Bodenrichtwerte für Viernheim

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Analyse der Grundstückspreise in Viernheim

Auf einen Blick
Bundesland:
Hessen
Stichtag:
1.1.22
Veröffentlicht:
May 2022
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und des Odenwaldkreises Odenwaldstraße 6 64646 Heppenheim
Internet:
Webseite
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Bodenrichtwert ermitteln

Viernheim ist mit ca. 34.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Kreis Bergstraße. Somit fällt die Stadt in den Tätigkeitsbericht des Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und des Odenwaldkreises. Durch den besagten Gutachterausschuss wird im Zweijahrestakt, jeweils in den geraden Jahren, ein Beschluss über die Bodenrichtwerte für die Stadt Viernheim ermittelt. Der ausschlaggebende Stichtag ist dabei der 01.01.2022 und die Bodenrichtwerte sind bis zur nächsten Erhebung zum 01.01.2024 gültig. Nachdem der Beschluss Anfang des Jahres in einer Sitzung des Gutachterausschusses beschlossen wurde, findet die Veröffentlichung normalerweise bis spätestens Anfang Juli statt.

Für den aktuellen Berichtszeitraum mit dem Stichtag 01.01.2022 wurden für Grundstücke aller Nutzungsarten von der zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen, basierend auf den vom Gutachterausschuss erstellten Bericht, generalisierte Bodenrichtwerte in der Stadt Viernheim veröffentlicht. Dabei variieren die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen je nach Lage des Grundstücks. Eine generalisierte Spanne von 550 bis 800 Euro pro Quadratmeter wurde ausgewiesen. Diese Werte geben einen Anhaltspunkt für den durchschnittlichen Lagewert des Bodens. Es ist zu beachten, dass die genauen Bodenrichtwerte für bestimmte Grundstücke individuell ermittelt werden sollten. Zum Zeitpunkt des letzten Beschlusses in 2020 lag die generalisierte Spanne noch bei 430 bis 630 Euro pro Quadratmeter. Somit lassen sich klare Wertsteigerungen in allen Lagekategorien erkennen. Besonders auffällig ist hierbei die Bodenrichtwertzone um die August-Bebel-Straße und die Franconvillestraße, die mit 800 Euro pro Quadratmeter den Spitzenwert für die gesamte Stadt darstellt und im Vergleich zu 2020 um ganze 170 Euro pro Quadratmeter angestiegen ist. Ähnlich wie bei Wohnbauflächen haben auch gewerbliche Bauflächen in Viernheim einen Wertzuwachs verzeichnet. Die generalisierten Bodenrichtwerte wurden hier von einem fixierten Wert von 200 Euro pro Quadratmeter in 2020 auf eine Spanne von 190 bis 300 Euro pro Quadratmeter für 2022 angepasst. Landwirtschaftliche Flächen sind im Vergleich der Beschlüsse von 2020 und 2022 unverändert geblieben und belaufen sich weiter auf einen Fixwert von 6 Euro pro Quadratmeter.

Für die aktuellen Beschluss aus 2022 wurde eine generalisierte Spanne von 420 bis 650 Euro pro Quadratmeter für gemischte Baufläche ausgewiesen. Dabei wurde der Höchstwert von 650 Euro pro Quadratmeter für diese Nutzungsart entlang der Rathausstraße  von Viernheim deklariert. Damit ist er um 120 Euro höher als in 2020. Auch die umliegende Bodenrichtwertzone, die fast den ganzen Stadtkern von Viernheim beinhaltet, ist von 500 Euro pro Quadratmeter in 2020 auf 625 Euro pro Quadratmeter angestiegen. Der Bereich um die Apostelkirche, sowie die Polizei und die Albert-Schweitzer-Schule wurde mit dem Beschluss von 2022 neu als Sonderbaufläche mit einem Bodenrichtwert von 160 Euro pro Quadratmeter ausgewiesen.

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Hinweis

Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!