Bodenrichtwerte für Rodenbach 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Rodenbach

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in Rodenbach blieb zwischen beiden Stichtagen vollständig unverändert. Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen weiterhin bei 290 €/m², 500 €/m² beziehungsweise 346 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 290 290
Maximalwert 500 500
Mittelwert 346 346

Gemischte Bauflächen

Ebenso stabil zeigt sich der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen: Der Minimalwert liegt zu beiden Stichtagen bei 170 €/m², der Maximalwert bei 260 €/m² und der Mittelwert bei 223 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 170 170
Maximalwert 260 260
Mittelwert 223 223

Gewerbliche Bauflächen

Auch für gewerbliche Bauflächen weist der Bodenrichtwert keine Veränderung auf: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen zu beiden Stichtagen einheitlich bei 85 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 85 85
Maximalwert 85 85
Mittelwert 85 85

Landwirtschaftsflächen

Konstant bleibt der Bodenrichtwert schließlich auch bei den Landwirtschaftsflächen: Der Minimalwert notiert unverändert bei 2,00 €/m², der Maximalwert bei 2,70 €/m² und der Mittelwert bei 2,35 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 2,00 2,00
Maximalwert 2,70 2,70
Mittelwert 2,35 2,35

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Niederrodenbach, Oberrodenbach

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Main-Kinzig-Kreises und des Wetteraukreises Bahnhofstraße 33 63654 Büdingen
Internet:
Webseite
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