Bodenrichtwert Engelstadt 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Engelstadt liegt 2026 im Median bei 240 €/m², 68 % mehr als 2016 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
240€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Gau-Algesheim 355 €/m²Landkreis Mainz-Bingen 400 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Entwicklung seit 2016+68 %142,5 → 240 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis−40 %40 % unter dem Landkreis Mainz-Bingen (400 €/m²)
- Gewerbebauland40 €/m²Median der 3 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Engelstadt seit 2008
Median Wohnbauland seit 2016 um 68 % gestiegen, von 142,5 auf 240 €/m²; im Vergleich Landkreis Mainz-Bingen und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- Engelstadt
- Landkreis Mainz-Bingen
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Engelstadt | Landkreis Mainz-Bingen | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 137,5 | 200 | 80 |
| 2010 | 137,5 | 200 | 85 |
| 2012 | 142,5 | 200 | 85 |
| 2014 | 142,5 | 205 | 85 |
| 2016 | 142,5 | 220 | 90 |
| 2018 | 165 | 245 | 100 |
| 2020 | 190 | 295 | 110 |
| 2022 | 220 | 352,5 | 130 |
| 2024 | 220 | 365 | 145 |
| 2026 | 240 | 400 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Engelstadt auffällt
In Engelstadt entfällt ein großer Teil der Richtwertzonen auf Acker- und Grünland, und Wohnbauland kostet ein Vielfaches davon.
Wohnbauland 65-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Für Acker- und Grünland liegt der Median in Engelstadt bei 3,7 €/m².
Zwischen Münster-Sarmsheim und Dalheim auf Platz 260 von 1.934 Gemeinden
Münster-Sarmsheim davor und Dalheim dahinter kommen beide auf 240 €/m² und damit auf denselben Median wie Engelstadt. Der mittlere Bodenrichtwert in Engelstadt ist 1,5-mal so hoch wie der Landesmedian von 160 €/m².
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
2018 der größte von neun Schritten seit 2008
Von 2016 auf 2018 stieg der Median in Engelstadt um 16 % auf 165 €/m².
- Engelstadt
- Landkreis Mainz-Bingen
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Teurer als zwei von sechs Nachbarorten, günstiger als vier
Im teuersten Nachbarort Stadecken-Elsheim kostet Wohnbauland im Median 2,1-mal so viel wie in Engelstadt. Seit 2024 stieg der Median in Engelstadt um 9,1 %, in vier von fünf Nachbarorten mit vergleichbaren Werten stieg er stärker, am stärksten in Ober-Hilbersheim (+25 %).
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Engelstadt am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland4 Zonen240 €/m²200 bis 240
- Gemischte Bauflächeneine Zone155 €/m²
- Gewerbe3 Zonen40 €/m²40 bis 60
- Landwirtschaft12 Zonen3,7 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
2 von 6 Nachbarorten sind günstiger als Engelstadt
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Engelstadt (240 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen
- Stadecken-Elsheim510 €/m²+113 % gegenüber Engelstadt
- Jugenheim in Rheinhessen377,5 €/m²+57 % gegenüber Engelstadt
- Schwabenheim an der Selz372,5 €/m²+55 % gegenüber Engelstadt
- Bubenheim327,5 €/m²+36 % gegenüber Engelstadt
- Ober-Hilbersheim225 €/m²−6,3 % gegenüber Engelstadt
- Nieder-Hilbersheim207,5 €/m²−14 % gegenüber Engelstadt
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Engelstadt
- Mainz14 km1.200 €/m²+400 % gegenüber Engelstadt
- Frankfurt am Main48 km1.087,5 €/m²
- Wiesbaden22 km950 €/m²
- Ingelheim am Rhein8 km505 €/m²+110 % gegenüber Engelstadt
- Gau-Algesheim7 km485 €/m²+102 % gegenüber Engelstadt
- Saulheim5 km420 €/m²+75 % gegenüber Engelstadt
- Bad Kreuznach18 km320 €/m²+33 % gegenüber Engelstadt
- Bingen am Rhein12 km320 €/m²+33 % gegenüber Engelstadt
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Engelstadt
Engelstadt ist von 2011 bis 2021 um 2,0 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 43
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Engelstadt
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Engelstadt 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Engelstadt liegt 2026 im Median bei 240 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 4 Wohnbauzonen liegt zwischen 230 und 240 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Engelstadt entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Engelstadt ist seit 2016 um 68 % gestiegen, von 142,5 auf 240 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 9,1 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Engelstadt im Vergleich zum Landkreis Mainz-Bingen?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Engelstadt bei 240 €/m², 40 % niedriger als im Landkreis Mainz-Bingen insgesamt (400 €/m²). Das ist Platz 41 unter den 64 Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen.
Was kostet ein Grundstück in Engelstadt?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Engelstadt 2026 bei 240 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 120.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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