Bodenrichtwert Kallstadt 2026
In Kallstadt liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 440 €/m², 44 % mehr als 2020 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
440€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Freinsheim 435 €/m²Landkreis Bad Dürkheim 375 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Entwicklung seit 2020+44 %305 → 440 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis+17 %17 % über dem Landkreis Bad Dürkheim (375 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Kallstadt seit 2008
Median Wohnbauland seit 2020 um 44 % gestiegen, von 305 auf 440 €/m²; im Vergleich Landkreis Bad Dürkheim und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- Kallstadt
- Landkreis Bad Dürkheim
- Rheinland-Pfalz
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| Stichtag | Kallstadt | Landkreis Bad Dürkheim | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 220 | 200 | 80 |
| 2010 | 220 | 200 | 85 |
| 2012 | 215 | 200 | 85 |
| 2014 | 225 | 210 | 85 |
| 2016 | 260 | 220 | 90 |
| 2018 | 280 | 240 | 100 |
| 2020 | 305 | 270 | 110 |
| 2022 | 360 | 320 | 130 |
| 2024 | 430 | 360 | 145 |
| 2026 | 440 | 375 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Kallstadt auffällt
Zwischen Ockenheim und Maikammer auf Platz 59 in Rheinland-Pfalz
Der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland ist in Kallstadt 2,8-mal so hoch wie der Landesmedian von 160 €/m². Kallstadt gehört so zu den teuersten 4 % der 1.934 Gemeinden. Davor liegt Ockenheim mit 447,5 €/m², dahinter hat Maikammer mit 440 €/m² denselben Median wie Kallstadt.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Kallstadt am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland4 Zonen440 €/m²420 bis 450
- Gemischte Bauflächen2 Zonen335 €/m²300 bis 370
- Wald3 Zonen0,35 €/m²0,35 bis 0,4
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
3 von 4 Nachbarorten sind günstiger als Kallstadt
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Kallstadt (440 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim
- Freinsheim495 €/m²+13 % gegenüber Kallstadt
- Weisenheim am Sand430 €/m²−2,3 % gegenüber Kallstadt
- Bad Dürkheim420 €/m²−4,5 % gegenüber Kallstadt
- Herxheim am Berg420 €/m²−4,5 % gegenüber Kallstadt
In 4 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Kallstadt
- Mannheim25 km700 €/m²
- Maxdorf8 km590 €/m²+34 % gegenüber Kallstadt
- Neustadt an der Weinstraße16 km460 €/m²+4,5 % gegenüber Kallstadt
- Frankenthal (Pfalz)14 km450 €/m²+2,3 % gegenüber Kallstadt
- Grünstadt9 km395 €/m²−10 % gegenüber Kallstadt
- Ludwigshafen am Rhein15 km350 €/m²−20 % gegenüber Kallstadt
- Worms22 km350 €/m²−20 % gegenüber Kallstadt
- Kaiserslautern30 km290 €/m²−34 % gegenüber Kallstadt
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Kallstadt
Kallstadt ist von 2011 bis 2021 um 3,6 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 03
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 487 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Kallstadt
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Kallstadt 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Kallstadt liegt 2026 im Median bei 440 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 4 Wohnbauzonen liegt zwischen 435 und 443 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Kallstadt entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Kallstadt ist seit 2020 um 44 % gestiegen, von 305 auf 440 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 2,3 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Kallstadt im Vergleich zum Landkreis Bad Dürkheim?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Kallstadt bei 440 €/m², 17 % höher als im Landkreis Bad Dürkheim insgesamt (375 €/m²). Das ist Platz 13 unter den 48 Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim.
Was kostet ein Grundstück in Kallstadt?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Kallstadt 2026 bei 440 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 220.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
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- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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