Bodenrichtwert Verbandsgemeinde Linz am Rhein 2026
In den 7 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Linz am Rhein kostet baureifes Wohnbauland meist zwischen 120 und 170 €/m².
- Entwicklung seit 2016+75 %80 → 140 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich im Landkreis Neuwied−6,7 %6,7 % unter dem Landkreis Neuwied (150 €/m²), Platz 4 von 7 Verbandsgemeinden
- Teuerste Ortsgemeinde210 €/m²Linz am Rhein; am günstigsten Leubsdorf mit 112,5 €/m²
Entwicklung der Bodenrichtwerte in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein seit 2008
Median Wohnbauland seit 2016 um 75 % gestiegen, von 80 auf 140 €/m²; im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- VG Linz am Rhein
- Landkreis Neuwied
- Rheinland-Pfalz
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| Stichtag | VG Linz am Rhein | Landkreis Neuwied | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 80 | 85 | 80 |
| 2010 | 80 | 85 | 85 |
| 2012 | 80 | 85 | 85 |
| 2014 | 80 | 85 | 85 |
| 2016 | 80 | 85 | 90 |
| 2018 | 85 | 95 | 100 |
| 2020 | 95 | 105 | 110 |
| 2022 | 120 | 130 | 130 |
| 2024 | 120 | 135 | 145 |
| 2026 | 140 | 150 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein auffällt
Der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein blieb lange gleich hoch und machte dann einen großen Sprung.
2022 ein Plus von 26 % beim Median
Von 2020 auf 2022 stieg der Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein von 95 auf 120 €/m², der größte von neun Schritten seit 2008.
Von 2008 bis 2016 unverändert bei 80 €/m²
In dieser Phase blieb der Median in vier Schritten in Folge gleich hoch. Über die ganze Reihe stieg er in vier Schritten, in fünf blieb er unverändert, gesunken ist er nie.
- Verbandsgemeinde Linz am Rhein
- Landkreis Neuwied
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
13 Gewerbezonen, im Median bei 29 % des Wohnbaulands
Gewerbeland kostet in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein im Median 40 €/m². Die 37 Zonen für gemischte Bauflächen liegen mit 110 €/m² um 21 % unter dem Wohnbauland.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Umgebung
Alle 7 Ortsgemeinden: von 112,5 bis 210 €/m²
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt den Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein (140 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Neuwied
- Linz am Rhein210 €/m²+50 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein
- Ockenfels170 €/m²+21 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein
- Dattenberg155 €/m²+11 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein
- Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)130 €/m²−7,1 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein
- Kasbach-Ohlenberg125 €/m²−11 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein
- Vettelschoß120 €/m²−14 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein
- Leubsdorf112,5 €/m²−20 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland45 Zonen140 €/m²85 bis 320
- Gemischte Bauflächen37 Zonen110 €/m²50 bis 320
- Gewerbe13 Zonen40 €/m²30 bis 65
- Landwirtschaft59 Zonen1,4 €/m²0,8 bis 1,8
- Wald33 Zonen0,5 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Verbandsgemeinde Linz am Rhein
In der Verbandsgemeinde Linz am Rhein ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 3,1 % gestiegen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Einwohner, neue Wohnungen und Fläche sind die Summen der Ortsgemeinden.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 2,13
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 365–465 %4
- Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein?
Für baureifes Wohnbauland liegt der Median aller 45 Wohnbauzonen zum Stichtag 01.01.2026 bei 140 €/m². Die Hälfte liegt zwischen 120 und 170 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wo ist Bauland in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein am teuersten?
In Linz am Rhein mit einem Median von 210 €/m². Am günstigsten ist Leubsdorf mit 112,5 €/m². Alle Ortsgemeinden stehen in der Rangliste.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
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Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Linz am Rhein zum Stichtag, ungewichtet. Nicht der Durchschnitt der Gemeindewerte.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Ortsgemeinden: Median der baureifen Wohnbauzonen je Ortsgemeinde. Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet. Sonst ändert sich der Median vor allem, weil Zonen dazukommen oder wegfallen; dann steht keine Veränderung da.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner, neue Wohnungen und Fläche: Summe der Ortsgemeinden, nur für Jahre, in denen für alle Ortsgemeinden Zahlen vorliegen. Berechnung von Borisportal.
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
- Hebesatz der Grundsteuer B: kleinster und größter Hebesatz der Ortsgemeinden im jüngsten Jahr, Auswertung von Borisportal.
- Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Ortsgemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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