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Bodenrichtwert Königswinter 2026

Bodenrichtwerte in Königswinter auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Königswinter liegt 2026 im Median bei 420 €/m², 133 % mehr als 2016 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

420€/m²

unverändert seit 2025Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Rhein-Sieg-Kreis 390 €/m²Nordrhein-Westfalen 270 €/m²

  • Entwicklung seit 2016+133 %180 → 420 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis+7,7 %7,7 % über dem Rhein-Sieg-Kreis (390 €/m²)
  • Gewerbebauland85 €/m²Median der 6 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Königswinter seit 2011

Median Wohnbauland seit 2016 um 133 % gestiegen, von 180 auf 420 €/m²; im Vergleich Rhein-Sieg-Kreis und Nordrhein-Westfalen. Stichtage 2011 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Königswinter, Stichtage 2011 bis 2026
  • Königswinter
  • Rhein-Sieg-Kreis
  • Nordrhein-Westfalen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Königswinter, Stichtage 2011 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 133 % gestiegen, von 180 auf 420 €/m²; im Vergleich Rhein-Sieg-Kreis und Nordrhein-Westfalen. Stichtage 2011 bis 2026.0100200300400500€/m²201120142017202020232026170420270
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Königswinter, Stichtage 2011 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 133 % gestiegen, von 180 auf 420 €/m²; im Vergleich Rhein-Sieg-Kreis und Nordrhein-Westfalen. Stichtage 2011 bis 2026.0100200300400500€/m²20112013201520172019202120232026170420270
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Königswinter, Stichtage 2011 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 133 % gestiegen, von 180 auf 420 €/m²; im Vergleich Rhein-Sieg-Kreis und Nordrhein-Westfalen. Stichtage 2011 bis 2026.0100200300400500€/m²20112013201520172019202120232026170420Königswinter390Rhein-Sieg-Kreis270Nordrhein-Westfalen
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Königswinter, Stichtage 2011 bis 2026, in €/m²
StichtagKönigswinterRhein-Sieg-KreisNordrhein-Westfalen
2011170155180
2012175160180
2013175160180
2014175165185
2015180165185
2016180170185
2017190175190
2018210187,5200
2019250220200
2020260245210
2021290280225
2022360340250
2023380370260
2024400370260
2025420390270
2026420390270

Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Königswinter auffällt

In Königswinter kostet Wohnbauland im Median mehr als in den meisten Gemeinden Nordrhein-Westfalens.

Platz 38 von 395 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Unter den teuersten 10 % der Gemeinden im Land liegt der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland in Königswinter 1,6-mal so hoch wie der Landesmedian von 270 €/m². In der Rangliste steht Wachtberg mit 425 €/m² davor, Solingen folgt mit 415 €/m².

Königswinter im Vergleich aller Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal1

Der größte Schritt seit 2011: +24 % von 2021 auf 2022

In Königswinter stieg der Median der Wohnbauzonen dabei von 290 auf 360 €/m².

Wohnbauland in Königswinter und im Rhein-Sieg-Kreis 2011 bis 2026
  • Königswinter
  • Rhein-Sieg-Kreis
Wohnbauland in Königswinter und im Rhein-Sieg-Kreis 2011 bis 2026Median Wohnbauland in Königswinter und im Rhein-Sieg-Kreis je Stichtag, 2011 bis 2026, in €/m²0100200300400500€/m²201120142017202020232026170420
Wohnbauland in Königswinter und im Rhein-Sieg-Kreis 2011 bis 2026Median Wohnbauland in Königswinter und im Rhein-Sieg-Kreis je Stichtag, 2011 bis 2026, in €/m²0100200300400500€/m²20112013201520172019202120232026170420Königswinter
Wohnbauland in Königswinter und im Rhein-Sieg-Kreis 2011 bis 2026Median Wohnbauland in Königswinter und im Rhein-Sieg-Kreis je Stichtag, 2011 bis 2026, in €/m²0100200300400500€/m²20112013201520172019202120232026170420Königswinter

Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal1

Bauplätze in mittlerer Lage kosteten 2025 typischerweise 440 €/m²

Laut Gutachterausschuss reichten die typischen Baulandpreise für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser in Königswinter 2025 von 340 €/m² in einfacher bis 620 €/m² in guter Lage. Für Eigentumswohnungen ergeben die 28 Immobilienrichtwerte zum 01.01.2026 einen Median von 2.995 €/m² Wohnfläche.

Acker- und Grünland im Median bei 2,3 €/m²

Wohnbauland ist in Königswinter 183-mal so teuer wie Acker- und Grünland.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen1; Gutachterausschuss im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf2; Gutachterausschuss im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf2

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Königswinter am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland44 Zonen420 €/m²250 bis 690
  • Gemischte Bauflächen18 Zonen390 €/m²235 bis 580
  • Gewerbe6 Zonen85 €/m²85 bis 150
  • Landwirtschaft10 Zonen2,3 €/m²1,95 bis 3,8
  • Wald4 Zonen0,6 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal1

Umgebung

1 von 4 Nachbarorten ist günstiger als Königswinter

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Königswinter (420 €/m²). Alle Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis

  1. Bonn750 €/m²+79 % gegenüber Königswinter
  2. Sankt Augustin560 €/m²+33 % gegenüber Königswinter
  3. Bad Honnef550 €/m²+31 % gegenüber Königswinter
  4. Hennef (Sieg)400 €/m²−4,8 % gegenüber Königswinter

In Rheinland-Pfalz: Windhagen, Buchholz (Westerwald), Asbach.

