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Bodenrichtwert Kall 2026

Bodenrichtwerte in Kall auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Kall liegt 2026 im Median bei 80 €/m², 52 % niedriger als im Kreis Euskirchen insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

80€/m²

unverändert seit 2025Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Kreis Euskirchen 165 €/m²Nordrhein-Westfalen 270 €/m²

  • Entwicklung seit 2016+45 %55 → 80 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis−52 %52 % unter dem Kreis Euskirchen (165 €/m²)
  • Gewerbebauland30 €/m²Median der 7 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Kall seit 2011

Median Wohnbauland seit 2016 um 45 % gestiegen, von 55 auf 80 €/m²; im Vergleich Kreis Euskirchen und Nordrhein-Westfalen. Stichtage 2011 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Kall, Stichtage 2011 bis 2026
  • Kall
  • Kreis Euskirchen
  • Nordrhein-Westfalen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Kall, Stichtage 2011 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 45 % gestiegen, von 55 auf 80 €/m²; im Vergleich Kreis Euskirchen und Nordrhein-Westfalen. Stichtage 2011 bis 2026.0100200300€/m²2011201420172020202320265580165270
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Kall, Stichtage 2011 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 45 % gestiegen, von 55 auf 80 €/m²; im Vergleich Kreis Euskirchen und Nordrhein-Westfalen. Stichtage 2011 bis 2026.0100200300€/m²201120132015201720192021202320265580165270
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Kall, Stichtage 2011 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 45 % gestiegen, von 55 auf 80 €/m²; im Vergleich Kreis Euskirchen und Nordrhein-Westfalen. Stichtage 2011 bis 2026.0100200300€/m²201120132015201720192021202320265580Kall165Kreis Euskirchen270Nordrhein-Westfalen
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Kall, Stichtage 2011 bis 2026, in €/m²
StichtagKallKreis EuskirchenNordrhein-Westfalen
20115590180
20125590180
20135590180
20145590185
20155590185
20165590185
20175590190
20185595200
201955100200
202055105210
202160120225
202270140250
202375150260
202475150260
202580160270
202680165270

Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Kall auffällt

Der Median für Wohnbauland in Kall blieb über viele Stichtage gleich hoch und stieg über den langen Zeitraum schwächer als im Kreis Euskirchen.

Von 2011 bis 2020 in neun Schritten unverändert

In dieser Phase lag der Median bei 55 €/m². Von 15 Schritten seit 2011 brachten vier einen Anstieg, elf keine Veränderung. Gesunken ist der Median in Kall nie.

Wohnbauland in Kall und im Kreis Euskirchen 2011 bis 2026
  • Kall
  • Kreis Euskirchen
Wohnbauland in Kall und im Kreis Euskirchen 2011 bis 2026Median Wohnbauland in Kall und im Kreis Euskirchen je Stichtag, 2011 bis 2026, in €/m²050100150200€/m²2011201420172020202320265580165
Wohnbauland in Kall und im Kreis Euskirchen 2011 bis 2026Median Wohnbauland in Kall und im Kreis Euskirchen je Stichtag, 2011 bis 2026, in €/m²050100150200€/m²201120132015201720192021202320265580Kall165Kreis Euskirchen
Wohnbauland in Kall und im Kreis Euskirchen 2011 bis 2026Median Wohnbauland in Kall und im Kreis Euskirchen je Stichtag, 2011 bis 2026, in €/m²050100150200€/m²201120132015201720192021202320265580Kall165Kreis Euskirchen

Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal1

+45 % seit 2016, im Kreis Euskirchen +83 %

In Nordrhein-Westfalen stieg der Landesmedian im selben Zeitraum um 46 %. Rechnerisch stieg der mittlere Bodenrichtwert in Kall um 3,8 % pro Jahr.

Zwischen Hilchenbach und Brakel auf Platz 352 von 395 Gemeinden

Hilchenbach auf dem Platz davor kommt auf 85 €/m², Brakel dahinter auf 80 €/m². Der Landesmedian von 270 €/m² ist 3,4-mal so hoch wie der Wert in Kall. Kall zählt zu den günstigsten 12 % der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Kall im Vergleich aller Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal1

Von 2021 auf 2022 der größte Schritt seit 2011, ein Plus von 17 %

In Kall stieg der Median dabei von 60 auf 70 €/m².

Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen im Median bei 1.450 €/m² Wohnfläche

Für Bauplätze nannte der Gutachterausschuss 2025 typische Baulandpreise von 45 €/m² in einfacher bis 100 €/m² in guter Lage.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen1; Gutachterausschuss im Kreis Euskirchen2; Gutachterausschuss im Kreis Euskirchen2

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Kall am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland19 Zonen80 €/m²55 bis 110
  • Gemischte Bauflächen21 Zonen55 €/m²30 bis 110
  • Gewerbe7 Zonen30 €/m²25 bis 55
  • Landwirtschaft8 Zonen2 €/m²alle Zonen gleich
  • Wald8 Zonen0,5 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal1

Umgebung

2 von 4 Nachbarorten sind günstiger als Kall

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Kall (80 €/m²). Alle Gemeinden im Kreis Euskirchen

  1. Mechernich165 €/m²+106 % gegenüber Kall
  2. Nettersheim100 €/m²+25 % gegenüber Kall
  3. Schleiden67,5 €/m²−16 % gegenüber Kall
  4. Hellenthal50 €/m²−38 % gegenüber Kall

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Kall

  1. Köln56 km870 €/m²+988 % gegenüber Kall
  2. Bonn43 km750 €/m²+838 % gegenüber Kall
  3. Aachen42 km470 €/m²+488 % gegenüber Kall
  4. Düren32 km300 €/m²+275 % gegenüber Kall
  5. Euskirchen22 km230 €/m²+188 % gegenüber Kall
  6. Stolberg (Rhld.)33 km220 €/m²+175 % gegenüber Kall
  7. Zülpich21 km190 €/m²+138 % gegenüber Kall
  8. Bad Münstereifel18 km150 €/m²+88 % gegenüber Kall

Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal1

Grundstücksmarkt Kall

Eine Wohnung kostete 2025 in Kall im Mittel rund 2.190 €/m² Wohnfläche

Ausgewertete Verkäufe des Gutachterausschusses im Jahr 2025. Durchschnitte, gerundet; kein Wert für eine einzelne Immobilie.

Verkaufte Ein- und Zweifamilienhäuser 2025
882024: 61 (+44 %)
Bauland für freistehende Häuser, mittlere Lage, 2025
rund 60 €/m²2024: rund 60 €/m²
Wohnung, Weiterverkauf, Baujahr 1995–2009
rund 2.190 €/m² Wohnfläche2025, 5 Verkäufe
Preise nach Objektart und Baujahr
Wohnung, Weiterverkauf: Preis je m² Wohnfläche, 2025
  • 1995–2009rund 2.190 €/m²5 Verkäufe

Quelle: Gutachterausschuss im Kreis Euskirchen2

Was heißt das für Ihr Haus oder Ihre Wohnung?

Steckbrief Kall

Kall ist von 2011 bis 2021 um 3,1 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
11.1333
31.12.2025 · 2011–2021: −3,1 % · seit 2022: −0,5 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
2,14
2024 · 23 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
555 %5
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
II von VII7
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
6,5 %8
Nordrhein-Westfalen, seit 01.01.2015
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1696
2025 · 66 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder345; Wohngeldverordnung7; Grunderwerbsteuergesetze8 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Kall

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Kall 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Kall liegt 2026 im Median bei 80 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 19 Wohnbauzonen liegt zwischen 70 und 88 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Kall entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Kall ist seit 2016 um 45 % gestiegen, von 55 auf 80 €/m². Gegenüber 2025 ist der Median unverändert. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Kall im Vergleich zum Kreis Euskirchen?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Kall bei 80 €/m², 52 % niedriger als im Kreis Euskirchen insgesamt (165 €/m²). Das ist Platz 7 unter den 11 Gemeinden im Kreis Euskirchen.

Was kostet ein Grundstück in Kall?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Kall 2026 bei 80 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 40.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Bei BORIS.NRW gibt es für jedes Jahr von 2011 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.NRW (kostenlos, ohne Anmeldung). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Nordrhein-Westfalen

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

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Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in NRW, BORIS.NRW, Stichtage 01.01.2011 bis 01.01.2026, Lizenz dl-de/zero-2-0; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Grundstücksmarktdaten: Datenquelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Euskirchen, Grundstücksmarktdaten NRW 2025 (BORIS.NRW, dl-de/zero-2-0); Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Euskirchen, Grundstücksmarktdaten NRW 2026 (BORIS.NRW, dl-de/zero-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal. Kalenderjahr 2025.

  3. Quelle 3: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  9. Quelle 9: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  10. Quelle 10: Adressen und Flurstücke: Adressen: Geobasis NRW, Gebäudereferenzen, dl-de/zero-2-0; Postleitzahlen: Geobasis NRW, INSPIRE-WFS NW Adressen Gebäudereferenzen, dl-de/zero-2-0; Flurstücke: Geobasis NRW, Grundrissdaten vereinfacht (ALKIS), dl-de/zero-2-0.

  11. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
  • Marktdaten: Durchschnitte der Gutachterausschüsse, auf ganze Euro gerundet.

Neue Bodenrichtwerte

Bei BORIS.NRW gibt es für jedes Jahr von 2011 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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