Bodenrichtwerte für Neu-Isenburg

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Analyse der Grundstückspreise in Neu-Isenburg

Auf einen Blick
Bundesland:
Hessen
Stichtag:
1.1.22
Veröffentlicht:
May 2022
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und des Odenwaldkreises Odenwaldstraße 6 64646 Heppenheim
Internet:
Webseite
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Bodenrichtwert ermitteln

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte ist verantwortlich für die Festlegung des Bodenrichtwerts, der den durchschnittlichen Lagewert des Bodens repräsentiert. Dies geschieht für die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwaldkreis und die Stadt Neu-Isenburg alle zwei Jahre. Der aktuelle Hauptveranlagungszeitpunkt, auch Stichtag genannt, ist der 01.01.2022, weshalb die Bodenrichtwerte bis zum nächsten Stichtag 01.01.2024 gültig sind.  Zur Ermittlung der Werte werden die Daten der Kaufpreissammlung aus dem Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2021 herangezogen, die vom Gutachterausschuss begutachtet und ausgewertet werden. Die Veröffentlichung der neuen Bodenrichtwerte ist nach der Gutachterausschussverordnung(GAVO) des Landes Hessen geregelt und geschieht innerhalb eines halben Jahres nach Ermittlung der Bodenrichtwerte. Bei dieser Analyse der Bodenrichtwerte und ihrer Entwicklung in der Stadt Neu-Isenburg werden ausschließlich Wohnbau- und gewerbliche Bauflächen berücksichtigt, während Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Sondergebiete nicht einbezogen werden.

Die Bodenrichtwerte für den individuellen Wohnungsbau in der Hugenottenstadt Neu-Isenburg bewegen sich je nach Lage der Grundstücke in einer generalisierten Spanne von 625 bis 1.300 Euro pro Quadratmeter. Zum letzten Stichtag im Jahr 2020 wurde ein deutlicher Anstieg der Bodenrichtwerte in Neu-Isenburg festgestellt, mit einem Zuwachs von 100 Euro bis hin zu 300 Euro pro Quadratmeter in Spitzenlagen. Im Vergleich dazu gab der Gutachterausschuss zum entsprechenden Zeitpunkt im Jahr 2020 eine allgemeine Spanne von 500 bis 950 Euro pro Quadratmeter für Wohnbauflächen in Neu-Isenburg an. Der kleine Stadtteil Gravenbruch im Westen bewegt sich in einer niedrigeren Bodenrichtwertspanne von 900 bis 1.000 Euro pro Quadratmeter. Allerdings ist die Entwicklung in Gravenbruch ähnlich wie in der Kernstadt. Auch hier ist der Wertanstieg deutlich, denn in 2020 lagen die Werte hier noch bei 650 bis 720 Euro pro Quadratmeter.

Die Bodenrichtwerte für gewerbliche Bauflächen haben einen ähnlichen Anstieg wie beim individuellen Wohnungsbau verzeichnet. Gemäß dem aktuellen Beschluss wurden für gewerbliche Nutzung generalisierte Bodenrichtwerte von 270 bis 410 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Im Vergleich zur vorherigen Veröffentlichung im Jahr 2020 ist ein Anstieg von 30 bis 50 Euro pro Quadratmeter erkennbar. Damals lagen die Werte noch bei 310 Euro pro Quadratmeter.

Die höchsten Bodenrichtwerte wurden wie auch schon in 2020 für das Gebiet rund um das Isenburg-Zentrum ausgewiesen. Hier wurden für die misch- und mehrgeschossige Bebauung der Spitzenwerte von 1.600 Euro pro Quadratmeter für die Stadt Neu-Isenburg ausgewiesen. Dieser ist somit um 350 Euro pro Quadratmeter höher als noch zum letzten Stichtag 01.01.2020. Auch die anliegende Bodenrichtwertzone entlang der L3317 Frankfurter Straße, welche ebenfalls für misch- und mehrgeschossige Bebauung vorgesehen ist, stieg im Wert von 980 Euro pro Quadratmeter in 2020 auf 1275 Euro pro Quadratmeter zum Stichtag 01.01.2022. 

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Hinweis

Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!