Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Wesel
Diese Analyse beruht auf allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.
Diese Analyse beruht auf dem Grundstücksmarktbericht 2026 für die Stadt Wesel, veröffentlicht vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel am 30.03.2026. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.
Wohnbauflächen - Individueller Wohnungsbau
Im Rahmen der Bodenrichtwertsitzung am 17.03.2026 ergaben sich zum Stichtag 01.01.2026 für die Stadt Wesel keine Veränderungen der Bodenrichtwerte für den individuellen Wohnungsbau. Die Werte liegen unverändert zwischen 100 €/m² und 270 €/m². In mäßiger Lage beträgt der gebietstypische Bodenrichtwert weiterhin 125 €/m², in mittlerer Lage 190 €/m² und in guter Lage 220 €/m². Die Werte gelten für erschließungsbeitragsfreie, baureife Grundstücke mit einer Grundfläche ab 300 m² und einer Geschossflächenzahl von 0,4 bis 0,6. Bei diesen Werten handelt es sich um gebietstypische Durchschnittswerte, die für generalisierte Übersichten ermittelt wurden. Der tatsächliche Wert eines konkreten Grundstücks kann aufgrund individueller Eigenschaften und Lagefaktoren erheblich von diesen Richtwerten abweichen. Teilweise entstehen Neubauflächen durch Abriss mit anschließend höherer Ausnutzung, sodass kaum noch reine Bauplätze vorhanden sind. Im Berichtsjahr 2025 wurden insgesamt 14 Kauffälle im Bereich des individuellen Wohnungsbaus registriert, eine gleichbleibende Anzahl gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittlichen Erschließungsbeiträge liegen bei 30 €/m².| Lage | 2025 €/m² |
2026 €/m² |
Veränderung |
|---|---|---|---|
| Mäßige Lage | 125 | 125 | 0,0% |
| Mittlere Lage | 190 | 190 | 0,0% |
| Gute Lage | 220 | 220 | 0,0% |
Wohnbauflächen - Geschosswohnungsbau und Mischnutzung
Für vollerschlossene, baureife Grundstücke mit Wohnungen oder Mischnutzungen wurde in mittlerer Lage ein gebietstypischer Bodenrichtwert von 330 €/m² ermittelt. Dieser Wert blieb zum Stichtag 01.01.2026 gegenüber dem Vorjahr ebenfalls unverändert. Hierunter fallen Grundstücke, die im Rahmen der planungsrechtlichen Vorgaben mit in der Regel drei- oder mehrgeschossigen Gebäuden bebaut werden können. Der Abriss von Altimmobilien ermöglicht in weiten Teilen eine höhere Ausnutzung der Grundstücke. Die durchschnittlichen Erschließungsbeiträge betragen 30 €/m². Insgesamt wurden 6 Kauffälle im Bereich des Geschosswohnungsbaus im Berichtsjahr 2025 registriert. Es handelt sich bei diesem Bodenrichtwert um einen gebietstypischen Durchschnittswert zur Erstellung landesweiter Übersichten. Konkrete Grundstücke können aufgrund ihrer individuellen Beschaffenheit, Lage und weiterer wertbeeinflussender Faktoren deutlich von diesem Richtwert abweichen.| Nutzungsart | 2025 €/m² |
2026 €/m² |
Veränderung |
|---|---|---|---|
| Wohnungen/Mischnutzung - mittlere Lage | 330 | 330 | 0,0% |
Gewerbliche Bauflächen
