Bodenrichtwert Rietz-Neuendorf 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Rietz-Neuendorf liegt 2026 bei 170 €/m², 15 % niedriger als im Landkreis Oder-Spree insgesamt (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg, Auswertung Borisportal).
- Im Vergleich zum Kreis−15 %15 % unter dem Landkreis Oder-Spree (200 €/m²)
- Gewerbebauland10,5 €/m²Median der 2 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte im Landkreis Oder-Spree und in Brandenburg seit 2010
Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Oder-Spree und Brandenburg, Stichtage 2010 bis 2026.
- Rietz-Neuendorf
- Landkreis Oder-Spree
- Brandenburg
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| Stichtag | Rietz-Neuendorf | Landkreis Oder-Spree | Brandenburg |
|---|---|---|---|
| 2010 | – | 52,5 | 45 |
| 2011 | – | 50 | 46 |
| 2012 | – | 50 | 45 |
| 31.12.2012 | – | 52,5 | 45 |
| 2013 | – | 55 | 46 |
| 2014 | – | 55 | 48 |
| 2015 | – | 55 | 50 |
| 2016 | – | 60 | 53,5 |
| 2017 | – | 65 | 55 |
| 2018 | – | 75 | 60 |
| 2019 | – | 75 | 65 |
| 2020 | – | 95 | 80 |
| 2022 | – | 165 | 115 |
| 2023 | – | 210 | 120 |
| 2024 | – | 200 | 120 |
| 2025 | – | 205 | 130 |
| 2026 | 170 | 200 | 130 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2012 bis 2020 jeweils 31. Dezember.
Analyse: Was in Rietz-Neuendorf auffällt
Günstiger als drei von fünf Nachbarorten, teurer als zwei
Im teuersten Nachbarort Diensdorf-Radlow kostet Wohnbauland im Median 2,7-mal so viel wie der Bodenrichtwert der einzigen Wohnbauzone in Rietz-Neuendorf. Im günstigsten Nachbarort Beeskow liegt der Median um 44 % darunter.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Rietz-Neuendorf am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbaulandeine Zone170 €/m²
- Gemischte Bauflächen16 Zonen30 €/m²20 bis 95
- Gewerbe2 Zonen10,5 €/m²8 bis 13
Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal1
Umgebung
2 von 5 Nachbarorten sind günstiger als Rietz-Neuendorf
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Rietz-Neuendorf (170 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Oder-Spree
- Diensdorf-Radlow460 €/m²+171 % gegenüber Rietz-Neuendorf
- Bad Saarow330 €/m²+94 % gegenüber Rietz-Neuendorf
- Wendisch Rietz185 €/m²+8,8 % gegenüber Rietz-Neuendorf
- Langewahl165 €/m²−2,9 % gegenüber Rietz-Neuendorf
- Beeskow95 €/m²−44 % gegenüber Rietz-Neuendorf
In 4 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Rietz-Neuendorf
- Königs Wusterhausen34 km325 €/m²+91 % gegenüber Rietz-Neuendorf
- Strausberg40 km280 €/m²+65 % gegenüber Rietz-Neuendorf
- Storkow (Mark)18 km240 €/m²+41 % gegenüber Rietz-Neuendorf
- Fürstenwalde/Spree17 km210 €/m²+24 % gegenüber Rietz-Neuendorf
- Müllrose16 km100 €/m²−41 % gegenüber Rietz-Neuendorf
- Cottbus54 km85 €/m²−50 % gegenüber Rietz-Neuendorf
- Eisenhüttenstadt34 km67,5 €/m²−60 % gegenüber Rietz-Neuendorf
- Frankfurt (Oder)24 km60 €/m²−65 % gegenüber Rietz-Neuendorf
Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Rietz-Neuendorf
Rietz-Neuendorf ist von 2011 bis 2021 um 1,6 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 2,43
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 405 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Rietz-Neuendorf
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Rietz-Neuendorf 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Rietz-Neuendorf liegt 2026 bei 170 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Rietz-Neuendorf im Vergleich zum Landkreis Oder-Spree?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Rietz-Neuendorf bei 170 €/m², 15 % niedriger als im Landkreis Oder-Spree insgesamt (200 €/m²). Das ist Platz 11 unter den 23 Gemeinden im Landkreis Oder-Spree.
Was kostet ein Grundstück in Rietz-Neuendorf?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Bodenrichtwert in Rietz-Neuendorf 2026 bei 170 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 85.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS Brandenburg sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS Brandenburg (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Brandenburg
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS Brandenburg (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
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- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug bei der Katasterbehörde (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
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Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: © Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), https://gutachterausschuss.brandenburg.de; Bereitstellung: © GeoBasis-DE/LGB; Datensatz: Bodenrichtwerte Land Brandenburg, Stichtage 01.01.2010 bis 01.01.2026 (https://ogc-api.geobasis-bb.de/boris); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, (Daten geändert); Flurstücke: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); Datensatz: ALKIS Flurstücke Brandenburg (https://data.geobasis-bb.de/geobasis/daten/alkis/Vektordaten/shape/); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS Brandenburg sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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