Bodenrichtwerte für Ortenberg 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Ortenberg

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in Ortenberg zeigen zwischen den beiden Stichtagen keinerlei Bewegung. Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen unverändert bei 50 €/m², 270 €/m² sowie 78 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 50 50 –
Maximalwert 270 270 –
Mittelwert 78 78 –

gemischte Bauflächen

Ebenso stabil präsentieren sich die gemischten Bauflächen. Der Minimalwert liegt weiterhin bei 25 €/m², der Maximalwert bei 80 €/m² und der Mittelwert bei 53 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 25 25 –
Maximalwert 80 80 –
Mittelwert 53 53 –

Gewerbliche Bauflächen

Keine Veränderung ist auch bei den gewerblichen Bauflächen festzustellen. Minimalwert und Maximalwert bleiben bei 30 €/m² beziehungsweise 40 €/m², der Mittelwert bei 36 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 30 30 –
Maximalwert 40 40 –
Mittelwert 36 36 –

Landwirtschaftsflächen

Einzig bei den Landwirtschaftsflächen sind Veränderungen zu verzeichnen. Der Minimalwert blieb bei 0,70 €/m² konstant, der Maximalwert stieg von 1,40 €/m² auf 1,50 €/m² +7,1%, und der Mittelwert erhöhte sich von 0,96 €/m² auf 0,98 €/m² +2,1%.
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 0,70 0,70 –
Maximalwert 1,40 1,50 +7,1%
Mittelwert 0,96 0,98 +2,1%

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Bergheim, Bleichenbach, Eckartsborn, Effolderbach, Gelnhaar, Lißberg, Ortenberg, Selters, Usenborn, Wippenbach

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Main-Kinzig-Kreises und des Wetteraukreises Bahnhofstraße 33 63654 Büdingen
Internet:
Webseite
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