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Orientierung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Kaufwert für Bauland 2025, Durchschnitt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

366€/m²

Gerundet, genau 365,52 €/m² laut amtlicher Statistik, 97 Verkäufe. Kein Bodenrichtwert1

Mehr Kaufwerte: Bayern

Analyse: Kaufwerte für Bauland im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Baulandpreise seit 2021: +36 %

Der Durchschnitt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt 15 Prozent unter dem Schnitt in Bayern. 2021, im ersten Jahr der neu konzipierten Statistik, lag der Durchschnitt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bei rund 268 €/m². Gegenüber 2024 stieg der Durchschnitt dort um 7,7 Prozent.

Kaufwerte für Bauland 2025: Landkreis Neuburg-Schrobenhausen auf Platz 39 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten
  • München3.455 €/m²
  • Landkreis Mühldorf a.Inn384 €/m²
  • Landkreis Neuburg-Schrobenhausen366 €/m²
  • Landkreis Nürnberger Land357 €/m²
  • Landkreis Hof42 €/m²

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Kaufwerte für Bauland, amtliche Statistik

2025 wurde baureifes Land im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen im Durchschnitt für rund 366 €/m² verkauft

Durchschnitt aller Verkäufe, unabhängig von der Lage. Kein Bodenrichtwert.

Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, 1995–2025
  • Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
  • Bayern
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 365,52 €/m² (2025).0100200300400500€/m²199520012007201320192025Neukonzeption 2021106,08365,52428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 365,52 €/m² (2025).0100200300400500€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 2021106,08365,52428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 365,52 €/m² (2025).0100200300400500€/m²1995199719992001200320052007200920112013201520172019202120232025Neukonzeption 2021106,08365,52428,46
Als Tabelle anzeigen
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, 1995–2025, in €/m²
JahrLandkreis Neuburg-SchrobenhausenBayernVerkäufe Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
1995106,08111,0235
1996104,57107,0016
1997101,43107,8512
1998109,71116,8023
1999131,30115,4915
2000–138,5697
2001100,39128,8972
200282,81129,5244
200372,96194,4677
2004100,19218,48110
2005–221,8486
200698,60233,16129
2007111,04250,77151
200898,65227,80145
2009104,36207,51164
2010106,89223,39228
201197,12206,57201
2012108,33225,40230
2013108,67223,59235
2014123,78234,86250
2015146,69235,17245
2016146,12261,25226
2017186,78315,07279
2018232,66313,96207
2019198,37301,75151
2020253,03348,76316
2021268,06395,91279
2022311,42429,58122
2023365,16344,8295
2024339,25380,85125
2025365,52428,4697
  • Bruch der Zeitreihe: Die Statistik wurde zum Berichtsjahr 2021 neu konzipiert.
  • Euro-Werte sind Durchschnitte über alle Verkäufe des Jahres. Bei wenigen Verkäufen können sie von Jahr zu Jahr stark schwanken.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

18 Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Alle Gemeinden mit Einwohnern. Verlinkt sind Gemeinden mit eigenen Marktdaten.

Alle Gemeinden anzeigen
Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit Einwohnern
GemeindeEinwohner
Neuburg a.d.Donau30.135
Schrobenhausen17.815
Karlshuld5.997
Karlskron5.150
Königsmoos4.938
Rennertshofen4.840
Burgheim4.678
Ehekirchen3.674
Oberhausen3.231
Aresing3.059
Gachenbach2.627
Weichering2.418
Waidhofen2.294
Bergheim1.995
Brunnen1.818
Langenmosen1.676
Rohrenfels1.646
Berg im Gau1.373

Nachbarkreise und kreisfreie Städte

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Steckbrief Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 8,3 % gestiegen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Hebesatz und Mietenstufe gelten je Gemeinde, deshalb nennen wir auch die Spanne der Gemeinden.

Einwohner
99.4292
31.12.2025 · 2011–2021: +8,3 % · seit 2022: +1,7 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
3,83
2024 · 376 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B, Durchschnitt
329 %4
2024 · gewogen, amtliche Statistik · Spanne der Gemeinden 300 bis 450 %
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Mietenstufe
II–IV von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Spanne der Gemeinden
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
3,5 %7
Bayern, seit 01.01.1997
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1345
2025 · 740 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen

Warum zeigt Borisportal für Landkreis Neuburg-Schrobenhausen keinen Bodenrichtwert?

Die Nutzungsbedingungen des amtlichen Portals in Bayern erlauben es nicht, die Bodenrichtwerte zu übernehmen. Deshalb zeigen wir sie nicht, sondern verlinken das Portal.

Wo bekomme ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal bodenrichtwerte.bayern.de (Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr) oder beim zuständigen Gutachterausschuss. Die Links stehen unter Amtliche Angebote.

Was sind Kaufwerte für Bauland?

Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Kaufpreise für Bauland im ganzen Kreis, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte.

Ist Borisportal die Geoanwendung bodenrichtwerte.bayern.de?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Bayern

Bodenrichtwerte ansehen
bodenrichtwerte.bayern.de (öffnet in einem neuen Tab) · Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Kaufwerte für Bauland: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4 (https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=table&code=61511-01-03-4), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Kreise, Gemeinden und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

So rechnen wir

  • Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Preise für Bauland im ganzen Kreis bzw. Land, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte. Auf der Seite auf ganze Euro gerundet, genau in der Tabelle.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
  • Hebesatz der Grundsteuer B: Der Durchschnitt ist der gewogene Durchschnittshebesatz der amtlichen Statistik, nicht von uns gemittelt. Die Spanne der Gemeinden nennt den kleinsten und den größten Hebesatz im selben Jahr, Auswertung von Borisportal.
  • Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Gemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de