Bodenrichtwert Alfter 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Alfter liegt 2026 im Median bei 530 €/m², 147 % mehr als 2016 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen, Auswertung Borisportal).
- Entwicklung seit 2016+147 %215 → 530 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis+36 %36 % über dem Rhein-Sieg-Kreis (390 €/m²)
- Teuerste Lage580 €/m²Alfter-Ort, Median Wohnbauland
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Alfter seit 2011
Median Wohnbauland seit 2016 um 147 % gestiegen, von 215 auf 530 €/m²; im Vergleich Rhein-Sieg-Kreis und Nordrhein-Westfalen. Stichtage 2011 bis 2026.
- Alfter
- Rhein-Sieg-Kreis
- Nordrhein-Westfalen
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Alfter | Rhein-Sieg-Kreis | Nordrhein-Westfalen |
|---|---|---|---|
| 2011 | 215 | 155 | 180 |
| 2012 | 215 | 160 | 180 |
| 2013 | 215 | 160 | 180 |
| 2014 | 215 | 165 | 185 |
| 2015 | 215 | 165 | 185 |
| 2016 | 215 | 170 | 185 |
| 2017 | 245 | 175 | 190 |
| 2018 | 270 | 187,5 | 200 |
| 2019 | 350 | 220 | 200 |
| 2020 | 400 | 245 | 210 |
| 2021 | 420 | 280 | 225 |
| 2022 | 530 | 340 | 250 |
| 2023 | 530 | 370 | 260 |
| 2024 | 530 | 370 | 260 |
| 2025 | 530 | 390 | 270 |
| 2026 | 530 | 390 | 270 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Alfter auffällt
Der Median für Wohnbauland in Alfter blieb über mehrere Stichtage gleich hoch, machte dann aber einen großen Sprung.
2019 der größte Schritt der Reihe, ein Plus von 30 %
Von 2018 auf 2019 stieg der mittlere Bodenrichtwert in Alfter von 270 auf 350 €/m².
- Alfter
- Rhein-Sieg-Kreis
Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal1
Zwischen Frechen und Kaarst auf Platz 20 von 395 Gemeinden
Wohnbauland kostet in Alfter im Median das Doppelte des Landesmedians von 270 €/m². Damit zählt Alfter zu den teuersten 6 % der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Davor liegt Frechen mit 540 €/m², dahinter Kaarst mit 525 €/m².
Von 2011 bis 2016 in fünf Schritten unverändert
In dieser Phase stand der Median in Alfter bei 215 €/m². Über die ganze Reihe stieg er in sechs Schritten und blieb in neun gleich hoch; gesunken ist er nie.
Bauplätze in mittlerer Lage 2025 bei 580 €/m²
Für Bauplätze freistehender Ein- und Zweifamilienhäuser in Alfter nennt der Gutachterausschuss als typische Baulandpreise 390 €/m² in einfacher und 600 €/m² in guter Lage. Die neun Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen von 2026 liegen im Median bei 3.820 €/m² Wohnfläche.
- gute Lage600 €/m²
- mittlere Lage580 €/m²
- einfache Lage390 €/m²
Quelle: Gutachterausschuss im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf · Auswertung Borisportal2
Verkäufe von Wohnungseigentum 2025 um 22 % gesunken
Der Gutachterausschuss zählte 2025 in Alfter 64 verkaufte Einheiten, 2024 waren es 82.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen1; Gutachterausschuss im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf2; Gutachterausschuss im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf2
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Alfter am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland19 Zonen530 €/m²390 bis 600
- Gemischte Bauflächen6 Zonen455 €/m²360 bis 540
- Gewerbe6 Zonen122,5 €/m²85 bis 185
- Landwirtschaft5 Zonen7,6 €/m²5,3 bis 9,5
- Wald3 Zonen0,6 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal1
Umgebung
2 von 8 Ortsteilen liegen über dem Median von Alfter
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Alfter (530 €/m²). Alle Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis
- Alfter-Ort7 Zonen580 €/m²+9,4 % gegenüber Alfter
- Impekoveneine Zone580 €/m²+9,4 % gegenüber Alfter
- Gielsdorfeine Zone530 €/m²gleich gegenüber Alfter
- Witterschlick3 Zonen530 €/m²gleich gegenüber Alfter
- Oedekoven3 Zonen510 €/m²−3,8 % gegenüber Alfter
- Nettekoven2 Zonen480 €/m²−9,4 % gegenüber Alfter
- Heidgeneine Zone410 €/m²−23 % gegenüber Alfter
- Volmershoveneine Zone390 €/m²−26 % gegenüber Alfter
4 von 5 Nachbarorten sind günstiger als Alfter
- Bonn750 €/m²+42 % gegenüber Alfter
- Bornheim510 €/m²−3,8 % gegenüber Alfter
- Meckenheim445 €/m²−16 % gegenüber Alfter
- Rheinbach390 €/m²−26 % gegenüber Alfter
- Swisttal375 €/m²−29 % gegenüber Alfter
In 6 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Alfter
- Düsseldorf61 km1.050 €/m²+98 % gegenüber Alfter
- Köln28 km870 €/m²+64 % gegenüber Alfter
- Niederkassel12 km605 €/m²+14 % gegenüber Alfter
- Troisdorf16 km590 €/m²+11 % gegenüber Alfter
- Brühl14 km560 €/m²+5,7 % gegenüber Alfter
- Sankt Augustin15 km560 €/m²+5,7 % gegenüber Alfter
- Wesseling12 km400 €/m²−25 % gegenüber Alfter
- Euskirchen16 km230 €/m²−57 % gegenüber Alfter
Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal1
Grundstücksmarkt Alfter
Ein Haus kostete 2025 in Alfter im Mittel rund 2.635 €/m² Wohnfläche
Ausgewertete Verkäufe des Gutachterausschusses im Jahr 2025. Durchschnitte, gerundet; kein Wert für eine einzelne Immobilie.
