Bodenrichtwert Landkreis Straubing-Bogen 2026 – Jetzt Grundstückswert ermitteln

Wo liegt Ihr Grundstück?

  • Unverbindlich
  • In 2 Minuten
  • SSL-verschlüsselt

Orientierung im Landkreis Straubing-Bogen

Kaufwert für Bauland 2025, Durchschnitt im Landkreis Straubing-Bogen

153€/m²

Gerundet, genau 152,96 €/m² laut amtlicher Statistik, 206 Verkäufe. Kein Bodenrichtwert1

Mehr Kaufwerte: Bayern

Analyse: Kaufwerte für Bauland im Landkreis Straubing-Bogen

64 % unter dem Mittel in Bayern: Kaufwerte für Bauland 2025

Der Durchschnitt für ganz Bayern betrug 2025 rund 428 €/m². 2021, im ersten Jahr der neu konzipierten Statistik, lag der Durchschnitt im Landkreis Straubing-Bogen bei rund 103 €/m². Gegenüber 2024 sank der Durchschnitt dort um 6,8 Prozent.

Kaufwerte für Bauland 2025: Landkreis Straubing-Bogen auf Platz 67 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten
  • München3.455 €/m²
  • Hof154 €/m²
  • Landkreis Straubing-Bogen153 €/m²
  • Landkreis Dillingen a.d.Donau152 €/m²
  • Landkreis Hof42 €/m²

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Kaufwerte für Bauland, amtliche Statistik

2025 wurde baureifes Land im Landkreis Straubing-Bogen im Durchschnitt für rund 153 €/m² verkauft

Durchschnitt aller Verkäufe, unabhängig von der Lage. Kein Bodenrichtwert.

Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Straubing-Bogen, 1995–2025
  • Landkreis Straubing-Bogen
  • Bayern
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Straubing-Bogen, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Straubing-Bogen von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 152,96 €/m² (2025).0100200300400500€/m²199520012007201320192025Neukonzeption 202148,09152,96428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Straubing-Bogen, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Straubing-Bogen von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 152,96 €/m² (2025).0100200300400500€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 202148,09152,96428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Straubing-Bogen, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Straubing-Bogen von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 152,96 €/m² (2025).0100200300400500€/m²1995199719992001200320052007200920112013201520172019202120232025Neukonzeption 202148,09152,96428,46
Als Tabelle anzeigen
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Straubing-Bogen, 1995–2025, in €/m²
JahrLandkreis Straubing-BogenBayernVerkäufe Landkreis Straubing-Bogen
199548,09111,0256
199650,86107,0065
199755,19107,8553
199861,60116,8046
199966,30115,4937
200066,09138,5646
200160,87128,8963
200256,12129,5246
2003–194,4619
2004–218,4821
200561,03221,8432
200651,39233,16112
200752,47250,77191
200849,08227,80141
200951,10207,51196
201049,14223,39157
201148,41206,57186
201275,17225,40269
201378,11223,59237
201484,30234,86216
201589,55235,17360
201690,01261,25338
201787,19315,07450
201888,05313,96319
2019125,12301,75303
2020110,32348,76316
2021102,68395,91208
2022134,60429,58167
2023159,17344,82137
2024164,15380,85127
2025152,96428,46206
  • Bruch der Zeitreihe: Die Statistik wurde zum Berichtsjahr 2021 neu konzipiert.
  • Euro-Werte sind Durchschnitte über alle Verkäufe des Jahres. Bei wenigen Verkäufen können sie von Jahr zu Jahr stark schwanken.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

37 Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen

Alle Gemeinden mit Einwohnern. Verlinkt sind Gemeinden mit eigenen Marktdaten.

Alle Gemeinden anzeigen
Gemeinden im Landkreis Straubing-Bogen mit Einwohnern
GemeindeEinwohner
Bogen10.453
Geiselhöring6.964
Mallersdorf-Pfaffenberg6.722
Leiblfing4.349
Kirchroth3.958
Wiesenfelden3.912
Aiterhofen3.563
Laberweinting3.531
Straßkirchen3.489
Steinach3.390
Parkstetten3.323
Oberschneiding3.290
Hunderdorf3.238
Rain2.969
Schwarzach2.940
Niederwinkling2.930
Mitterfels2.760
Salching2.742
Haibach2.036
Feldkirchen1.999
Aholfing1.903
Haselbach1.875
Neukirchen1.839
Konzell1.838
Sankt Englmar1.827
Atting1.673
Rattenberg1.671
Perkam1.605
Ascha1.592
Rattiszell1.510
Stallwang1.421
Mariaposching1.402
Irlbach1.124
Windberg1.023
Falkenfels1.019
Loitzendorf635
Perasdorf526

Nachbarkreise und kreisfreie Städte

Größere Städte in der Nähe

Steckbrief Landkreis Straubing-Bogen

Im Landkreis Straubing-Bogen ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 6,5 % gestiegen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten im Landkreis Straubing-Bogen, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Hebesatz und Mietenstufe gelten je Gemeinde, deshalb nennen wir auch die Spanne der Gemeinden.

Einwohner
103.1042
31.12.2025 · 2011–2021: +6,5 % · seit 2022: stabil
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
5,43
2024 · 556 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B, Durchschnitt
345 %4
2024 · gewogen, amtliche Statistik · Spanne der Gemeinden 250 bis 420 %
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Mietenstufe
I–II von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Spanne der Gemeinden
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
3,5 %7
Bayern, seit 01.01.1997
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
865
2025 · 1.202 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen

Warum zeigt Borisportal für Landkreis Straubing-Bogen keinen Bodenrichtwert?

Die Nutzungsbedingungen des amtlichen Portals in Bayern erlauben es nicht, die Bodenrichtwerte zu übernehmen. Deshalb zeigen wir sie nicht, sondern verlinken das Portal.

Wo bekomme ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal bodenrichtwerte.bayern.de (Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr) oder beim zuständigen Gutachterausschuss. Die Links stehen unter Amtliche Angebote.

Was sind Kaufwerte für Bauland?

Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Kaufpreise für Bauland im ganzen Kreis, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte.

Ist Borisportal die Geoanwendung bodenrichtwerte.bayern.de?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Bayern

Bodenrichtwerte ansehen
bodenrichtwerte.bayern.de (öffnet in einem neuen Tab) · Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Kaufwerte für Bauland: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4 (https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=table&code=61511-01-03-4), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Kreise, Gemeinden und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

So rechnen wir

  • Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Preise für Bauland im ganzen Kreis bzw. Land, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte. Auf der Seite auf ganze Euro gerundet, genau in der Tabelle.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
  • Hebesatz der Grundsteuer B: Der Durchschnitt ist der gewogene Durchschnittshebesatz der amtlichen Statistik, nicht von uns gemittelt. Die Spanne der Gemeinden nennt den kleinsten und den größten Hebesatz im selben Jahr, Auswertung von Borisportal.
  • Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Gemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de