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Kaufwert für Bauland 2025, Durchschnitt im Landkreis Lichtenfels

130€/m²

Gerundet, genau 130,01 €/m² laut amtlicher Statistik, 81 Verkäufe. Kein Bodenrichtwert1

Mehr Kaufwerte: Bayern

Analyse: Kaufwerte für Bauland im Landkreis Lichtenfels

Baulandpreise 2025: 70 % unter dem Schnitt in Bayern

In Bayern lag der Durchschnitt im selben Jahr bei rund 428 €/m². Seit 2021, dem Beginn der neu konzipierten Statistik, stieg der Durchschnitt im Landkreis Lichtenfels um 30 Prozent. Gegenüber 2024 sank der Durchschnitt dort um 0,4 Prozent.

Kaufwerte für Bauland 2025: Landkreis Lichtenfels auf Platz 75 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten
  • München3.455 €/m²
  • Landkreis Passau131 €/m²
  • Landkreis Lichtenfels130 €/m²
  • Landkreis Rottal-Inn128 €/m²
  • Landkreis Hof42 €/m²

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

Baulandpreise: Platz 75 von 95 Kreisen und kreisfreien Städten

Auf dem nächsten Platz folgt der Landkreis Rottal-Inn mit rund 128 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Kaufwerte für Bauland, amtliche Statistik

2025 wurde baureifes Land im Landkreis Lichtenfels im Durchschnitt für rund 130 €/m² verkauft

Durchschnitt aller Verkäufe, unabhängig von der Lage. Kein Bodenrichtwert.

Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Lichtenfels, 1995–2025
  • Landkreis Lichtenfels
  • Bayern
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Lichtenfels, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Lichtenfels von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 130,01 €/m² (2025).0100200300400500€/m²199520012007201320192025Neukonzeption 202159,43130,01428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Lichtenfels, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Lichtenfels von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 130,01 €/m² (2025).0100200300400500€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 202159,43130,01428,46
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Lichtenfels, 1995–2025Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land im Landkreis Lichtenfels von 1995–2025, im Vergleich zu Bayern. Zuletzt 130,01 €/m² (2025).0100200300400500€/m²19951998200120042007201020132016201920222025Neukonzeption 202159,43130,01Landkreis Lichtenfels428,46Bayern
Als Tabelle anzeigen
Kaufwerte für baureifes Land im Landkreis Lichtenfels, 1995–2025, in €/m²
JahrLandkreis LichtenfelsBayernVerkäufe Landkreis Lichtenfels
199559,43111,0255
199659,55107,0068
199773,79107,8542
199886,44116,8031
199965,31115,4920
200062,23138,5617
200178,78128,8940
2002–129,5251
200354,38194,46127
200455,75218,4876
200556,23221,8486
200659,79233,1653
200777,21250,7775
200861,86227,8063
200957,20207,5159
201053,75223,3959
201166,22206,5781
201259,02225,40114
201354,02223,5957
201453,63234,86143
201554,62235,17105
201648,78261,25112
201777,85315,07105
201868,02313,96130
201964,15301,75156
202083,15348,76133
2021100,37395,91183
2022100,24429,5893
2023110,97344,8239
2024130,57380,8556
2025130,01428,4681
  • Bruch der Zeitreihe: Die Statistik wurde zum Berichtsjahr 2021 neu konzipiert.
  • Euro-Werte sind Durchschnitte über alle Verkäufe des Jahres. Bei wenigen Verkäufen können sie von Jahr zu Jahr stark schwanken.

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder · Auswertung Borisportal1

11 Gemeinden im Landkreis Lichtenfels

Alle Gemeinden mit Einwohnern. Verlinkt sind Gemeinden mit eigenen Marktdaten.

Alle Gemeinden anzeigen
Gemeinden im Landkreis Lichtenfels mit Einwohnern
GemeindeEinwohner
Lichtenfels20.488
Bad Staffelstein10.821
Burgkunstadt6.463
Michelau i.OFr.5.995
Ebensfeld5.614
Altenkunstadt5.502
Weismain4.786
Redwitz a.d.Rodach3.442
Marktzeuln1.584
Hochstadt a.Main1.558
Marktgraitz1.126

Nachbarkreise und kreisfreie Städte

Größere Städte in der Nähe

Steckbrief Landkreis Lichtenfels

Im Landkreis Lichtenfels ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 0,7 % gesunken

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten im Landkreis Lichtenfels, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Hebesatz und Mietenstufe gelten je Gemeinde, deshalb nennen wir auch die Spanne der Gemeinden.

Einwohner
67.1142
31.12.2025 · 2011–2021: −0,7 % · seit 2022: −0,5 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
2,83
2024 · 187 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B, Durchschnitt
342 %4
2024 · gewogen, amtliche Statistik · Spanne der Gemeinden 315 bis 360 %
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · alle Gemeinden
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
3,5 %7
Bayern, seit 01.01.1997
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1295
2025 · 520 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen

Warum zeigt Borisportal für Landkreis Lichtenfels keinen Bodenrichtwert?

Die Nutzungsbedingungen des amtlichen Portals in Bayern erlauben es nicht, die Bodenrichtwerte zu übernehmen. Deshalb zeigen wir sie nicht, sondern verlinken das Portal.

Wo bekomme ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal bodenrichtwerte.bayern.de (Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr) oder beim zuständigen Gutachterausschuss. Die Links stehen unter Amtliche Angebote.

Was sind Kaufwerte für Bauland?

Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Kaufpreise für Bauland im ganzen Kreis, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte.

Ist Borisportal die Geoanwendung bodenrichtwerte.bayern.de?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Bayern

Bodenrichtwerte ansehen
bodenrichtwerte.bayern.de (öffnet in einem neuen Tab) · Ansehen großteils kostenfrei, amtliche Auskunft gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Kaufwerte für Bauland: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 61511-01-03-4 (https://www.regionalstatistik.de/genesis/online?operation=table&code=61511-01-03-4), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Kreise, Gemeinden und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

So rechnen wir

  • Kaufwerte für Bauland sind Durchschnitte der tatsächlich gezahlten Preise für Bauland im ganzen Kreis bzw. Land, unabhängig von der Lage. Sie stammen aus der amtlichen Statistik und sind keine Bodenrichtwerte. Auf der Seite auf ganze Euro gerundet, genau in der Tabelle.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
  • Hebesatz der Grundsteuer B: Der Durchschnitt ist der gewogene Durchschnittshebesatz der amtlichen Statistik, nicht von uns gemittelt. Die Spanne der Gemeinden nennt den kleinsten und den größten Hebesatz im selben Jahr, Auswertung von Borisportal.
  • Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Gemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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