Die Analyse beruht auf allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.
Die in dieser Untersuchung verwendeten Bodenrichtwerte für die Stadt Kaltenkirchen und den gesamten Kreis Segeberg werden gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (§ 196) vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Segeberg festgelegt. Während der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte für alle Nutzungskategorien festlegt, ist es wichtig anzumerken, dass bei dieser hier vorgenommenen Analyse bewusst auf die Berücksichtigung von forst- und landwirtschaftlichen Flächen sowie Sonderflächen verzichtet wurde. Die Bodenrichtwerte werden in bestimmten Zeitabständen ermittelt, in der Regel alle zwei Jahre. Der letzte Stichtag ist der 01. Januar 2022. Die nächsten Bodenrichtwerte sind mit dem Stichtag 01. Januar 2024 geplant und werden bis Sommer 2024 veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte für erschlossene unbebaute Grundstücke für Gewerbe-/Industrieflächen in Kaltenkirchen beliefen sich zum Stichtag 01.01.2022 auf zwischen 70 und 130 € pro Quadratmeter. Der Gutachterausschuss im Kreis Segeberg hat somit keine Änderung für Gewerbe-/Industrieflächen ausgewiesen. Im vorherigen Beschluss mit dem Stichtag 31.12.2020 lagen die Bodenrichtwerte ebenfalls in dieser Wertspanne.
Im Gegensatz zur Entwicklung der Gewerbe-/Industrieflächen haben Bodenrichtwertzonen des individuellen Wohnungsbau erheblichen Wertzuwachs vom Gutachterausschuss erhalten. Zum Stichtag 01.01.2022 beliefen sich die Bodenrichtwerte auf Werte zwischen 400 und 500 € pro Quadratmeter. Die Wertanstiege belaufen sich teilweise sogar auf über 100 € pro Quadratmeter. Zum Stichtag 31.12.2020 lagen die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen noch bei 300 bis 390 € pro Quadratmeter.
Die Spitzenwerte von 500 € pro Quadratmeter werden in der Region entlang der Hamburger Straße erreicht. Hier weisen vor allem Zonen der Nutzungsart gemischter Bebauung diese Spitzenwerte auf. Im Vergleich zum vorherigen Beschluss aus 2020 ist dieser Spitzenwert um 100 € pro Quadratmeter höher bewertet worden.
Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fallen Gebühren gemäß der Gebührensatzung des jeweiligen Kreises an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 25 und 50 Euro für den ersten Bodenrichtwert. Jeder weitere Bodenrichtwert kostet weitere 3 bis 5€.