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Bodenrichtwert Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) 2026

Bodenrichtwerte in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) im Median 130 €/m², 24 % mehr als 2024 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

130€/m²

+24 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Linz am Rhein 140 €/m²Landkreis Neuwied 150 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2016+73 %75 → 130 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis−13 %13 % unter dem Landkreis Neuwied (150 €/m²)
  • Gewerbebauland47,5 €/m²Median der 2 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) seit 2008

Median Wohnbauland seit 2016 um 73 % gestiegen, von 75 auf 130 €/m²; im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied), Stichtage 2008 bis 2026
  • Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)
  • Landkreis Neuwied
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied), Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 73 % gestiegen, von 75 auf 130 €/m²; im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²2008201220162020202675130150
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied), Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 73 % gestiegen, von 75 auf 130 €/m²; im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820102012201420162018202020222024202675130150
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied), Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 73 % gestiegen, von 75 auf 130 €/m²; im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820102012201420162018202020222024202675130150
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied), Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagSankt Katharinen (Landkreis Neuwied)Landkreis NeuwiedRheinland-Pfalz
2008758580
2010758585
2012758585
201472,58585
2016758590
20188095100
202090105110
2022105130130
2024105135145
2026130150160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) auffällt

In Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) gilt ein großer Teil der Richtwertzonen für Acker, Grünland und Wald, deren Median um ein Vielfaches unter dem Wohnbauland liegt.

Wohnbauland 88-mal so teuer wie Acker- und Grünland

Auf Landwirtschaft und Wald entfallen in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) 45 % der Richtwertzonen. Acker- und Grünland liegt dort im Median bei 1,48 €/m².

Von 105 €/m² im Jahr 2024 aus um 24 % gestiegen

Für den mittleren Bodenrichtwert der Wohnbauzonen in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) war der Schritt von 2024 auf 2026 der größte von neun Schritten seit 2008.

Wohnbauland in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026
  • Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)
  • Landkreis Neuwied
Wohnbauland in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) und im Landkreis Neuwied je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²050100150€/m²2008201220162020202675130150
Wohnbauland in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) und im Landkreis Neuwied je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²050100150€/m²200820102012201420162018202020222024202675130150
Wohnbauland in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) und im Landkreis Neuwied je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²050100150€/m²200820102012201420162018202020222024202675130150

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Seit 2024 stärker gestiegen als im Landkreis Neuwied (+11 %)

Mit +24 % stieg der Median in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) auch stärker als in Rheinland-Pfalz (+10 %). Unter den vier Nachbarorten mit vergleichbaren Werten stieg er nur in Linz am Rhein (+27 %) stärker.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland7 Zonen130 €/m²85 bis 180
  • Gemischte Bauflächen7 Zonen110 €/m²50 bis 125
  • Gewerbe2 Zonen47,5 €/m²30 bis 65
  • Landwirtschaft10 Zonen1,48 €/m²1,4 bis 1,55
  • Wald5 Zonen0,5 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

2 von 4 Nachbarorten sind günstiger als Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) (130 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Neuwied

  1. Linz am Rhein210 €/m²+62 % gegenüber Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)
  2. Dattenberg155 €/m²+19 % gegenüber Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)
  3. Vettelschoß120 €/m²−7,7 % gegenüber Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)
  4. Neustadt (Wied)105 €/m²−19 % gegenüber Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)

  1. Köln50 km870 €/m²
  2. Bonn22 km750 €/m²
  3. Bad Honnef9 km550 €/m²
  4. Königswinter15 km420 €/m²
  5. Hennef (Sieg)18 km400 €/m²
  6. Neuwied17 km240 €/m²+85 % gegenüber Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)
  7. Windhagen6 km190 €/m²+46 % gegenüber Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)
  8. Bad Hönningen7 km140 €/m²+7,7 % gegenüber Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)

Was den Bodenwert in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) außerdem prägt

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
3.4332
31.12.2025 · 2011–2021: stabil · seit 2022: −1,1 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
4,43
2024 · 15 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
2485
2025 · 14 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) liegt 2026 im Median bei 130 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 7 Wohnbauzonen liegt zwischen 90 und 140 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) ist seit 2016 um 73 % gestiegen, von 75 auf 130 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 24 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) im Vergleich zum Landkreis Neuwied?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) bei 130 €/m², 13 % niedriger als im Landkreis Neuwied insgesamt (150 €/m²). Das ist Platz 24 unter den 60 Gemeinden im Landkreis Neuwied.

Was kostet ein Grundstück in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) 2026 bei 130 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 65.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

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Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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