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Bodenrichtwert Verbandsgemeinde Linz am Rhein 2026

Bodenrichtwerte in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In den 7 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Linz am Rhein kostet baureifes Wohnbauland meist zwischen 120 und 170 €/m².

Wohnbauland, Median

140€/m²

+17 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Landkreis Neuwied 150 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2016+75 %80 → 140 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich im Landkreis Neuwied−6,7 %6,7 % unter dem Landkreis Neuwied (150 €/m²), Platz 4 von 7 Verbandsgemeinden
  • Teuerste Ortsgemeinde210 €/m²Linz am Rhein; am günstigsten Leubsdorf mit 112,5 €/m²

Entwicklung der Bodenrichtwerte in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein seit 2008

Median Wohnbauland seit 2016 um 75 % gestiegen, von 80 auf 140 €/m²; im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Linz am Rhein, Stichtage 2008 bis 2026
  • VG Linz am Rhein
  • Landkreis Neuwied
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Linz am Rhein, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 75 % gestiegen, von 80 auf 140 €/m²; im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²2008201220162020202680140160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Linz am Rhein, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 75 % gestiegen, von 80 auf 140 €/m²; im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820102012201420162018202020222024202680140160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Linz am Rhein, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 75 % gestiegen, von 80 auf 140 €/m²; im Vergleich Landkreis Neuwied und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820102012201420162018202020222024202680140VG Linz am Rhein160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Linz am Rhein, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagVG Linz am RheinLandkreis NeuwiedRheinland-Pfalz
2008808580
2010808585
2012808585
2014808585
2016808590
20188595100
202095105110
2022120130130
2024120135145
2026140150160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein auffällt

Der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein blieb lange gleich hoch und machte dann einen großen Sprung.

2022 ein Plus von 26 % beim Median

Von 2020 auf 2022 stieg der Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein von 95 auf 120 €/m², der größte von neun Schritten seit 2008.

Von 2008 bis 2016 unverändert bei 80 €/m²

In dieser Phase blieb der Median in vier Schritten in Folge gleich hoch. Über die ganze Reihe stieg er in vier Schritten, in fünf blieb er unverändert, gesunken ist er nie.

Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026
  • Verbandsgemeinde Linz am Rhein
  • Landkreis Neuwied
Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026Median Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein und im Landkreis Neuwied je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²050100150€/m²2008201220162020202680140
Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026Median Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein und im Landkreis Neuwied je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²050100150€/m²200820102012201420162018202020222024202680140
Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein und im Landkreis Neuwied 2008 bis 2026Median Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein und im Landkreis Neuwied je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²050100150€/m²200820102012201420162018202020222024202680140

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

13 Gewerbezonen, im Median bei 29 % des Wohnbaulands

Gewerbeland kostet in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein im Median 40 €/m². Die 37 Zonen für gemischte Bauflächen liegen mit 110 €/m² um 21 % unter dem Wohnbauland.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Umgebung

Alle 7 Ortsgemeinden: von 112,5 bis 210 €/m²

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt den Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein (140 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Neuwied

  1. Linz am Rhein210 €/m²+50 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein
  2. Ockenfels170 €/m²+21 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein
  3. Dattenberg155 €/m²+11 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein
  4. Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)130 €/m²−7,1 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein
  5. Kasbach-Ohlenberg125 €/m²−11 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein
  6. Vettelschoß120 €/m²−14 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein
  7. Leubsdorf112,5 €/m²−20 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland45 Zonen140 €/m²85 bis 320
  • Gemischte Bauflächen37 Zonen110 €/m²50 bis 320
  • Gewerbe13 Zonen40 €/m²30 bis 65
  • Landwirtschaft59 Zonen1,4 €/m²0,8 bis 1,8
  • Wald33 Zonen0,5 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Verbandsgemeinde Linz am Rhein

In der Verbandsgemeinde Linz am Rhein ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 3,1 % gestiegen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Einwohner, neue Wohnungen und Fläche sind die Summen der Ortsgemeinden.

Einwohner
18.9782
31.12.2025 · 2011–2021: +3,1 % · seit 2022: −1,1 % · Summe der Ortsgemeinden
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
2,13
2024 · 40 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
365–465 %4
2024 · Spanne der Ortsgemeinden
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · alle Ortsgemeinden
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
2935
2025 · 65 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein?

Für baureifes Wohnbauland liegt der Median aller 45 Wohnbauzonen zum Stichtag 01.01.2026 bei 140 €/m². Die Hälfte liegt zwischen 120 und 170 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wo ist Bauland in der Verbandsgemeinde Linz am Rhein am teuersten?

In Linz am Rhein mit einem Median von 210 €/m². Am günstigsten ist Leubsdorf mit 112,5 €/m². Alle Ortsgemeinden stehen in der Rangliste.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

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Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Linz am Rhein zum Stichtag, ungewichtet. Nicht der Durchschnitt der Gemeindewerte.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Ortsgemeinden: Median der baureifen Wohnbauzonen je Ortsgemeinde. Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet. Sonst ändert sich der Median vor allem, weil Zonen dazukommen oder wegfallen; dann steht keine Veränderung da.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner, neue Wohnungen und Fläche: Summe der Ortsgemeinden, nur für Jahre, in denen für alle Ortsgemeinden Zahlen vorliegen. Berechnung von Borisportal.
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
  • Hebesatz der Grundsteuer B: kleinster und größter Hebesatz der Ortsgemeinden im jüngsten Jahr, Auswertung von Borisportal.
  • Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Ortsgemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de