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Bodenrichtwert Nordwestuckermark 2026

Bodenrichtwerte in Nordwestuckermark auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen in Nordwestuckermark liegt 2026 im Median bei 14 €/m² (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg, Auswertung Borisportal).

Gemischte Bauflächen, Median

14€/m²

Stichtag 01.01.20261

Übersicht: Landkreis UckermarkBrandenburg

Entwicklung der Bodenrichtwerte im Landkreis Uckermark und in Brandenburg seit 2010

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Uckermark und Brandenburg, Stichtage 2010 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Nordwestuckermark, Stichtage 2010 bis 2026
  • Nordwestuckermark
  • Landkreis Uckermark
  • Brandenburg
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Nordwestuckermark, Stichtage 2010 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Uckermark und Brandenburg, Stichtage 2010 bis 2026.050100150€/m²201031.12.2012201520182022202657,5130
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Nordwestuckermark, Stichtage 2010 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Uckermark und Brandenburg, Stichtage 2010 bis 2026.050100150€/m²20102012201320152017201920222024202657,5130
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Nordwestuckermark, Stichtage 2010 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Uckermark und Brandenburg, Stichtage 2010 bis 2026.050100150€/m²20102012201320152017201920222024202657,5Landkreis Uckermark130Brandenburg
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Nordwestuckermark, Stichtage 2010 bis 2026, in €/m²
StichtagNordwestuckermarkLandkreis UckermarkBrandenburg
2010–4545
2011–4346
2012–4345
31.12.2012–4345
2013–4346
2014–4448
2015–4350
2016–4353,5
2017–4355
2018–4460
2019–4665
2020–4680
2022–55115
2023–55120
2024–57,5120
2025–60130
2026–57,5130

Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2012 bis 2020 jeweils 31. Dezember.

Analyse: Was in Nordwestuckermark auffällt

Der Median der gemischten Bauflächen stieg in Nordwestuckermark stärker als im Landkreis Uckermark, nachdem er über viele Stichtage gleich hoch geblieben war.

Im Landkreis Uckermark +88 % seit dem 31.12.2015, in Nordwestuckermark +180 %

Auch gegenüber Brandenburg stieg der Median in Nordwestuckermark stärker: Im Land legten gemischte Bauflächen im selben Zeitraum im Median um 100 % zu. Rechnerisch stieg der mittlere Bodenrichtwert in Nordwestuckermark um 11 % pro Jahr.

Vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2020 in elf Schritten unverändert

In dieser Phase lag der Median der gemischten Bauflächen in Nordwestuckermark bei 5 €/m². Von 16 Schritten seit 2010 brachten zwei einen Anstieg, in 14 blieb der Median gleich hoch, gesunken ist er nie.

Zum 01.01.2022 der größte Schritt, ein Plus von 130 %

Vom 31.12.2020 zum 01.01.2022 stieg der Median in Nordwestuckermark von 5 auf 11,5 €/m².

Gemischte Bauflächen in Nordwestuckermark und im Landkreis Uckermark 2010 bis 2026
  • Nordwestuckermark
  • Landkreis Uckermark
Gemischte Bauflächen in Nordwestuckermark und im Landkreis Uckermark 2010 bis 2026Median der gemischten Bauflächen in Nordwestuckermark und im Landkreis Uckermark je Stichtag, 2010 bis 2026, in €/m²051015€/m²201031.12.20122015201820222026514
Gemischte Bauflächen in Nordwestuckermark und im Landkreis Uckermark 2010 bis 2026Median der gemischten Bauflächen in Nordwestuckermark und im Landkreis Uckermark je Stichtag, 2010 bis 2026, in €/m²051015€/m²201020122013201520172019202220242026514
Gemischte Bauflächen in Nordwestuckermark und im Landkreis Uckermark 2010 bis 2026Median der gemischten Bauflächen in Nordwestuckermark und im Landkreis Uckermark je Stichtag, 2010 bis 2026, in €/m²051015€/m²201020122013201520172019202220242026514Nordwestuckermark

Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal1

Teuerste Zone für gemischte Bauflächen 3,6-mal so hoch wie der Median

Die Bodenrichtwerte der 30 Zonen für gemischte Bauflächen in Nordwestuckermark reichen von 8 bis 50 €/m², bei einem Median von 14 €/m². Der höchste Wert ist 6,3-mal so hoch wie der niedrigste.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Umgebung

Nachbarorte rund um Nordwestuckermark

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Nordwestuckermark. Alle Gemeinden im Landkreis Uckermark

  1. Prenzlau55 €/m²
  2. Boitzenburger Land45 €/m²

In Mecklenburg-Vorpommern: Woldegk, Feldberger Seenlandschaft.

Größere Orte rund um Nordwestuckermark

  1. Schorfheide47 km135 €/m²
  2. Zehdenick42 km80 €/m²
  3. Templin28 km75 €/m²
  4. Schwedt/Oder46 km60 €/m²
  5. Angermünde37 km45,5 €/m²
  6. Fürstenberg/Havel33 km43 €/m²

In Mecklenburg-Vorpommern: Neubrandenburg (35 km), Neustrelitz (38 km), Pasewalk (32 km), Burg Stargard (28 km).

Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Nordwestuckermark

Nordwestuckermark ist von 2011 bis 2021 um 8,8 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
4.0362
31.12.2025 · 2011–2021: −8,8 % · seit 2022: −3,3 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
23
2024 · 8 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
350 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
6,5 %7
Brandenburg, seit 01.07.2015
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
165
2025 · 254 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Nordwestuckermark

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Nordwestuckermark 2026?

Der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen in Nordwestuckermark liegt 2026 im Median bei 14 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die 30 Zonen gemischter Bauflächen liegen zwischen 8 und 50 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Was kostet ein Grundstück in Nordwestuckermark?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für gemischte Bauflächen liegt der Median der Bodenrichtwerte in Nordwestuckermark 2026 bei 14 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 7.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS Brandenburg sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS Brandenburg (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Brandenburg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: © Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), https://gutachterausschuss.brandenburg.de; Bereitstellung: © GeoBasis-DE/LGB; Datensatz: Bodenrichtwerte Land Brandenburg, Stichtage 01.01.2010 bis 01.01.2026 (https://ogc-api.geobasis-bb.de/boris); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, (Daten geändert); Flurstücke: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); Datensatz: ALKIS Flurstücke Brandenburg (https://data.geobasis-bb.de/geobasis/daten/alkis/Vektordaten/shape/); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS Brandenburg sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de