Bodenrichtwerte für Hammersbach 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Hammersbach

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

In Hammersbach veränderte sich der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen punktuell: Der Maximalwert stieg von 270 €/m² auf 310 €/m², ein Plus von +14,8%. Minimalwert und Mittelwert blieben mit 230 €/m² beziehungsweise 246 €/m² unverändert.

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 230 230
Maximalwert 270 310 +14,8%
Mittelwert 246 246

Gemischte Bauflächen

Bei den gemischten Bauflächen zeigt der Bodenrichtwert keine Bewegung: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen zu beiden Stichtagen bei 150 €/m², 210 €/m² beziehungsweise 184 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 150 150
Maximalwert 210 210
Mittelwert 184 184

Gewerbliche Bauflächen

Stärker bewegte sich der Bodenrichtwert für gewerbliche Bauflächen: Der Minimalwert erhöhte sich von 65 €/m² auf 75 €/m², entsprechend +15,4%. Der Mittelwert stieg von 83 €/m² auf 91 €/m², ein Plus von +9,6%. Der Maximalwert blieb bei 130 €/m² konstant.

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 65 75 +15,4%
Maximalwert 130 130
Mittelwert 83 91 +9,6%

Landwirtschaftsflächen

Unverändert bleibt schließlich auch der Bodenrichtwert für Landwirtschaftsflächen: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen weiterhin bei 2,20 €/m², 3,30 €/m² beziehungsweise 2,80 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 2,20 2,20
Maximalwert 3,30 3,30
Mittelwert 2,80 2,80

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Marköbel, Langen-Bergheim 

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Main-Kinzig-Kreises und des Wetteraukreises Bahnhofstraße 33 63654 Büdingen
Internet:
Webseite
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