Die Bodenrichtwerte für gewerbliche Bauflächen blieben zum Stichtag 01.01.2026 unverändert und bewegen sich zwischen 25 €/m² und 60 €/m². In mäßiger Lage liegt der gebietstypische Wert bei 25 €/m², in mittlerer Lage bei 40 €/m² und in guter Lage bei 60 €/m². Die Stadt Wesel verkauft ihre Grundstücke zum Verkehrswert auf der Basis der Bodenrichtwerte, was sich in der Vergangenheit preisnivellierend ausgewirkt hat. Im Berichtsjahr wurde erneut eine höhere Nachfrage als Angebot festgestellt; die Entwicklung in den kommenden Jahren bleibt abzuwarten. Bei den angegebenen Werten handelt es sich um gebietstypische Durchschnittswerte für erschließungsbeitragsfreie Grundstücke mit einer Geschossflächenzahl von 0,8. Die durchschnittlichen Erschließungsbeiträge liegen bei 22 €/m².| Lage | 2025 €/m² |
2026 €/m² |
Veränderung |
|---|---|---|---|
| Mäßige Lage | 25 | 25 | 0,0% |
| Mittlere Lage | 40 | 40 | 0,0% |
| Gute Lage | 60 | 60 | 0,0% |
Landwirtschaftliche Flächen
Gemäß Beschluss des Gutachterausschusses vom 17.03.2026 wurden alle Bodenrichtwertzonen für landwirtschaftlich genutzte Flächen um 5% gegenüber dem Vorjahr angehoben. Die gebietstypischen Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen liegen damit zwischen 4,70 €/m² und 7,40 €/m². Im Berichtsjahr 2025 wurden 13 Kauffälle mit landwirtschaftlichen Flächen registriert, nach 15 im Vorjahr. Landwirtschaftliche Flächen werden den Flächen zugeordnet, die landwirtschaftlich nutzbar sind, ohne Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land zu sein. Der tatsächliche Wert einzelner landwirtschaftlicher Flächen kann aufgrund von Bodengüte, Erschließung, Zuschnitt und weiteren individuellen Faktoren erheblich von diesen Richtwerten abweichen.| Kategorie | 2025 €/m² |
2026 €/m² |
Veränderung |
|---|---|---|---|
| Spanne landwirtschaftliche Flächen | 4,50 - 7,00 | 4,70 - 7,40 | 5,0% |
Kauffälle
Die Anzahl der Kauffälle stieg im Berichtsjahr 2025 auf 656 Transaktionen an, was einem Zuwachs von rund 10% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Den größten Anteil am Transaktionsgeschehen hatten bebaute Grundstücke mit 321 Kauffällen, gefolgt von Wohnungseigentum mit 157 Verkäufen. Unbebaute Grundstücke verzeichneten 61 Kauffälle, eine geringfügige Abnahme gegenüber den 62 des Vorjahres. Im Segment des individuellen Wohnungsbaus wurden erneut 14 Grundstücke veräußert. Teileigentum wurde in 58 Fällen gehandelt, während 31 Transaktionen Erbbaurechte betrafen. Der Anteil nicht oder bedingt geeigneter Kauffälle reduzierte sich auf 13,4% gegenüber 14,5% im Vorjahr. Insgesamt 13 Kauffälle wiesen einen Kaufpreis von mehr als 1 Mio. € auf, mit einem Spitzenwert von rund 3,8 Mio. €.| Teilmarkt | 2024 | 2025 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Bebaute Grundstücke | 312 | 321 | 2,9% |
| Baugrundstücke | 62 | 61 | -1,6% |
| Wohnungseigentum | 131 | 157 | 19,8% |
| Teileigentum | 40 | 58 | 45,0% |
| Erbbaurecht | 19 | 31 | 63,2% |
| Nicht geeignete Kauffälle | 32 | 28 | -12,5% |
| Insgesamt | 596 | 656 | 10,1% |
Umsatzentwicklung
Der Geldumsatz lag im Berichtsjahr 2025 bei 156,85 Mio. € und damit rund 12,5% unter dem Vorjahreswert von 179,18 Mio. €. Der Flächenumsatz erhöhte sich hingegen deutlich auf 92,90 ha, ein Anstieg von 39,4% gegenüber dem Vorjahr. Bebaute Grundstücke generierten mit 114,76 Mio. € den höchsten Geldumsatz, verzeichneten dabei aber einen Rückgang von 23,3%. Unbebaute Grundstücke trugen 12,27 Mio. € zum Gesamtumsatz bei, was einem Zuwachs von 77,3% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das Segment Wohnungseigentum erzielte 24,04 Mio. € und verzeichnete damit einen Anstieg von 34,1%. Die meisten Immobilien wurden von Ortsansässigen sowohl verkauft als auch erworben; ortsansässige Verkäufer stellten 55,9% der Kauffälle, ortsansässige Käufer 55,3%.| Teilmarkt | 2024 Mio. € |
