigen Verkäufen können sie von Jahr zu Jahr stark schwanken.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

34 Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau

Alle Gemeinden mit Einwohnern. Verlinkt sind Gemeinden mit eigenen Marktdaten.

Alle Gemeinden anzeigen
Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau mit Einwohnern
GemeindeEinwohner
Weilheim i.OB23.279
Penzberg17.028
Peißenberg13.148
Schongau12.572
Peiting11.798
Hohenpeißenberg3.865
Polling3.633
Wielenbach3.425
Altenstadt3.294
Seeshaupt3.151
Steingaden2.953
Huglfing2.882
Iffeldorf2.743
Pähl2.542
Bernbeuren2.433
Bernried am Starnberger See2.420
Raisting2.365
Wessobrunn2.237
Oberhausen2.129
Böbing1.895
Rottenbuch1.833
Hohenfurch1.721
Burggen1.708
Obersöchering1.565
Eberfing1.503
Schwabsoien1.450
Wildsteig1.385
Antdorf1.356
Eglfing1.211
Sindelsdorf1.206
Habach1.127
Ingenried1.122
Schwabbruck1.035
Prem943

Nachbarkreise und kreisfreie Städte

Größere Städte in der Nähe

Steckbrief Landkreis Weilheim-Schongau

Im Landkreis Weilheim-Schongau ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 5,9 % gestiegen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten im Landkreis Weilheim-Schongau, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Hebesatz und Mietenstufe gelten je Gemeinde, deshalb nennen wir auch die Spanne der Gemeinden.

Einwohner
139.2412
31.12.2025 · 2011–2021: +5,9 % · seit 2022: +1,8 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
4,33
2024 · 592 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B, Durchschnitt
375 %4
2024 · gewogen, amtliche Statistik · Spanne der Gemeinden 300 bis 420 %
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Mietenstufe
III–V von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Spanne der Gemeinden
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
3,5 %7
Bayern, seit 01.01.1997
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1445
2025 · 966 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen

Warum zeigt Borisportal für Landkreis Weilheim-Schongau keinen Bodenrichtwert?

Die Nutzungsbedingungen des amtlichen Portals in Bayern erlauben es nicht, die Bodenrichtwerte zu übernehmen. Deshalb zeigen wir sie nicht, sondern verlinken das Portal.

Wo bekomme ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal bodenrichtwerte.bayern.de (Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr) oder beim zuständigen Gutachterausschuss. Die Links stehen unter Amtliche Angebote.

Was sind Kaufwerte für Bauland?

Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Kaufpreise für Bauland im ganzen Kreis, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte.

Ist Borisportal die Geoanwendung bodenrichtwerte.bayern.de?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Bayern

Bodenrichtwerte ansehen
bodenrichtwerte.bayern.de (öffnet in einem neuen Tab) · Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Kaufwerte für Bauland: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4 (https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=table&code=61511-01-03-4), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Kreise, Gemeinden und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

So rechnen wir

  • Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Preise für Bauland im ganzen Kreis bzw. Land, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte. Auf der Seite auf ganze Euro gerundet, genau in der Tabelle.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
  • Hebesatz der Grundsteuer B: Der Durchschnitt ist der gewogene Durchschnittshebesatz der amtlichen Statistik, nicht von uns gemittelt. Die Spanne der Gemeinden nennt den kleinsten und den größten Hebesatz im selben Jahr, Auswertung von Borisportal.
  • Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Gemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de