Bodenrichtwerte für Ober-Mörlen

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Ober-Mörlen

Diese Analyse beruht auf allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Diese Analyse beruht auf dem Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2024, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am 23.07.2024. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Die generalisierten Bodenrichtwerte für Ober-Mörlen zum Stichtag 01.01.2024 zeigen folgende Durchschnittswerte. Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Wohnbauflächen ist um 1,5% gestiegen. Der Minimalwert blieb gleich, während der Maximalwert um 3% zunahm.
Wohnbauflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 165 165 0%
Maximalwert 330 340 3%
Durchschnittswert 267 271 1,5%

Gemischte Bauflächen

Bei den gemischten Bauflächen zeigt sich eine minimale Veränderung. Der Minimalwert blieb identisch, der Maximalwert ist unverändert. Der Durchschnittswert stieg leicht um 0,6%.
Gemischte Bauflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 90 90 0%
Maximalwert 240 240 0%
Durchschnittswert 161 161 0%

Gewerbliche Bauflächen

Die Bodenrichtwerte für gewerbliche Flächen blieben unverändert. Es gab keine Veränderungen bei den Minimal-, Maximal- und Durchschnittswerten.
Gewerbliche Bauflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 85 85 0%
Maximalwert 85 85 0%
Durchschnittswert 85 85 0%

Landwirtschaftsflächen

Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Flächen zeigt eine signifikante Veränderung. Der Minimalwert reduzierte sich um 33,3%, der Maximalwert blieb gleich. Der Durchschnittswert verzeichnete einen Rückgang um 0,9%.
Landwirtschaftsflächen €/m² 2022 2024 Veränderung
Minimalwert 1,50 1,00 -33,3%
Maximalwert 2,40 2,40 0%
Durchschnittswert 2,17 2,19 0,9%

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2024
Veröffentlicht:
1.5.2024
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Main-Kinzig-Kreises und des Wetteraukreises Bahnhofstraße 33 63654 Büdingen
Internet:
Webseite
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