2025 Mio. € |
Veränderung |
|---|---|---|---|
| Bebaute Grundstücke | 149,50 | 114,76 | -23,2% |
| Baugrundstücke | 6,92 | 12,27 | 77,3% |
| Wohnungseigentum | 17,92 | 24,04 | 34,2% |
| Teileigentum | 0,21 | 0,72 | 242,9% |
| Erbbaurecht | 4,42 | 4,41 | -0,2% |
| Nicht geeignete Kauffälle | 0,22 | 0,65 | 195,5% |
| Insgesamt | 179,18 | 156,85 | -12,5% |
Liegenschaftszinssatz
Für freistehende Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser mit einer Wohnfläche von 150 m² und einer Restnutzungsdauer von 45 Jahren wurde der Liegenschaftszinssatz zum Stichtag 01.01.2026 auf 1,75% festgelegt. Dies entspricht einem Rückgang von 11,2% gegenüber dem Vorjahreswert von 1,97%. Bei Doppelhaushälften, Reihenendhäusern und Reihenmittelhäusern mit 120 m² Wohnfläche und ebenfalls 45 Jahren Restnutzungsdauer sank der Liegenschaftszinssatz auf 1,12%, gegenüber 1,70% im Vorjahr, was einem Rückgang von 34,1% entspricht. Für Mehrfamilienhäuser mit einer Restnutzungsdauer von 35 Jahren sank der Liegenschaftszinssatz auf 2,81%, nach 3,45% im Vorjahr. Für Dreifamilienhäuser wurde ein Liegenschaftszinssatz von 2,45% ermittelt. Die Ableitung der Liegenschaftszinssätze basiert auf Kauffällen aus den Berichtsjahren 2023 bis 2025, wobei Neubauten, Objekte mit sehr schlechtem Bauzustand und Kauffälle mit persönlichen oder besonderen Verhältnissen nicht berücksichtigt wurden.| Gebäudeart | 2025 % |
2026 % |
|---|---|---|
| EFH/ZFH freistehend (150 m², RND 45 Jahre) | 1,97 | 1,75 |
| DHH/REH/RMH (120 m², RND 45 Jahre) | 1,70 | 1,12 |
| MFH (RND 35 Jahre) | 3,45 | 2,81 |
| DFH | 3,65 | 2,45 |
Bodenpreisindex
Der Bodenpreisindex für Baugrundstücke im individuellen Wohnungsbau blieb zum Stichtag 01.01.2026 mit einem Wert von 112,3 gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Basis des Index wurde mit dem Jahr 2015 und einem Wert von 100 festgelegt. Seit 2015 verzeichnete der Index eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung bis 2022, wo der größte Jahressprung mit einem Anstieg von 7,4% verzeichnet wurde. Seit 2023 stagniert der Indexwert; der aktuelle Stichtag markiert das vierte Jahr in Folge ohne Veränderung.| Jahr | Index Basis 2015=100 |
Veränderung |
|---|---|---|
| 2015 | 100,0 | - |
| 2016 | 100,0 | 0,0% |
| 2017 | 100,4 | 0,4% |
| 2018 | 101,7 | 1,3% |
| 2019 | 103,0 | 1,3% |
| 2020 | 104,1 | 1,1% |
| 2021 | 104,5 | 0,4% |
| 2022 | 112,2 | 7,4% |
| 2023 | 112,3 | 0,1% |
| 2024 | 112,3 | 0,0% |
| 2025 | 112,3 | 0,0% |
| 2026 | 112,3 | 0,0% |
Bodenpreisindexreihe
Untersuchte Regionen:
Wesel, Feldmark, Blumenkamp, Fusternberg, Schepersfeld, Lippedorf, Flüren, Lackhausen, Obrighoven, Bislich, Büderich, Ginderich
Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.4.2026
Aktualisierung:
jährlich
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:
Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fallen Gebühren nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung des Landes NRW an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 23 und 46 Euro, je nach Umfang der Auskunft, und dem damit verbundenen Aufwand.
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