- Verkaufte Ein- und Zweifamilienhäuser 2025
- 852024: 69 (+23 %)
- Bauland für freistehende Häuser, mittlere Lage, 2025
- rund 580 €/m²2024: rund 580 €/m²
- Freistehendes Haus, Baujahr 1950–1974
- rund 2.635 €/m² Wohnfläche2025, 5 Verkäufe
- Wohnung, Weiterverkauf, Baujahr 1950–1974
- rund 2.640 €/m² Wohnfläche2025, 6 Verkäufe
Preise nach Objektart und Baujahr
- 1950–1974, 350–800 m²rund 2.635 €/m²5 Verkäufe
- 1975–1994, 350–800 m²rund 2.745 €/m²5 Verkäufe
- 1995–2009, 350–800 m²rund 4.160 €/m²3 Verkäufe
- 1950–1974rund 3.320 €/m²3 Verkäufe
- 1975–1994rund 2.915 €/m²5 Verkäufe
- Neubaurund 4.105 €/m²11 Verkäufe
- Neubaurund 3.590 €/m²9 Verkäufe
- 1950–1974rund 2.640 €/m²6 Verkäufe
- rund 5.290 €/m²7 Verkäufe
Quelle: Gutachterausschuss im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf2
Was heißt das für Ihr Haus oder Ihre Wohnung?
Steckbrief Alfter
Alfter ist von 2011 bis 2021 um 2,3 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 1,64
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 995 %5
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder345; Wohngeldverordnung7; Grunderwerbsteuergesetze8 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Alfter
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Alfter 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Alfter liegt 2026 im Median bei 530 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 19 Wohnbauzonen liegt zwischen 465 und 560 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Alfter entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Alfter ist seit 2016 um 147 % gestiegen, von 215 auf 530 €/m². Gegenüber 2025 ist der Median unverändert. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wo ist Bauland in Alfter am teuersten?
Unter den Ortsteilen in Alfter ist baureifes Wohnbauland in Alfter-Ort am teuersten, mit einem Median von 580 €/m². Am günstigsten ist Volmershoven mit 390 €/m². Alle Ortsteile stehen in der Rangliste.
Wie teuer ist Bauland in Alfter im Vergleich zum Rhein-Sieg-Kreis?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Alfter bei 530 €/m², 36 % höher als im Rhein-Sieg-Kreis insgesamt (390 €/m²). Das ist Platz 6 unter den 19 Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis.
Was kostet ein Grundstück in Alfter?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Alfter 2026 bei 530 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 265.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Bei BORIS.NRW gibt es für jedes Jahr von 2011 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.NRW (kostenlos, ohne Anmeldung). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Nordrhein-Westfalen
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.NRW (öffnet in einem neuen Tab) · kostenlos, ohne Anmeldung
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Adressen der Gutachterausschüsse in BORIS.NRW (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Katasteramt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt (Übersicht) (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktbericht Nordrhein-Westfalen 2026 (PDF) (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in NRW, BORIS.NRW, Stichtage 01.01.2011 bis 01.01.2026, Lizenz dl-de/zero-2-0; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Grundstücksmarktdaten: Datenquelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf, Grundstücksmarktdaten NRW 2025 (BORIS.NRW, dl-de/zero-2-0); Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf, Grundstücksmarktdaten NRW 2026 (BORIS.NRW, dl-de/zero-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal. Kalenderjahr 2025.
Quelle 3: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 9: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 10: Adressen und Flurstücke: Adressen: Geobasis NRW, Gebäudereferenzen, dl-de/zero-2-0; Postleitzahlen: Geobasis NRW, INSPIRE-WFS NW Adressen Gebäudereferenzen, dl-de/zero-2-0; Flurstücke: Geobasis NRW, Grundrissdaten vereinfacht (ALKIS), dl-de/zero-2-0.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
- Marktdaten: Durchschnitte der Gutachterausschüsse, auf ganze Euro gerundet.
Neue Bodenrichtwerte
Bei BORIS.NRW gibt es für jedes Jahr von 2011 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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