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Bodenrichtwert Jugenheim in Rheinhessen 2026

Bodenrichtwerte in Jugenheim in Rheinhessen auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Jugenheim in Rheinhessen liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 377,5 €/m² (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

377,5€/m²

Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Nieder-Olm 510 €/m²Landkreis Mainz-Bingen 400 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis−5,6 %5,6 % unter dem Landkreis Mainz-Bingen (400 €/m²)
  • Gewerbebauland122,5 €/m²Median der 2 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Jugenheim in Rheinhessen seit 2008

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Mainz-Bingen und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Jugenheim in Rheinhessen, Stichtage 2008 bis 2026
  • Jugenheim in Rheinhessen
  • Landkreis Mainz-Bingen
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Jugenheim in Rheinhessen, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Mainz-Bingen und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.0100200300400€/m²20082012201620202026235377,5160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Jugenheim in Rheinhessen, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Mainz-Bingen und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.0100200300400€/m²2008201020122014201620182020202220242026235377,5160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Jugenheim in Rheinhessen, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Mainz-Bingen und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.0100200300400€/m²2008201020122014201620182020202220242026235377,5400160
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Jugenheim in Rheinhessen, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagJugenheim in RheinhessenLandkreis Mainz-BingenRheinland-Pfalz
200823520080
201023520085
201223520085
201423520585
201624022090
2018260245100
2020300295110
2022360352,5130
2024360365145
2026377,5400160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Jugenheim in Rheinhessen auffällt

Zwischen Wörrstadt und Battenberg (Pfalz) auf Platz 99

Wohnbauland kostet in Jugenheim in Rheinhessen im Median 2,4-mal so viel wie im Land, dessen Median bei 160 €/m² liegt. Jugenheim in Rheinhessen steht unter den teuersten 6 % der 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Wörrstadt davor hat mit 377,5 €/m² denselben Median wie Jugenheim in Rheinhessen, Battenberg (Pfalz) auf dem Platz danach kommt auf 375 €/m².

Jugenheim in Rheinhessen im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Wohnbauland 108-mal so teuer wie Acker- und Grünland

Für Acker- und Grünland liegt der mittlere Bodenrichtwert in Jugenheim in Rheinhessen bei 3,5 €/m², verteilt auf neun Zonen.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Jugenheim in Rheinhessen am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland2 Zonen377,5 €/m²365 bis 390
  • Gemischte Bauflächeneine Zone240 €/m²
  • Gewerbe2 Zonen122,5 €/m²120 bis 125
  • Landwirtschaft9 Zonen3,5 €/m²alle Zonen gleich
  • Wald9 Zonen0,5 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

4 von 5 Nachbarorten sind günstiger als Jugenheim in Rheinhessen

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Jugenheim in Rheinhessen (377,5 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen

  1. Stadecken-Elsheim510 €/m²+35 % gegenüber Jugenheim in Rheinhessen
  2. Partenheim325 €/m²−14 % gegenüber Jugenheim in Rheinhessen
  3. Engelstadt240 €/m²−36 % gegenüber Jugenheim in Rheinhessen
  4. Ober-Hilbersheim225 €/m²−40 % gegenüber Jugenheim in Rheinhessen
  5. Wolfsheim202,5 €/m²−46 % gegenüber Jugenheim in Rheinhessen

In 5 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Jugenheim in Rheinhessen

  1. Mainz14 km1.200 €/m²+218 % gegenüber Jugenheim in Rheinhessen
  2. Frankfurt am Main48 km1.087,5 €/m²
  3. Wiesbaden23 km950 €/m²
  4. Ingelheim am Rhein9 km505 €/m²+34 % gegenüber Jugenheim in Rheinhessen
  5. Saulheim4 km420 €/m²+11 % gegenüber Jugenheim in Rheinhessen
  6. Wörrstadt7 km377,5 €/m²gleich gegenüber Jugenheim in Rheinhessen
  7. Bad Kreuznach18 km320 €/m²−15 % gegenüber Jugenheim in Rheinhessen
  8. Bingen am Rhein13 km320 €/m²−15 % gegenüber Jugenheim in Rheinhessen

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Jugenheim in Rheinhessen

Jugenheim in Rheinhessen ist von 2011 bis 2021 um 3,1 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
1.6562
31.12.2025 · 2011–2021: +3,1 % · seit 2022: +1,0 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
6,73
2024 · 11 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
III von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
2685
2025 · 6 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Jugenheim in Rheinhessen

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Jugenheim in Rheinhessen 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Jugenheim in Rheinhessen liegt 2026 im Median bei 377,5 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die 2 Wohnbauzonen liegen zwischen 365 und 390 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie teuer ist Bauland in Jugenheim in Rheinhessen im Vergleich zum Landkreis Mainz-Bingen?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Jugenheim in Rheinhessen bei 377,5 €/m², 5,6 % niedriger als im Landkreis Mainz-Bingen insgesamt (400 €/m²). Das ist Platz 20 unter den 64 Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen.

Was kostet ein Grundstück in Jugenheim in Rheinhessen?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Jugenheim in Rheinhessen 2026 bei 377,5 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 189.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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