Bodenrichtwerte für Flörsbachtal 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Flörsbachtal

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in Flörsbachtal blieb zwischen den beiden Stichtagen unverändert. Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen weiterhin bei 30 €/m², 60 €/m² beziehungsweise 54 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 30 30
Maximalwert 60 60
Mittelwert 54 54

Gemischte Bauflächen

Auch für gemischte Bauflächen zeigt der Bodenrichtwert keine Bewegung: Der Minimalwert liegt zu beiden Stichtagen bei 30 €/m², der Maximalwert bei 40 €/m² und der Mittelwert bei 39 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 30 30
Maximalwert 40 40
Mittelwert 39 39

Gewerbliche Bauflächen

Ebenso konstant verhält sich der Bodenrichtwert für gewerbliche Bauflächen: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen zu beiden Stichtagen einheitlich bei 30 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 30 30
Maximalwert 30 30
Mittelwert 30 30

Landwirtschaftsflächen

Nur bei den Landwirtschaftsflächen bewegt sich der Bodenrichtwert minimal: Der Mittelwert stieg von 0,66 €/m² auf 0,67 €/m², ein Plus von +1,5%. Minimalwert und Maximalwert blieben mit 0,60 €/m² beziehungsweise 0,90 €/m² unverändert.

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 0,60 0,60
Maximalwert 0,90 0,90
Mittelwert 0,66 0,67 +1,5%

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Flörsbach, Kempfenbrunn, Lohrhaupten, Mosborn

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Main-Kinzig-Kreises und des Wetteraukreises Bahnhofstraße 33 63654 Büdingen
Internet:
Webseite
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