In 6 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Königswinter

  1. Köln35 km870 €/m²+107 % gegenüber Königswinter
  2. Bergisch Gladbach30 km610 €/m²+45 % gegenüber Königswinter
  3. Troisdorf15 km590 €/m²+40 % gegenüber Königswinter
  4. Siegburg11 km550 €/m²+31 % gegenüber Königswinter
  5. Bornheim22 km510 €/m²+21 % gegenüber Königswinter
  6. Leverkusen42 km480 €/m²+14 % gegenüber Königswinter
  7. Solingen53 km415 €/m²−1,2 % gegenüber Königswinter
  8. Neuwied32 km240 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal1

Grundstücksmarkt Königswinter

Ein Haus kostete 2025 in Königswinter im Mittel rund 2.765 €/m² Wohnfläche

Ausgewertete Verkäufe des Gutachterausschusses im Jahr 2025. Durchschnitte, gerundet; kein Wert für eine einzelne Immobilie.

Verkaufte Ein- und Zweifamilienhäuser 2025
1512024: 128 (+18 %)
Bauland für freistehende Häuser, mittlere Lage, 2025
rund 440 €/m²2024: rund 440 €/m²
Freistehendes Haus, Baujahr 1950–1974
rund 2.765 €/m² Wohnfläche2025, 18 Verkäufe
Wohnung, Weiterverkauf, Baujahr 1950–1974
rund 2.920 €/m² Wohnfläche2025, 8 Verkäufe
Preise nach Objektart und Baujahr
Freistehendes Haus: Preis je m² Wohnfläche, 2025
  • 1920–1949, 350–800 m²rund 3.460 €/m²3 Verkäufe
  • 1950–1974, 350–800 m²rund 2.765 €/m²18 Verkäufe
  • 1975–1994, 350–800 m²rund 3.320 €/m²8 Verkäufe
  • 1995–2009, 350–800 m²rund 4.180 €/m²5 Verkäufe
  • 2010–2018, 350–800 m²rund 5.050 €/m²3 Verkäufe
Doppel- oder Reihenendhaus: Preis je m² Wohnfläche, 2025
  • 1950–1974rund 3.255 €/m²3 Verkäufe
  • 1995–2009rund 3.645 €/m²6 Verkäufe
Wohnung, Weiterverkauf: Preis je m² Wohnfläche, 2025
  • 1950–1974rund 2.920 €/m²8 Verkäufe
  • 1975–1994rund 3.515 €/m²3 Verkäufe
  • 1995–2009rund 4.450 €/m²3 Verkäufe
Wohnung, Neubau: Preis je m² Wohnfläche, 2025
  • rund 5.000 €/m²7 Verkäufe

Quelle: Gutachterausschuss im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf2

Was heißt das für Ihr Haus oder Ihre Wohnung?

Steckbrief Königswinter

Königswinter ist von 2011 bis 2021 um 2,5 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
40.4583
31.12.2025 · 2011–2021: +2,5 % · seit 2022: stabil
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
1,64
2024 · 63 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
690 %5
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
IV von VII7
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
6,5 %8
Nordrhein-Westfalen, seit 01.01.2015
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
5316
2025 · 76 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder345; Wohngeldverordnung7; Grunderwerbsteuergesetze8 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Königswinter

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Königswinter 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Königswinter liegt 2026 im Median bei 420 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 44 Wohnbauzonen liegt zwischen 355 und 500 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Königswinter entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Königswinter ist seit 2016 um 133 % gestiegen, von 180 auf 420 €/m². Gegenüber 2025 ist der Median unverändert. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Königswinter im Vergleich zum Rhein-Sieg-Kreis?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Königswinter bei 420 €/m², 7,7 % höher als im Rhein-Sieg-Kreis insgesamt (390 €/m²). Das ist Platz 10 unter den 19 Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis.

Was kostet ein Grundstück in Königswinter?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Königswinter 2026 bei 420 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 210.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Bei BORIS.NRW gibt es für jedes Jahr von 2011 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.NRW (kostenlos, ohne Anmeldung). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Nordrhein-Westfalen

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in NRW, BORIS.NRW, Stichtage 01.01.2011 bis 01.01.2026, Lizenz dl-de/zero-2-0; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Grundstücksmarktdaten: Datenquelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf, Grundstücksmarktdaten NRW 2025 (BORIS.NRW, dl-de/zero-2-0); Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf, Grundstücksmarktdaten NRW 2026 (BORIS.NRW, dl-de/zero-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal. Kalenderjahr 2025.

  3. Quelle 3: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  9. Quelle 9: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  10. Quelle 10: Adressen und Flurstücke: Adressen: Geobasis NRW, Gebäudereferenzen, dl-de/zero-2-0; Postleitzahlen: Geobasis NRW, INSPIRE-WFS NW Adressen Gebäudereferenzen, dl-de/zero-2-0; Flurstücke: Geobasis NRW, Grundrissdaten vereinfacht (ALKIS), dl-de/zero-2-0.

  11. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
  • Marktdaten: Durchschnitte der Gutachterausschüsse, auf ganze Euro gerundet.

Neue Bodenrichtwerte

Bei BORIS.NRW gibt es für jedes Jahr von 2011 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de