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Kaufwert für Bauland 2025, Durchschnitt im Landkreis Starnberg

1.504€/m²

Gerundet, genau 1.503,93 €/m² laut amtlicher Statistik, 54 Verkäufe. Kein Bodenrichtwert1

Mehr Kaufwerte: Bayern

Analyse: Kaufwerte für Bauland im Landkreis Starnberg

Baulandpreise 2025: 3,5-mal so hoch wie im Schnitt in Bayern

Der Durchschnitt für ganz Bayern betrug 2025 rund 428 €/m². Seit 2021, dem Beginn der neu konzipierten Statistik, stieg der Durchschnitt im Landkreis Starnberg um 6,4 Prozent. Im Vergleich zu 2024 ergibt sich dort ein Plus von 5,3 Prozent.

Kaufwerte für Bauland 2025: Landkreis Starnberg auf Platz 3 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten
  • München3.455 €/m²
  • Landkreis München1.612 €/m²
  • Landkreis Starnberg1.504 €/m²
  • Regensburg1.277 €/m²
  • Landkreis Hof42 €/m²

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

Baulandpreise: Platz 3 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten

In der Rangliste liegt direkt davor der Landkreis München mit rund 1.612 €/m², direkt dahinter Regensburg mit rund 1.277 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Kaufwerte für Bauland, amtliche Statistik

2025 wurde baureifes Land im Landkreis Starnberg im Durchschnitt für rund 1.504 €/m² verkauft

Durchschnitt aller Verkäufe, unabhängig von der Lage. Kein Bodenrichtwert.

Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Starnberg, 1995–2025
  • Landkreis Starnberg
  • Bayern
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Starnberg, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Starnberg von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 1.503,93 €/m² (2025).05001.0001.5002.000€/m²19952002200920162025Neukonzeption 2021389,461.503,93428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Starnberg, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Starnberg von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 1.503,93 €/m² (2025).05001.0001.5002.000€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 2021389,461.503,93428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Starnberg, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Starnberg von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 1.503,93 €/m² (2025).05001.0001.5002.000€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 2021389,461.503,93Landkreis Starnberg428,46Bayern
Als Tabelle anzeigen
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Starnberg, 1995–2025, in €/m²
JahrLandkreis StarnbergBayernVerkäufe Landkreis Starnberg
1995389,46111,0224
1996423,11107,0033
1997375,06107,8542
1998400,76116,8041
1999408,57115,4932
2000–138,5651
2001–128,8912
2002430,11129,5219
2003476,76194,46196
2004478,00218,48174
2005423,06221,84211
2006401,29233,16162
2007479,21250,77193
2008497,86227,80149
2009454,12207,51154
2010475,73223,39154
2011508,96206,57123
2012579,85225,40214
2013681,60223,59176
2014828,92234,86185
2015933,48235,17182
2016962,05261,25204
20171.168,65315,07167
20181.062,08313,96222
20191.262,32301,75181
20201.142,04348,76239
20211.413,79395,9187
20221.510,12429,5818
20231.269,14344,8239
20241.428,01380,8537
20251.503,93428,4654
  • Bruch der Zeitreihe: Die Statistik wurde zum Berichtsjahr 2021 neu konzipiert.
  • Euro-Werte sind Durchschnitte über alle Verkäufe des Jahres. Bei wenigen Verkäufen können sie von Jahr zu Jahr stark schwanken.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

14 Gemeinden im Landkreis Starnberg

Alle Gemeinden mit Einwohnern. Verlinkt sind Gemeinden mit eigenen Marktdaten.

Alle Gemeinden anzeigen
Gemeinden im Landkreis Starnberg mit Einwohnern
GemeindeEinwohner
Starnberg24.471
Gauting21.860
Gilching19.062
Herrsching a.Ammersee11.099
Tutzing9.926
Berg8.009
Krailling7.847
Seefeld7.628
Pöcking5.589
Weßling5.519
Wörthsee5.330
Inning a.Ammersee4.822
Feldafing4.337
Andechs3.830

Nachbarkreise und kreisfreie Städte

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Steckbrief Landkreis Starnberg

Im Landkreis Starnberg ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 6,7 % gestiegen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten im Landkreis Starnberg, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Hebesatz und Mietenstufe gelten je Gemeinde, deshalb nennen wir auch die Spanne der Gemeinden.

Einwohner
139.7092
31.12.2025 · 2011–2021: +6,7 % · seit 2022: +0,9 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
2,13
2024 · 294 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B, Durchschnitt
363 %4
2024 · gewogen, amtliche Statistik · Spanne der Gemeinden 290 bis 490 %
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Mietenstufe
V–VII von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Spanne der Gemeinden
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
3,5 %7
Bayern, seit 01.01.1997
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
2865
2025 · 488 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen

Warum zeigt Borisportal für Landkreis Starnberg keinen Bodenrichtwert?

Die Nutzungsbedingungen des amtlichen Portals in Bayern erlauben es nicht, die Bodenrichtwerte zu übernehmen. Deshalb zeigen wir sie nicht, sondern verlinken das Portal.

Wo bekomme ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal bodenrichtwerte.bayern.de (Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr) oder beim zuständigen Gutachterausschuss. Die Links stehen unter Amtliche Angebote.

Was sind Kaufwerte für Bauland?

Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Kaufpreise für Bauland im ganzen Kreis, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte.

Ist Borisportal die Geoanwendung bodenrichtwerte.bayern.de?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Bayern

Bodenrichtwerte ansehen
bodenrichtwerte.bayern.de (öffnet in einem neuen Tab) · Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Kaufwerte für Bauland: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4 (https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=table&code=61511-01-03-4), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Kreise, Gemeinden und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

So rechnen wir

  • Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Preise für Bauland im ganzen Kreis bzw. Land, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte. Auf der Seite auf ganze Euro gerundet, genau in der Tabelle.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
  • Hebesatz der Grundsteuer B: Der Durchschnitt ist der gewogene Durchschnittshebesatz der amtlichen Statistik, nicht von uns gemittelt. Die Spanne der Gemeinden nennt den kleinsten und den größten Hebesatz im selben Jahr, Auswertung von Borisportal.
  • Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Gemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de