Bodenrichtwerte für Kefenrod 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Kefenrod

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Sämtliche Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen in Kefenrod blieben zwischen den Stichtagen 01.01.2024 und 01.01.2026 unverändert. Der Minimalwert lag weiterhin bei 40 €/m², der Maximalwert bei 120 €/m² und der Mittelwert bei 62 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 40 40 –
Maximalwert 120 120 –
Mittelwert 62 62 –

gemischte Bauflächen

Für die gemischten Bauflächen ergab sich ebenfalls keine Bewegung. Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert lagen zum Stichtag 01.01.2026 wie bereits 2024 bei 30 €/m², 60 €/m² sowie 40 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 30 30 –
Maximalwert 60 60 –
Mittelwert 40 40 –

Gewerbliche Bauflächen

Auch bei den gewerblichen Bauflächen sind zwischen beiden Stichtagen keine Abweichungen festzustellen. Der Minimalwert beträgt unverändert 30 €/m², der Maximalwert 40 €/m² und der Mittelwert 39 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 30 30 –
Maximalwert 40 40 –
Mittelwert 39 39 –

Landwirtschaftsflächen

Die Landwirtschaftsflächen runden das Bild ab: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert blieben konstant bei 0,70 €/m², 1,50 €/m² sowie 1,07 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 0,70 0,70 –
Maximalwert 1,50 1,50 –
Mittelwert 1,07 1,07 –

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Bindsachsen, Burgbracht, Helfersdorf, Hitzkirchen, Kefenrod

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Main-Kinzig-Kreises und des Wetteraukreises Bahnhofstraße 33 63654 Büdingen
Internet:
Webseite
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